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Öffentliche Petition

Nr. 76
Datum / Thema 28.11.2019
Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse bei der Wissensvermittlung an Schulen
Hauptpetent/in Knut Gutmann
Wohnort 25813 Husum
Schleswig-Holstein
Status abgeschlossen
Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist 9
09.01.2020
Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition.
Text der Petition Petition an den Landtag von Schleswig-Holstein

Der Staat finanziert die Einrichtungen der pädagogischen Wissenschaft. Er sollte:
a) auf wissenschaftlichen Untersuchungen der alternativen Konzepte (s.u.) bestehen und
b) ihre Ergebnisse auf den Prüfstand stellen, bevor sie verbindlich an die Schulen weitergegeben werden.

1) Die Grundschule erfüllt ihre Aufgabe, allen Schulkindern Lesen, Rechtschreiben und Rechnen zu vermitteln, nur unvollständig (siehe die Bildungsberichte von Bund und Ländern). Dadurch werden die Bildungs- und Karrierechancen bei sehr vielen Menschen z.T. gravierend eingeschränkt. Die gängigen Begriffe lauten: "Bildungsmisere", "Bildungsnotstand", "Schul-, Ausbildungs- und Studienabbrecher". Der Schaden trifft in hohem Maße auch die Volkswirtschaft.

(2)Deutschland steht seit längerer Zeit in internationalen wie nationalen Studien (PISA, IGLU, VERA u.a.) zu den o.g. Basisfertigkeiten schlecht da.

(3) Schulen, Nach- und Selbsthilfeeinrichtungen usw.(Bundesverband Legasthenie u.a.) sind praktisch abhängig von dem, was die pädagogische Wissenschaft (Universitäten, Hochschulen) an Erkenntnissen, als Lehrmeinung, liefert. Lehrer, aber auch amtliche Stellen (Behörden, Ministerien), scheuen sich, etwas anderes anzuwenden, als der Lehrmeinung entspricht. Man sollte also nicht die Schule als die "schuldige" Instanz ansehen, sondern muss viel weiter oben ansetzen.

(4) Die pädagogische Wissenschaft kennt alternative (!) Konzepte seit Jahrzehnten, z.B. Prof. Suchodoletz (einer der Co-Autoren ist Prof. Schulte-Körne) beschreibt sie in "Therapie der Lese-Rechtschreib-Störung (LRS), 2. Auflage 2006, S. 249ff.
Die ablehnenden Bewertungen basieren z.T. auf persönlichen Einschätzungen der Autoren, nicht auf wissenschaftlichen Untersuchungen.
Es ist nicht bekannt, ob die genannten alternativen kontepte auf Wirksamkeit geprüft wurden, auch nicht, warum dies bisher nicht getan wurde.

Genau das sollte nun mit allen zur Verfügung stehenden Kräften geschehen, um bei den o.g. Missständen Abhilfe zu schaffen.

K. Gutmann
Datum /
Beschluss des Petitionsausschusses
16.06.2020
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von neun Mitzeichnern unterstützt wird, auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte unter Einbeziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geprüft und beraten.

In seiner ausführlichen Stellungnahme erläutert das Bildungsministerium, dass Grundlage der unterrichtlichen Arbeit in der Grundschule die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz seien. Aus diesen würden sich verbindliche Fachanforderungen ableiten, welche spezifische didaktische und methodische Vorgehensweisen für den Unterricht beschreiben würden. Alle Schulen seien verpflichtet, auf dieser Grundlage ein schulinternes Fachcurriculum zu erstellen, welche auf den Empfehlungen der Fach- und Lehrerkonferenz basieren und von der Schulkonferenz beschlossen werden. In diesem Rahmen würden unter anderem Entscheidungen über Lehrmethoden und Förderkonzepte getroffen. Dabei werde auch auf Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf eingegangen. Auch die vom Petenten angesprochenen alternativen Konzepte würden teils durchaus Eingang in die Förderung von Kindern mit Lernproblemen finden. Diese hätten jedoch an den Punkten ihre Grenzen der Einsetzbarkeit, an denen sie eher medizinisch-neurophysiologisch orientierte Therapieformen anböten, die über eine binnendifferenzierte Förderung weit hinausgehen und therapeutische Kenntnisse in der Anwendung voraussetzten, die von Lehrkräften nicht im Unterricht eingesetzt werden dürften.

Fachwissenschaftliche Literatur zeige auf, dass die vom Petenten genannten Konzepte zur Lese-Rechtschreib-Störung bereits wissenschaftlich untersucht, jedoch als wenig bis nicht wirksam eingeschätzt worden seien. Daher würden in der Regel etablierte Verfahren in den Schulen eingesetzt.

Ferner würden die vom Petenten angesprochenen Themen durch die Integration verpflichtender Basisqualifikationen in den Bereichen Umgang mit Heterogenität und Inklusion sowie Grundlagen der Förderdiagnostik auch in den Lehramtsstudiengängen verankert. In der Praxis stünden verschiedene Programme zur möglichst frühen Förderung bei Legasthenie zur Verfügung. Das Bildungsministerium weist darauf hin, dass das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit dem Verein „LRS-Training“ verschiedene Veranstaltungen anbiete. Dies umfasse regelmäßige Fortbildungen für Lehrkräfte. Hervorzuheben sei die starke Wissenschaftsorientierung dieser Fort- und Weiterbildungsangebote. Darüber hinaus gebe es an den Grundschulen in Schleswig-Holstein Beauftragte für Lese-Rechtschreib-Schwäche. Diesbezüglich verweist das Bildungsministerium auf den Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)" vom 31. August 2018, welcher auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar sei (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schul-recht/Downloads/Erlasse/Downloads/Legasthenie.pdf?__blob=publicationFile&v=1).

Das Ministerium stellt ferner fest, dass Deutschland in Schulleistungsstudien entgegen der Darstellung des Petenten zumeist durchschnittliche bis überdurchschnittliche Plätze in den Schlüsselkompetenzen belegen würde.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass das Bildungsministerium eine sehr umfassende Stellungnahme eingereicht hat, in der es sich detailliert mit den Begehren des Petenten auseinandersetzt. Er beschließt, diese dem Petenten zuzuleiten. Aus der Stellungnahme entnimmt der Ausschuss, dass sich das Bildungsministerium insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein bereits – wie vom Petenten gewünscht - mit alternativen Bildungskonzepten auseinandersetzt. Schülerinnen und Schüler werden entsprechend ihrer Bedürfnisse frühzeitig gefördert. Daher erkennt der Ausschuss keine Notwendigkeit, sich für eine Änderung der gegenwärtigen Praxis einzusetzen.

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