| Nr. |
79 |
| Datum / Thema |
03.04.2020 Geburtshilfe auf Föhr |
| Hauptpetent/in |
Marie Hinrichsen |
| Wohnort |
25938 Oevenum
Schleswig-Holstein
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| Status |
abgeschlossen |
| Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist |
20
15.05.2020
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| Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition. |
| Text der Petition |
Politik und Gesellschaft zeigen zurzeit, zu welchen drastischen Maßnahmen wir als Gesellschaft fähig sind um in Zeiten wie diesen möglichst viel Sicherheit zu gewähren. Die Insel Föhr wird mehr und mehr von der Außenwelt abgeschottet. Umso unverständlicher ist es, dass Schwangere derzeit immernoch 2 Wochen vor Stichtag die Insel verlassen müssen. Frauen haben auf der Insel jahrzehntelang ihre Kinder gebären können, dies sollte zumindest in diesen Zeiten wieder für sie möglich sein. Zum Schutz der Schwangeren, ihrer Familien, aber letzendlich auch zum Schutz der gesamten Bevölkerung. Dies wäre die vernünftige und konsequente Reaktion auf die derzeitige Situation. |
Datum / Beschluss des Petitionsausschusses |
16.06.2020 Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte unter Beiziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren beraten.
Der Ausschuss hat sich bereits im Petitionsverfahren L2119-18/2121 intensiv mit dem Thema der Geburtshilfe auf Föhr befasst und am 14. November 2017 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Der Petitionsausschuss hat im Ergebnis seiner Beratung festgestellt, dass aufgrund der demographischen Entwicklung, einem Mangel an Fachkräften und steigender Anforderungen an qualitative Voraussetzungen eine optimale Versorgung von Mutter und Kind auf der Insel nicht vorgehalten werden kann. Eine niedrigstufigere heimatnahe Geburtenstation könnte Frauen eine Versorgung suggerieren, die für die Bewältigung unvorhersehbarer Komplikationen nicht ausgelegt sei. Die Niederschrift der Sitzung vom 14. November 2017 kann im Internet abgerufen werden.
Zur aktuellen Situation führt das Sozialministerium aus, dass die damaligen Gründe für die Schließung des Kreißsaals weiterhin aktuell seien. Eine jederzeitige medizinische Versorgung von Geburten sei auf der Insel nicht möglich. Es sehe auch keine Möglichkeit, auf den Krankenhausträger einzuwirken, um den Kreißsaal wieder zu eröffnen.
Gegenwärtig würden die glücklicherweise sehr niedrigen Infektionszahlen in Schleswig-Holstein eine Rückkehr der Krankenhäuser in mehreren Schritten zur Regelversorgung zulassen. Dies gelte insbesondere für Versorgungsbereiche, die nicht direkt mit der Behandlung von COVID-19 Patientinnen und Patienten befasst seien. Hierzu gehöre auch die Geburtshilfe.
Das Sozialministerium verdeutlicht, dass die Verkehrsverbindungen zu den Inseln aufgrund der Pandemie nicht eingeschränkt worden seien. Die Krankenhäuser auf dem Festland würden weiterhin ein Boarding anbieten. Ebenso sei die Teilnahme einer Begleitperson bei der Geburt zugelassen und seit dem 4. Mai könnten Kliniken unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder Familienzimmer anbieten.
Aufgrund der Corona-bedingten Regelungen zu den Kindertagesstätten habe die Betreuung der Geschwisterkinder an der DIAKO Flensburg zwar zeitweise nicht angeboten werden können. Mittlerweile sei durch Erlass des Sozialministeriums aber klargestellt worden, dass hier Ausnahmeregelungen greifen würden. Die Klinik in Husum arbeite unabhängig von der Corona-Krise an einer grundsätzlichen Lösung zur Kinderbetreuung.
Dem Petitionsausschuss ist bewusst, dass die Corona-Pandemie eine ganz besondere Herausforderung sowohl für die medizinische Versorgung wie auch die persönliche Lebensführung darstellt. Er stellt fest, dass die etablierte Versorgung von Schwangeren auf dem Festland weiterhin aufrechterhalten wird. Eine Wiedereröffnung des Kreißsaals auf Föhr hält der Ausschuss weder für praktikabel noch notwendig. |
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