| Text der Petition |
Antrag auf Erstellung eines geregelten Plans zur Wiederbelebung der Wirtschaft in Schleswig-Holstein
Ich halte den Zustand, in den sich unser Land befindet, für nicht angemessen und nicht durchdacht. Hiermit fordere ich die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, einen geregelten Plan zur Wiederbelebung der Wirtschaft in Schleswig-Holstein zu erstellen!
1. Beschlüsse und Verordnungen, die die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger einschränken wie z.B. die Berufsausübung oder Kontaktbeschränkungen, müssen je nach Inzidenzwert - zeitlich begrenzt und nur für den betroffenen Kreis oder die kreisfreie Stadt als Ganzes gelten, nicht aber gleich pauschal für das ganze Land Schleswig-Holstein.
2. Restaurants, Sporthallen, Ferienwohnungen & Ferienhäuser, Hotels, Möbelgeschäfte, Baumärkte, Friseure, Imbisse, Kinos, Buchhandlungen, Bibliotheken, Campingplätze, Modegeschäfte, Boutiquen, Museen, Schuhgeschäfte, Parfümerien, Spielhallen, Zoos, sind unverzüglich unter Hygieneauflagen, Abstandsregeln und Maskenpflicht wieder zu eröffnen!
3. Sollte Punkt 2 aus bestimmten Gründen (noch) nicht zugestimmt werden ist seitens der Regierung ein verbindlicher Plan in tabellarischer Form zu erstellen, aus dem klar hervorgeht, bei welchen Inzidenzwerten mit welchen Maßnahmen zu rechnen ist. Änderungen könnten z.B. zu jedem 1. und 15. eines Monats aktualisiert und verkündet werden.
4. Von nächtlichen Ausgangssperren ist grundsätzlich abzusehen, da in den am schlimmsten betroffenen Gebieten sowieso fast alles geschlossen ist, Kontaktbeschränkungen herrschen, der Nutzen von Ausganssperren nicht empirisch nachgewiesen ist und Ausgangssperren die Akzeptanz der Corona-Maßnahmen in der Bevölkerung drastisch sinken lässt.
Begründung:
Die meisten Ansteckungen dort statt, wo sich auch die meisten Menschen auf engem Raum begegnen. Dazu gehört u.a. der öffentliche Personennahverkehr, Großraumbüros, Schulen, Kitas, Schlachtereien, Konzertbesuche, Fließbandarbeit, Alten- und Pflegeheime, . Anstatt pauschal alles dicht zu machen muss man sich in erster Linie Gedanken machen, wie man an den wirklich gefährlichen Orten wirksame Maßnahmen ergreift!
Keine oder eine nur geringe Gefahr der Ansteckung scheint hingegen in unter Antragspunkt 2 genannten Orten zu herrschen, sofern Hygienemaßnahmen, genügend Abstand und das Maskentragen eingehalten werden. Dazu haben die Betreiber ja auch schon weitreichende Konzepte erstellt; sie sollten auch zukünftig nicht mehr geschlossen werden!
Es werden zukünftig sicherlich immer wieder neuen Varianten der Corona-Infektion hinzukommen und auch andere Pandemien werden irgendwann auftreten; damit werden wir leben müssen und ich hoffe, dass das Impfen zumindest die Corona-Infektion bald beenden wird. Trotzdem brauchen wir für zukünftige Notsituationen im Vorfeld Pläne die verhindern, dass wir von einem generellen Lockdown in den nächsten gehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Dietsch |
Datum / Beschluss des Petitionsausschusses |
01.06.2021 Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von vier Mitzeichnern unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte unter Beiziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren beraten.
Das Ministerium weist darauf hin, dass in Schleswig-Holstein neben generellen Regelungen schon jetzt Schutzmaßnahmen in betroffenen Kommunen abhängig von Inzidenzwerten getroffen würden. Auch habe die Landesregierung bereits am 10. Februar einen Stufenplan in die bundesweiten Abstimmungen zu Schutzmaßnahmen eingebracht und sich für ein verbindliches Regelwerk eingesetzt. Der Petitionsausschuss stellt fest, dass mittlerweile bundeseinheitliche Regelungen getroffen wurden. Der Bundestag hat in der aktuellen Fassung des Infektionsschutzgesetzes eine Notbremse ab einer Inzidenz von 100 beschlossen. Darüber hinaus haben sich Bund und Länder – in Anlehnung an den schleswig-holsteinischen Perspektivplan – auf Öffnungsschritte in der Pandemie geeinigt. Diese beinhalten sowohl verbindlich festgelegte Öffnungen als auch Verschärfungen abhängig von Inzidenzen.
Aus Sicht der Landesregierung müsse bei der Öffnung der verschiedenen in der Petition genannten Einrichtungen auf das jeweilige Schutzniveau geachtet werden. Die Öffnungskonzepte würden dabei die möglichen sonstigen Schutzmaßnahmen berücksichtigen, die insbesondere die Abstände und besondere Hygienemaßnahmen wie insbesondere die Verwendung geeigneter Masken zum Mund-Nasen-Schutz umfassen. Hinsichtlich der Ausführungen des Petenten zu der seiner Ansicht nach möglichen Unterscheidung von Orten mit höherem beziehungsweise geringerem Infektionsrisiko weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass eine solche Unterscheidung durch die Komplexität, eine einzelne Infektion sicher einem Ort zuzuordnen, erschwert wird. Dies ist darauf zurückzuführen, dass manche Menschen mehrere Tage beschwerdefrei bleiben, ehe sie Symptome entwickeln. Eine Rückverfolgung ist dann kaum zu leisten. Die Reduzierung von privaten wie beruflichen Kontakten bleibt damit neben der Impfung das wirksamste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu bremsen.
Der Petitionsausschuss stellt im Ergebnis seiner Beratung fest, dass die vom Petenten angestrebten Ziele bereits weitgehend umgesetzt werden. Die geltenden Inzidenzwerte sowie Informationen, ob die Regelungen gelockert oder verschärft werden müssen, sind im Internet einsehbar unter:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Zahlen/zahlen_node.html. |