Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Öffentliche Petition

Nr. 130
Datum / Thema 26.04.2022
Landtagswahlrecht ohne deutsche Staatsbürgerschaft
Hauptpetent/in Berit Mues
Wohnort 24118 Kiel
Schleswig-Holstein
Status in Mitzeichnungsfrist
Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist 118
jetzt mitzeichnen
07.06.2022
Mitzeichner/innen
Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition.
Text der Petition Anliegen der Petition:
Der Landtag Schleswig-Holstein möge die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative auffordern, um das deutsche Grundgesetz dahingehend zu verändern, dass das Wahl- und Abstimmungsrecht bei Kommunal- und Landtagswahlen in Schleswig-Holstein nicht mehr an die Voraussetzung der deutschen Staatsbürgerschaft bzw. die Unionsbürgerschaft geknüpft werden muss.

Begründung:
Die deutsche Staatsbürgerschaft bzw. die Unionsbürgerschaft sollte keine Voraussetzung für den Erhalt des Wahlrechts für Kommunal- und Landtagswahlen in Schleswig-Holstein darstellen. Wer seit mehreren Jahren in Schleswig-Holstein wohnt, arbeitet, Steuern zahlt, Kinder im Bildungssystem hat und in vielen weiteren Lebensbereichen von Entscheidungen auf Kommunal- und Landesebene betroffen ist, sollte am demokratischen Prozess der Legitimation dieser Entscheidungen durch ein aktives und passives Wahlrecht in Schleswig-Holstein teilnehmen dürfen. Solange dieses Recht nur Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. Menschen mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates vorbehalten ist, werden Schleswig-Holsteiner*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit nicht ausreichend in Verwaltung und Parlament repräsentiert und dadurch benachteiligt.
Das Recht, an den Wahlen auf kommunaler sowie Landesebene teilzunehmen, sollte allen Zugewanderten in Schleswig-Holstein offenstehen.

Gegen eine mögliche Öffnung des Wahlrechts für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Grundgesetz werden seit Jahren verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, die auf eine nicht mehr zeitgemäße Auslegung des Grundgesetzes und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1990 gestützt werden. Dabei ist aufgrund der sich stark wandelnden Gesellschaft in Deutschland der Begriff des (deutschen) Volkes neu zu definieren. Eine Beschränkung des Wahlrechts auf Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit wird den gesellschaftlichen Verhältnissen des Einwanderungslandes Deutschland im Jahr 2022 nicht mehr gerecht.
EU-Bürger*innen mit Wohnsitz in Deutschland haben bereits seit den 1990er Jahren die Möglichkeit, an Kommunalwahlen in Deutschland teilzunehmen, obwohl sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Somit kann zumindest stark angezweifelt werden, dass eine Grundgesetzänderung zur Ausweitung des Wahlrechts für Nicht-Deutsche die verfassungsmäßig niedergelegten Grundsätze verletzt.
Auch der Verweis auf die fehlende Zweidrittel-Mehrheit im deutschen Bundestag für die notwendige Änderung des Grundgesetzes kann nach der letzten Bundestagswahl, die veränderte Mehrheitsverhältnisse hervorgebracht hat, neu hinterfragt werden. Daher kann eine erneute Bundesratsinitiative neue Ergebnisse bringen.

Für eine demokratischere Gesellschaft mit guten Teilhabe- und Repräsentationschancen in Schleswig-Holstein fordern wir deshalb eine erneute Diskussion über eine Bundesratsinitiative, um allen Schleswig-Holsteiner*innen die Mitbestimmung durch Wahlen an politischen Prozessen zu ermöglichen.

Das Projekt "Symbolische Wahlen" in Träger*innenschaft der Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein
Datum /
Beschluss des Petitionsausschusses


zurück zur Petitionsliste