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Öffentliche Petition

Nr. 68
Datum / Thema 31.07.2019
Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein beibehalten
Hauptpetent/in Birgit Janusczok
Wohnort 24118 Kiel
Schleswig-Holstein
Status abgeschlossen
Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist 217
11.09.2019
Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition.
Text der Petition Sehr geehrte Damen und Herren,

das Vorhaben der Jamaika-Koalition, die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze für Schleswig-Holstein abschaffen zu wollen, ist eine falsche Entscheidung.

Die Landesregierung argumentiert, dass stattdessen mehr Wohnungen gebaut werden sollen, aber 1. ist nicht genug Baugrund vorhanden und 2. wird das Jahre dauern. Und was passiert in der Zwischenzeit?

Sowohl die Mietpreisbremse als auch Kappungsgrenzenverordnung dürfen nur dann abgeschafft werden, wenn geeignetere Instrumente zur Bekämpfung des unkontrollierten Mietenanstiegs gefunden sind. Solche Alternativen sind jedoch weit und breit nicht ersichtlich. Die geplanten Vorstöße zur Abschaffung von Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung sind daher ein nicht zu rechtfertigender Schritt zu Lasten der Mieterinnen und Mieter in Schleswig-Holstein, der zur Konsequenz hätte, dass sich die Mietpreisspirale dann ungehindert weiter nach oben bewegen würde.

Ich appelliere dringend an die Verantwortlichen, sowohl die Mietpreisbremse, als auch die Kappungsgrenzenverordnung über den Jahreswechsel hinaus beizubehalten. Die Politik muss endlich zeigen, dass sie die Sorgen der Mieterinnen und Mieter in unserem Land ernst nimmt.
Datum /
Beschluss des Petitionsausschusses
28.01.2020
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 217 Mitzeichnern unterstützt wird, auf der Grundlage der von der Hauptpetentin vorgetragenen Aspekte unter Beiziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration geprüft und beraten.

Das Innenministerium konstatiert in seiner Stellungnahme, dass insbesondere einige Städte und Ballungsgebiete in Schleswig-Holstein von einer starken Dynamik in der Mietpreisentwicklung betroffen seien. Die dagegen eingeführten Verordnungen zur Mietpreisbreme und Kappungsgrenze hätten allerdings nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Die Mietpreise hätten sich nicht im erhofften Maße stabilisiert. Auch der Wohnungsmarkt habe sich nicht merklich entspannt. Lediglich Exzesse hätten sich dadurch vermeiden lassen. Im Gegenzug befürchtet das Ministerium eine Überregulierung des Wohnungsmarktes, die zu weniger Investitionen in den Wohnungsbau führen könnte. Dies könne die angestrebte Ausweitung des Wohnungsbestandes hemmen. Daher sei im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages festgelegt worden, die Mietpreisverordnung und die Kappungsgrenzen-Verordnung abzuschaffen.

Das Ministerium weist weiterhin darauf hin, dass der Mieter durch das zivilrechtliche Mietrecht bereits vor einem extensiven Mietenanstieg geschützt werde, da maximal eine 20%ige Mieterhöhung in einem Dreijahreszeitraum zulässig sei. Zudem sei die zulässige Modernisierungsumlage durch die Vermieter flächendeckend gesenkt worden.

In seiner Sitzung vom 5. März 2019 habe das Kabinett einen Maßnahmenkatalog beschlossen, der kurz-, mittel- und langfristig zu einer Entspannung des Wohnungsmarktes führen solle. Dies solle durch eine Kombination dieser Maßnahmen erreicht werden. Vorrangig werde hierbei auf Anreize für weitere Investitionen im Wohnungsbau gesetzt. Im Einzelnen sei die Förderung der Finanzierung von Eigentum vorgesehen sowie die Erleichterung von Bauvorgaben bei Neubauten. Zudem werde angestrebt, durch Änderungen bei der Grundsteuer den Leerstand von Wohnungen sowie unbebauter Grundstücke unrentabler zu machen. Bestandswohnungen sollten vorzugsweise mit einer Zweckbindung erworben werden. Weiterhin solle die Rechtsstellung von Wohnungssuchenden und Mietern verbessert und durch eine Änderung im Bereich des Wohngeldes der Empfängerkreis erhöht werden. Für diese Änderungen setzt sich die Landesregierung, soweit notwendig, auch auf Bundesebene ein.

Das Innenministerium betont, dass nach Ansicht der Landesregierung die dargestellten Instrumente und Maßnahmen zur zukünftigen Stabilisierung des Wohnungsmarktes geeigneter seien als die Mietpreis- und die Kappungsgrenzen-Verordnung.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die beiden Verordnungen bereits zum 30. November 2019 abgeschafft worden sind. Die Thematik ist zudem mehrfach Gegenstand politischer Diskussion gewesen. Es obliegt nicht dem Petitionsausschuss, eine politische Lösung für die unterschiedlichen Positionen herbeizuführen.

Der Ausschuss vermag die Wirkung der von der Landesregierung neu eingesetzten Instrumentarien zur Wohnungsmarkt- und Mietpreisentwicklung nicht abzuschätzen. Durch die Rückkopplung aus der Bevölkerung stellt er jedoch regelmäßig fest, dass insbesondere finanzielle Belastungen für Mietausgaben auf die Haushalte zunehmen. Gerade die intensive Steigerung der Mietpreise in den vergangenen Jahren hat diese Entwicklung deutlich verstärkt und zur Besorgnis bei den Bürgerinnen und Bürgern beigetragen. Der Ausschuss spricht sich daher dafür aus, dass die Mietpreisentwicklung weiterhin durch die Landesregierung beobachtet werden solle, um entsprechende Maßnahmen, wenn notwendig, ergreifen zu können.

Aufgrund der politisch unterschiedlichen Ansichten kann dem Anliegen der Petition vom Ausschuss nicht entsprochen werden. Um die Anregungen der Petentin zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum aber trotzdem aufzugreifen, beschließt er, die sachdienlichen Unterlagen der Petition sowie diesen Beschluss in anonymisierter Form den Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages als Arbeitsmaterial zur Verfügung zu stellen. Ob daraus politische Initiativen erwogen werden, obliegt den jeweiligen Fraktionen.

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