Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Öffentliche Petition

Nr. 56
Datum / Thema 20.06.2018
Änderung des Denkmalschutzes
Hauptpetent/in Dr. Philipp Schmagold
Wohnort 24116 Kiel
Schleswig-Holstein
Status abgeschlossen
Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist 16
01.08.2018
Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition.
Text der Petition Das Gesetz zum Schutz der Denkmale in Schleswig-Holstein möge dahingehend ergänzt werden, dass sich die Denkmalschutzbehörde um den Schutz von Denkmalen bemüht, die mindestens 120 Jahre alt sind.

Dadurch würden aktuelle Auseinandersetzungen um relativ junge Gebäude entschärft, darunter auch Gebäude der Universität Kiel, denen ohnehin noch nicht der Status als "Denkmal" zugewiesen werden muss.

Zudem möge das Denkmalschutzgesetz dahingehend ergänzt werden, dass Fahrrad-Reparaturstation regelmäßig auch vor Denkmalen installiert werden dürfen und, dass Solarenergienutzung regelmäßig auch auf Dächern von Denkmalen zulässig sein sollte, weil es neben dem Denkmalschutz auch noch andere und viel drängendere Herausforderungen zu bewältigen gibt, darunter gesunde Atemluft und ernsthafter Klimaschutz.
Datum /
Beschluss des Petitionsausschusses
27.11.2018
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte unter Beiziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geprüft und beraten.

Nach Ansicht des Ministeriums seien die Begründungen des Petenten zu kurz gehalten und würden nicht auf die komplexen Belange des Denkmalschutzes eingehen. Es sei Ziel des Denkmalschutzes, das kulturelle Erbe des Landes zu bewahren. Dabei seien historischen Ereignissen und Entwicklungen, künstlerischen Leistungen, technischen Errungenschaften und sozialen Lebenswirklichkeiten, unabhängig davon ob diese positiv oder negativ bewertet würden, Beachtung zu schenken.

Vor diesem Hintergrund erfolge immer auch eine Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen. Gemäß § 11 Denkmalschutzgesetz sei bei allen Maßnahmen auf die berechtigten Belange der Verpflichteten Rücksicht zu nehmen. Der Denkmalschutzbehörde obliege dabei eine Unterstützungs- und Beratungspflicht.

Es sei vorgesehen, das Denkmalschutzgesetz und dessen Anwendung in der laufenden Legislaturperiode zu evaluieren und gegebenenfalls zu novellieren. Die Evaluation lasse neue Erkenntnisse und die Grundlage für eine sachliche Diskussion zur Weiterentwicklung des Denkmalschutzes erwarten.

Der Ausschuss stellt fest, dass das Ergebnis der Bewertung abzuwarten bleibt. Er ist überzeugt, dass das Ministerium im Rahmen seiner Evaluation alle relevanten Belange eines modernen Umweltschutzes berücksichtigen wird. Hinsichtlich einer Gesetzesänderung im Sinne des Petenten sieht er gegenwärtig keinen Handlungsbedarf.

zurück zur Petitionsliste