| Nr. |
50 |
| Datum / Thema |
14.12.2017 Einführung eines späteren Schulbeginns |
| Hauptpetent/in |
Dr. Philipp Schmagold |
| Wohnort |
24116 Kiel
Schleswig-Holstein
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| Status |
abgeschlossen |
| Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist |
39
25.01.2018
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| Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition. |
| Text der Petition |
Der Landtag in Schleswig-Holstein möge sich dafür einsetzen, gemeinsam mit den Schülerinnen, Schülern, Lehrerinnen, Lehrern, Schulleitungen und ÖPNV-Trägern einen späteren Schulbeginn umzusetzen.
Denkbar wäre es, die zweite Schulstunde zur ersten zu machen: Aufstehen: 7:30 Uhr Frühstück: 7:40 Uhr Bus erwischen: 8:15 Uhr In der Schule: 8:40 Uhr Schulbeginn: 8:45 Uhr
Begründung: Eine Mehrheit wünscht sich den späteren Schulbeginn:
In manchen Haushalten müssen die Schulkinder deutlich früher aus dem Haus als die Geschwisterkinder, die noch in den Kindergarten gehen, und als die berufstätigen Eltern. Die Verkehrsanbindung wäre am unproblematischsten umstellbar, wenn der Schulbus dann auch zur 2. Stunde fährt statt zur 1. Dabei dürfen wir optimistisch bleiben, dass wir alle diese Aufgaben geregelt bekommen, nachdem wir sogar Menschen auf den Mond transportiert haben, das Ozonloch sich wieder schließt und wir milliarden Smartphones entwickeln konnten.
Auszug aus einer Studie zu diesem Thema: "Dies hat ernste Konsequenzen für besonders späte Jugendliche, da diese sogenannten "späten Chronotypen" nachweislich schlechtere Noten erzielen. So verwehren wir ihnen etwa den Medizinstudienplatz, obwohl sie nicht fauler oder dümmer sind als all die Einser-Abiturienten, denen wir dieses Recht zugestehen. Diese Situation ist völlig absurd und vergleichbar mit der Regel, Jugendliche, die unter einer wachstumsbedingten Rückgratverkrümmung leiden, nicht zum Jurastudium zuzulassen, weil sie die Prüfung am Reck nicht bestanden haben. Ich warte seit Langem auf die ersten Musterprozesse, die diese Diskriminierung rechtlich überprüfen.
Es gibt übrigens zahlreiche Studien, die die Wirkungen einer Verschiebung des Schulbeginns von acht auf neun Uhr untersuchten und sehr positive Ergebnisse berichten: Die Schüler waren nicht nur motivierter und hatten geringere Fehlzeiten, sie erzielten auch bessere Leistungen.
Professor Till Roenneberg ist Leiter der der Human Chronobiologie am Institut für Medizinische Psychologie der Münchner LMU." |
Datum / Beschluss des Petitionsausschusses |
27.03.2018 Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte unter Beiziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geprüft und beraten.
Das Bildungsministerium führt in seiner Stellungnahme aus, dass die Schulkonferenz im Rahmen ihrer Aufgaben das oberste Beschlussgremium der Schule sei. Dies sei in § 62 Absatz 1 Schulgesetz Schleswig-Holstein festgelegt, die Aufgaben seien in § 63 aufgeführt.
Nach § 63 Absatz 1 Ziffer 18 Schulgesetz könne die Schulkonferenz im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften unter anderem über die Festlegung der täglichen Unterrichtszeit beschließen. Dazu zählen auch der Unterrichtsbeginn und das Unterrichtsende.
Bezüglich der Koordinierung des Schulbeginns und des öffentlichen Personennahverkehrs weist das Bildungsministerium darauf hin, dass nach § 114 Absatz 1 Schulgesetz die Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen Träger der Schülerbeförderung seien. Diese nähmen gemäß § 62 Absatz 11 Schulgesetz beratend an den Sitzungen der Schulkonferenz teil.
Das Begehren der Petition fällt damit in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Artikel 28 des Grundgesetzes und Artikel 54 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein gewährleisten den Gemeinden das Recht, in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. In diesem Bereich ist der Petitionsausschuss nach Artikel 25 der Landesverfassung auf eine Rechtskontrolle beschränkt.
Der Ausschuss stellt fest, dass Thematik der verschiedenen Chronotypen und deren Berücksichtigung an Schulen 2015 und 2016 bereits Gegenstand parlamentarischer Beratungen war. Ein dazu angefertigter Bericht des Sozialministeriums bestätigt die Unterscheidung verschiedener Chronotypen sowie die daraus resultierende variierende Leistungsfähigkeit zu unterschiedlichen Tageszeiten. Schlechtere schulische Leistungen von sogenannten Abendtypen gegenüber Morgentypen durch einen frühen Unterrichtsbeginn seien in Studien nachgewiesen worden. Ein Unterrichtsbeginn um 9 Uhr werde deshalb empfohlen und bereits in mehreren europäischen Ländern praktiziert.
Die zentrale Festlegung eines späteren Unterrichtsbeginns werde durch das Sozialministerium jedoch nicht befürwortet. Dies sei damit zu begründen, dass viele Erkenntnisse zum Thema Chronotypen insbesondere im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen noch nicht alswissenschaftlich ausreichend bewiesen gelten würden. Außerdem werde beobachtet, dass die zunehmende Exposition mit künstlichem Licht mit hohen Blauanteilen, beispielsweise aus
Energiesparlampen und elektronischen Geräten mit LCD-Display, den inneren Rhythmus beeinflusse und insbesondere junge Menschen künstlich zu Abendmenschen mache. Informationsarbeit und Verhaltensprävention erscheine in dieser Hinsicht zielführender.
Daneben sei die Vereinbarkeit von Familien und Beruf zu berücksichtigen. Sie bringe der Gesellschaft einen vielfachen Nutzen und habe einen hohen Stellenwert. Die Berufstätigkeit beider Eltern beziehungsweise Alleinerziehender könnte gegen einen späteren Unterrichtsbeginn sprechen.
Der Ausschuss schließt sich den Ausführungen der Ministerien an. Er stellt fest, dass die Möglichkeit der Festlegung eines früheren Unterrichtsbeginns bereits besteht.
Die Beratung der Petition wird damit abgeschlossen. |
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