| Nr. |
66 |
| Datum / Thema |
23.07.2019 Verkürzung der Sommerferien |
| Hauptpetent/in |
Markus Ettinger |
| Wohnort |
24941 Flensburg
Schleswig-Holstein
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| Status |
abgeschlossen |
| Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist |
2
03.09.2019
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| Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition. |
| Text der Petition |
Die Sommerferien sollten um mindestens eine Woche verkürzt werden.
Sechs Wochen Sommerferien haben im Wesentlichen folgende Effekte: -- Eltern müssen sich den Urlaub teilen um die ( inkl. beweglicher Ferientage ) Dreizehn freien Wochen abzudecken, d.h. häufig haben Familien, in denen beide Elternteile arbeiten ( was gesellschaftlich durchaus nicht abzulehnen ist ) von den sechs Wochen nur ein-zwei Wochen gemeinsam -- stattdessen werden z.B. staatlich geförderte Betreuungsangebote genutzt -- die Schüler haben mehr Zeit das Gelernte wieder zu vergessen
In der Kita sind z.B. drei Wochen im Sommer frei, ohne dass die Kinder darunter leiden.
Die Verlängerung des Schuljahres sollte nicht durch eine Aufstockung des Lehrstoffs begleitet werden, sondern den Schülern mehr Zeit geben, den bestehenden Lehrplan abzuarbeiten.
Sowohl Schüler als auch Familien würden also von einer Verkürzung der Sommerferien profitieren, es wäre auch ein Beitrag, dass sich Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren lassen. |
Datum / Beschluss des Petitionsausschusses |
25.02.2020 Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte unter Einbeziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geprüft und beraten.
Das Bildungsministerium erklärt, dass die Grundlage für die Festlegung der Ferienregelungen in den einzelnen Bundesländern in § 3 des Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Schulwesens definiert sei. Entsprechend der Vereinbarungen dieses sogenannten „Hamburger Abkommens“ erfolge die Festsetzung der Sommerferientermine als Beschluss der Kultusministerkonferenz. Mit der Festsetzung von mindestens sechs Wochen Ferien solle vermieden werden, dass die erholungssuchende Bevölkerung der Länder jeweils zur gleichen Zeit den Urlaub antrete und beende. Dies würde nachteilige Folgen für den Verkehr und die Quartiersnachfrage in den Feriengebieten verhindern. Ebenso werde dadurch eine Vertretungsregelung in Unternehmen, Firmen und Behörden ermöglicht, welche den Beschäftigten mit schulpflichtigen Kindern wenigstens drei Wochen Urlaub zugestehe. Die getroffene Entscheidung habe unter Abwägung dieser Gesichtspunkte die Zustimmung aller Bundesländer erfahren.
Der Petitionsausschuss stimmt dem Petenten zu, dass es in den Ferienzeiten zu Problemen bei der Gewährleistung einer kontinuierlichen Betreuung kommen kann. Statt die Erholungs- und Entspannungsphasen der Schülerinnen und Schüler zu verkürzen, hält er jedoch verlässliche Betreuungsangebote während der Ferienzeit für sinnvoller. So wurde am 27. April 2018 der Antrag „Ferienbetreuung an Grundschulen und Förderzentren“ (Drucksache 19/708) vom schleswig-holsteinischen Landtag einstimmig angenommen. Dieser unterstützt das Ziel, Ganztagsangebote vorzuhalten, die auch eine Betreuung zumindest in einem Teil der Ferien einschließen. Im Rahmen einer Konzepterstellung zur Ganztagsbetreuung solle auch die Ferienbetreuung mit Kommunen und weiteren Leistungserbringern besprochen werden. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2022 ein verlässliches Ganztagsangebot an allen Grundschulen einzurichten. Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung im Grundschulalter zu schaffen. Der schleswig-holsteinische Landtag hat beschlossen, sich dafür einzusetzen, dass auch die Ferienzeiten in diese Förderung einbezogen werden. In der Plenardebatte am 27. April 2018 wurde darüber hinaus darauf hingewiesen, dass ein Bedarf auch an weiterführenden Schulen – vor allem in der fünften und sechsten Klassenstufe – bestehe.
Vor diesem Hintergrund sieht der Ausschuss derzeit keine Veranlassung, parlamentarisch auf eine Verkürzung der Ferienzeiten hinzuwirken. |
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