| Nr. |
95 |
| Datum / Thema |
10.08.2020 Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne der Gerichte im Landesportal |
| Hauptpetent/in |
Benjamin Rzepka |
| Wohnort |
24321 Lütjenburg (Holstein)
Schleswig-Holstein
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| Status |
abgeschlossen |
| Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist |
2
21.09.2020
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| Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition. |
| Text der Petition |
Der Landtag möge beschließen, dass die Gerichte des Landes auf dem Landesportal die Geschäftsverteilungspläne inklusive aller Änderungsbeschlüsse online stellen müssen.
Bei den Gerichten, die im Landesportal verlinkt sind, fehlen überwiegend, ganz besonders aber nicht nur bei den Amtsgerichten, die Geschäftsverteilungspläne. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 101 GG den gesetzlichen Richter. Es muss für die Bürger leicht nachvollziehbar sein, wer das sein wird.
Viele Gerichte veröffentlichen ihre Geschäftsverteilungspläne nicht nur nicht, sondern ändern diese mitunter auch noch nachträglich mehrfach im Jahr (was nicht im Sinne der Verfassungsgeber gewesen sein dürfte), sodass die Kontrolle für den Bürger mit erheblichem Rechercheaufwand verbunden ist.
Auch werden bereits laufende Verfahren per Änderungsbeschluss zum Geschäftsverteilungsplan oft einer anderen Kammer zugewiesen, was auch problematisch ist (siehe GVP des VG Schleswig).
Es muss daher von Seiten der Justiz proaktiv transparent gemacht werden, welche Spruchkörper in Zukunft für welche Verfahren zuständig sein werden. Das erfordert die Veröffentlichung der jeweiligen zum 1.1. des Jahres geltenden Geschäftsverteilungspläne und sämtliche Beschlüsse zur nachträglichen Änderung derselben. So ist der Plan nebst Konsolidierungsbeschlüssen jederzeit einsehbar und es fällt auch leichter auf, wenn Gerichte ihre Pläne mehrfach im Jahr ändern, sodass man kritisch nach dem Grund fragen kann. Es kann nicht sein, dass man sich die GVP erst nach dem IZG-SH anfordern oder in die Geschäftsstelle fahren muss, um verfassungskonformes Handeln der Justiz nachvollziehen zu können. |
Datum / Beschluss des Petitionsausschusses |
08.12.2020 Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage des von dem Petenten vorgetragenen Anliegens und einer Stellungnahme des Ministeriums für Justiz, Europa und Verbraucherschutz geprüft und beraten.
Das Justizministerium weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen im Internet nach § 21e Absatz 9 Gerichtsverfassungsgesetz nicht zwingend vorgesehen sei. Die Geschäftsverteilungspläne der Gerichte seien in der zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme auszulegen. Einer Veröffentlichung bedürfe es ausdrücklich nicht. Nach Auffassung des Ministeriums bestehe auch nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) keine Verpflichtung zur Veröffentlichung richterlicher Geschäftsverteilungspläne. Das Präsidium handele als Organ der Rechtspflege, sodass es sich bei den Gerichten nicht um informationspflichtige Stellen gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein handele.
Obwohl die derzeitige Praxis der Gerichte den bundesgesetzlichen und landesrechtlichen Bestimmungen entspreche, beabsichtige das Justizministerium, die Vorgehensweise für die Zukunft zu überprüfen. Hierzu sei die Durchführung einer Länderumfrage beabsichtigt, um einen Überblick über die bundesweit geübte Praxis zu erhalten. Zudem sei eine eingehende Prüfung der datenschutzrechtlichen Fragen erforderlich.
Der Petitionsausschuss bedankt sich bei dem Petenten für seine Anregung und begrüßt, dass das Justizministerium die bisherige Praxis überprüfen wird. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass für die Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen im Internet eine Lösung gefunden wird, die sowohl den datenschutzrechtlichen Anforderungen als auch den sich wandelnden Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger im digitalen Zeitalter entspricht. |
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