| Nr. |
99 |
| Datum / Thema |
30.10.2020 Steuerverschwendung Pflegekammer |
| Hauptpetent/in |
Jan-Erik Hansen* |
| Wohnort |
15806 Dabendorf
Brandenburg
|
| Status |
abgeschlossen |
| Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist |
2
11.12.2020
|
| Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition. |
| Text der Petition |
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Petition soll erreicht werden, dass
1.den genannten Vorwürfen und Sachverhalten des Buches Die öffentliche Verschwendung-Ausgabe 2020 des Schwarzbuches vom Bund der Steuerzahler nachgegangen und die Vorgänge aufgeklärt werden.
2. dass dieses Problem grundsätzlich und allgemein gelöst und beantwortet wird, damit es sich zeitnah, zukünftig und dauerhaft nicht wiederholt.
Es sollten ferner positiv den Sachverhalt ändernde Konsequenzen und Missbilligungen erfolgen. Mit freundlichen Grüßen +++++++++++++++++++++++++ WAS IST PASSIERT? Schleswig-Holstein. Als die damals rot-grüne Regierungskoalition im Schleswig- Holsteinischen Landtag im Juli 2015 das Gesetz zur Errichtung der Pflegeberufekammer beschloss, war man davon überzeugt, den rund 30.000 Angehörigen der Pflegeberufe etwas Gutes zu tun. Denn: Eine repräsentative Befragung hatte ergeben, dass die hauptberuflichen Pflegekräfte eine bessere Vertretung wünschten.
Doch offenbar war längst nicht allen klar, dass eine Kammer mit Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeitrag verbunden ist. Gegenüber den bekannten Kammerberufen unterscheiden sich die Pflegekräfte dadurch, dass sie überwiegend im Angestelltenverhältnis tätig sind, ein unterdurchschnittliches Gehaltsniveau haben und es sehr viele Teilzeitbeschäftigte gibt, denen es schwerfällt, den Beitrag aufzubringen. Dennoch trat eine erste Kammerversammlung zusammen und beschloss die Beitragssatzung, die mit dem Jahr 2019 beginnen sollte. Dagegen gab und gibt es scharfe Proteste mit regelmäßigen Demonstrationen vor dem Landeshaus.
Bis heute sind weder alle Pflegekräfte registriert noch hat es einen ersten regulären Beitragseinzug gegeben. Doch es gibt Kosten: Die Pflegeberufekammer mit Sitz in Neumünster beschäftigt rund 30 Vollzeitkräfte, die sich überwiegend mit der Registrierung der Mitglieder beschäftigen. Als Anschubfinanzierung hatte der Landtag seinerzeit 600.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die restlichen Kosten wurden zunächst über Kredite finanziert, die langfristig die Beiträge erhöhen werden. Folge war der Wunsch nach einer zusätzlichen Landesfinanzierung. Jetzt gibt es einen Kompromiss: Der Landtag stellt für 2019 noch einmal 3 Mio. Euro Anschubfinanzierung zur Verfügung, 2020 müssen dann aber alle Beiträge fristgerecht eingetrieben werden. Im Gegenzug soll es im ersten Quartal 2021 eine Urabstimmung unter allen registrierten Mitgliedern geben, ob diese eine Pflegeberufekammer mit Pflichtmitgliedschaft und Zwangsbeitrag behalten wollen. Lehnt die Mehrheit der Pflegekräfte die Kammermitgliedschaft ab, erweist sich die Gründung als eine sehr teure Fehlentscheidung. Pflegeberufekammer auch in Niedersachsen
Im benachbarten Niedersachsen wurde im Jahr 2017 ebenfalls eine Pflegeberufekammer gegründet, der alle landesweit rund 90.000 Pflegekräfte pflichtweise beitreten mussten. Auch dort entbrannte ein Streit um Zwangsmitgliedschaft und Beiträge. Anders als in Schleswig-Holstein hat die niedersächsische Landespolitik im Herbst 2019 allerdings zugesagt, die Finanzierung der Kammer dauerhaft zu übernehmen, wenn diese im Gegenzug auf eine Beitragserhebung verzichtet. In einem ersten Schritt sollten 6 Mio. Euro für die Beitragsjahre 2018, 2019 und 2020 fließen. Teile der Kammer fürchteten allerdings die hiermit verbundene Abhängigkeit von der Politik, sodass sich auch gegen diese Lösung Widerstand regte. Auch in Niedersachsen sollte daher eine Urabstimmung Klarheit schaffen: Die deutliche Mehrheit der Mitglieder sprach sich dabei im Sommer 2020 gegen den Fortbestand der Kammer aus. Die endgültige Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen steht bevor.
DER BUND DER STEUERZAHLER FORDERT Eine Kammer, die von den Pflichtmitgliedern nicht gewünscht wird, ist überflüssig. Also: abwickeln und kein neues Geld hinterherwerfen! |
Datum / Beschluss des Petitionsausschusses |
07.09.2021 Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren beraten.
Das Ministerium führt zum Sachverhalt aus, dass die damalige Landesregierung im Jahr 2013 unter Pflegekräften eine repräsentative Umfrage zur Errichtung einer Pflegekammer in Schleswig-Holstein durchgeführt habe. Im Ergebnis sei dies durch eine knappe Mehrheit befürwortet worden. Im Jahr 2015 sei das „Gesetz zur Errichtung einer Kammer für die Heilberufe in der Pflege“ beschlossen und 2018 seien die Wahlen zur ersten Kammerversammlung durchgeführt worden. In den Jahren 2017 und 2018 habe die Pflegeberufekammer vom Land eine Anschubfinanzierung in Höhe von jeweils 300.000 Euro erhalten. Gemäß § 10 Pflegeberufekammergesetz seien zur Deckung ihrer Kosten durch die Kammer grundsätzlich Beiträge von ihren Mitgliedern zu erheben gewesen. Die Pflegeberufekammer habe 2020 in der zweiten Jahreshälfte mit der Erhebung der nach dem Einkommen gestaffelten Beiträge begonnen. Für 2019 seien keine Beiträge erhoben, sondern die erweiterte Anschubfinanzierung durch das Land verwendet worden.
Dem Ausschuss ist bekannt, dass die Verwendung der erweiterten Anschubfinanzierung durch Beschluss der nunmehr regierungstragenden Fraktionen vom 11. Dezember 2019 mit der Bedingung verbunden worden ist, eine Urabstimmung über den Fortbestand der Pflegeberufekammer unter allen (Pflicht-) Mitgliedern durchzuführen. Die Abstimmung wurde am 4. März 2021 abgeschlossen. 91,7% der Mitglieder stimmten für die Auflösung der Pflegeberufekammer. Auf der Grundlage dieses Meinungsbildes hat der Landtag am 21. Mai 2021 das „Gesetz zur Umsetzung der Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein“ beschlossen. Neben der Abwicklung sieht das Gesetz vor, dass das bislang durch die Pflegeberufekammer erarbeitete Wissen sowie die Ergebnisse der Kammerversammlung und ihrer Ausschüsse gesichert und öffentlich zugänglich gemacht werden.
Der Petitionsausschuss unterstreicht, dass eine Interessensvertretung nur funktionieren kann, wenn sie durch die Mehrheit der Mitglieder getragen wird. Die Urabstimmung hat deutlich gezeigt, dass dies bei der Pflegeberufekammer nicht zutrifft. Das Ergebnis war so eindeutig, dass der Landesgesetzgeber diesen Auftrag der examinierten Pflegekräfte umzusetzen hatte. Dem Anliegen des Petenten ist somit bereits entsprochen worden. |
zurück zur Petitionsliste |