Datum / Beschluss des Petitionsausschusses |
05.05.2020 Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages führt die in ihrem Begehren identischen Petitionen zur Auflösung der Pflegeberufekammer zu einer gemeinsamen Beratung und Beschlussfassung zusammen. Die Petitionen wurden auf der Grundlage der von den Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte unter Beiziehung von Stellungnahmen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren ausführlich geprüft und beraten.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass das Gesetz zur Einrichtung einer Kammer für die Heilberufe in der Pflege in der letzten Legislaturperiode am 15. Juni 2015 nach intensiven Debatten beschlossen wurde. Um eine starke und unabhängige Vertretung für die ganze Berufsgruppe sein zu können, wurde die Kammer mit einer Pflichtmitgliedschaft eingerichtet. Die Pflegekammer solle so - wie auch die Kammern der anderen Heilberufe - für die Politik ein Ansprechpartner auf Augenhöhe werden und den Kammermitgliedern die Möglichkeit geben, in Zukunft zur Qualitätssicherung fachliche Standards und Qualitätskriterien der Pflege selbst zu definieren. Die Rechtmäßigkeit einer Pflichtmitgliedschaft zur Verwirklichung dieser Ziele hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in Bezug auf die Pflegekammer Niedersachsen mit Urteil vom 22. August 2019 bestätigt.
Aus den Stellungnahmen des Gesundheitsministeriums geht hervor, dass bundesweit alle Kammern für die Berufe im Gesundheitswesen verpflichtende Mitgliedschaften vorsehen. Dies sei ein Wesensmerkmal von Kammern und Voraussetzung dafür, dass ihnen im Rahmen der Selbstverwaltung originär staatliche Aufgaben übertragen werden und sie so unabhängig von Partikularinteressen die Gesamtheit der Berufsangehörigen und/oder Berufstätigen vertreten können. Das Modell einer Vereinigung, die wie die „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhe, könne diese Funktion nicht erfüllen und komme folglich für eine Selbstverwaltung und umfassende Interessenvertretung nicht in Betracht.
Hinsichtlich des Informationsbedarfs der Petenten zum Pflichtbeitrag und zur Verwendung der Mittel wird auf die Beitragssatzung und den Haushaltsplan der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein verwiesen. Diese sind auf der Internetseite der Pflegeberufekammer abrufbar. Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass die Beitragssatzung und der Haushaltsplan im gesetzlichen Rahmen der Ausgestaltung durch die in die Kammerversammlung gewählten Mitglieder unterlägen und daher prinzipiell durch alle Mitglieder beeinflussbar seien. Dies gelte ebenfalls für die Beitragshöhe und das Beitragserhebungsverfahren. Für das Haushaltswesen der Kammer würden außerdem die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Landeshaushaltsordnung gelten. Daher sei die Pflegeberufekammer gesetzlich verpflichtet, ihre Jahresrechnung dahingehend von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen zu lassen. Bislang sei es zu keinen Beanstandungen gekommen. Auch darüber hinaus habe es bislang keinen Anlass für rechtsaufsichtliche Einwände gegeben. Ferner hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz die Regelungen zum Mitgliedermeldewesen als datenschutzkonform bewertet. Nicht erforderliche Daten könnten im Rahmen des Beitragserhebungsverfahrens geschwärzt werden.
Das Ministerium macht außerdem darauf aufmerksam, dass sich die Pflegeberufekammer gegenwärtig noch im Aufbau befinde, weshalb sie noch nicht das gesamte Aufgabenspektrum abdecken könne. Auch seien ihre Leistungen im Grundsatz nicht auf das einzelne Mitglied, sondern auf den Berufsstand insgesamt ausgerichtet. Hierzu zählen die Gestaltung der Berufsordnung, der Weiterbildung und Qualitätssicherung in der Pflege, berufspolitische Stellungnahmen zu Ausbildungsordnungen und Arbeitsbedingungen oder Voten zu berufsethischen Fragen. Damit sei der konkrete Gegenwert des eigenen Beitrags nicht ohne weiteres individuell zuzuordnen und wahrnehmbar.
Dem Petitionsausschuss ist bekannt, dass viele Pflegende mit der bestehenden Kammerlösung nicht einverstanden sind. Um dem Akzeptanzproblem der Pflegeberufekammer zu begegnen, haben die Abgeordneten des Landtages in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2019 beschlossen, dass 3 Mio. Euro im Landeshaushalt 2020 eingestellt werden, die die Pflegeberufekammer unter bestimmten Voraussetzungen abrufen kann (Drucksache 19/1877(neu). Eine dieser Voraussetzungen ist, dass die Pflegeberufekammer für 2019 keine Beiträge erhebt, sondern die eingestellten Landesmittel die Beiträge für 2019 ersetzen. Ferner sieht der Landtagsbeschluss als weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Landesmittel vor, dass Anfang 2021 eine Urabstimmung über den Fortbestand der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein unter den Mitgliedern durchgeführt werden soll. Hierdurch soll ermittelt werden, ob sich die Mehrheit der Mitglieder für eine Auflösung der Kammer oder ihr Fortbestehen unter Beibehaltung von Pflichtmitgliedschaften und Pflichtbeiträgen ausspricht. Außerdem soll bis zur Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses ein Einstellungstopp für die Pflegeberufekammer gelten.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Landtagsbeschluss sowie die mit einer weiteren Anschubfinanzierung verbundenen Voraussetzungen am 30. Januar 2020 Gegenstand der Beratung der Kammerversammlung gewesen sind. Diese hat sich im Ergebnis dafür ausgesprochen, ein Konzept zur Vollbefragung der Mitglieder zu erstellen. Ferner sieht die Kammerversammlung noch offene Fragen, insbesondere hinsichtlich der Vereinbarkeit des Einstellungsstopps und der autonomen Selbstverwaltung der Pflegeberufekammer. Somit sei es ihr nicht möglich, die Anschubfinanzierung ohne Klärung der offenen Fragen anzunehmen. Im Dialog mit den Landtagsfraktionen und der Landesregierung solle hierzu eine Lösung gefunden werden.
Der Petitionsausschuss sieht in dem Landtagsbeschluss vom 11. Dezember 2019 einen guten Kompromiss, der die Kritik der Pflegenden, die sich gegen eine Pflegeberufekammer aussprechen, ernst nimmt und zugleich der Kammer die Möglichkeit gibt, sich bei den Mitgliedern zu etablieren und die Vorteile einer Pflichtmitgliedschaft unter Beweis zu stellen. Der Ausschuss geht davon aus, dass die offenen Fragen zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses zeitnah geklärt werden.
Ferner spricht der Petitionsausschuss allen Pflegekräften in Hinblick auf ihre immense Belastung durch die gegenwärtige Corona-Pandemie seinen Dank aus. Ihrem Engagement ist es zu verdanken, dass die Versorgung von Kranken und Pflegebedürftigen auch in der schwierigen aktuellen Situation sichergestellt ist. |