| Nr. |
55 |
| Datum / Thema |
28.05.2018 Programm für freilaufende Katzen |
| Hauptpetent/in |
Benjamin Rzepka |
| Wohnort |
24321 Lütjenburg
Schleswig-Holstein
|
| Status |
abgeschlossen |
| Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist |
3
09.07.2018
|
| Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition. |
| Text der Petition |
Der Schleswig-Holsteinische Landtag möge beschließen, noch in dieser Legislaturperiode im Rahmen eines Programms verbindliche Vorgaben für freilaufende Katzen zu schaffen.
Als Vorbild könnte hier das "Paderborner Modell" dienen, das sich auf entsprechende Kommunalverordnungen stützt. Inzwischen ist rechtlich allerdings auch eine Regelung auf Landesebene möglich, die Nutzung dieser Möglichkeit erscheint auch wesentlich sinnvoller, als wenn jede Kommune hierzu eigene Regeln erlassen (oder nicht erlassen) würde.
In Paderborn wurde gesetzlich beschlossen, dass freilaufende Katzen sowohl kastriert / sterilisiert sein müssen, als auch durch einen Transponderchip gekennzeichnet und registriert sein müssen.
Durch dieses Vorgehen wäre die unkontrollierte Vermehrung von freilaufenden Katzen eingedämmt, viele Besitzer trennen sich leider von ihren Katzen, wenn diese im Rahmen eines Freilaufs trächtig wurden, dabei schrecken viele Tierbesitzer auch vor rechtwidrigen Lösungen (Aussetzen der schwangeren Tiere oder der Jungtiere) nicht zurück.
Auch "verwilderte" Hauskatzen (also solche, die ohne Besitzer auf der Straße leben) würden durch dieses Vorgehen immer weiter vermehrt.
Kastrierte / sterilisierte Hauskatzen haben zudem einen verringerten Jagdtrieb, was nicht zuletzt dem Vogelschutz zugute kommen würde.
Unkastrierte freilaufende Tiere stellen zudem eine weitere Gefahr für die Artenvielfalt dar, denn es kommt immer wieder vor, dass Hauskatzen sich mit echten Wildkatzen paaren, was zu einer unnatürlichen Kreuzung und zur Bedrohung der Art der echten und seltenen Wildkatzen führt.
Insgesamt ließe sich durch dieses Vorgehen die unkontrollierte Vermehrung freilaufender Katzen unkompliziert eindämmen. Der Artenschutz würde profitieren, und es müsste nicht ein einziges Tier getötet werden.
Wenn kastrierte Katzen zudem nachweislich einen geringeren Jagdtrieb hätten, würde es auch weniger Übergriffe auf Vögel geben. Entsprechend seltener müsste die Jägerschaft jagende Hauskatzen erlegen (eine frühere Petition zum Verbot des Abschusses von Haustieren wurde leider nicht zuletzt durch den starken Widerstand der Jagdlobby abgelehnt). Wenn das Land aber schon auf den Abschuss von Haustieren nicht verzichten möchte, wäre es dringend geboten, das Risiko, dass es überhaupt dazu kommt, zu reduzieren - für den Tierschutz, der verfassungsgemäß ein von der Regierung zwingend zu beachtendes Rechtsgut ist.
Ich rege daher an, dass das Land Schleswig-Holstein gesetzlich noch in dieser Legislaturperiode regelt, dass freilaufende Katzen zwingend zu sterilisieren / kastrieren sind, um ungewollte und unkontrollierte Vermehrung zu verhindern, um zu verhindern, dass man sich ungewolltem Nachwuchs rechtswidrig entledigt und um dem Artenschutz und dem Jagdschutz gerecht zu werden. Durch die zusätzliche Vorgabe, dass freilaufende Tiere durch einen Transponder zu kennzeichnen und zu registrieren sind, würde man entsprechende Verstöße durch die Tierbesitzer gegen die neu zu schaffende Regelung nachvollziehen und ahnden können, wenn z.B. ein unkastriertes Tier gefunden wird.
Die hier vorgeschlagene Regelung nach dem "Paderborner Modell" wird übrigens auch vom Deutschen Tierschutzbund und anderen Tierschutzorganisationen getragen und empfohlen. Ich möchte daher anregen, diese im Gesetzgebungsprozess einzubinden und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, damit wir ein vernünftiges Gesetz zum Schutz der Tiere hin bekommen. |
Datum / Beschluss des Petitionsausschusses |
13.11.2018 Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von drei Mitzeichnenden im Internet unterstützt wird, auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und Stellungnahmen des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung geprüft und beraten.
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Thematik Katzenkastration bereits in der 18. Wahlperiode im parlamentarischen Raum diskutiert worden ist. Das Umweltministerium führt aus, dass die Landesregierungen nach § 13b Tierschutzgesetz ermächtigt worden seien, durch Rechtsverordnungen Gebiete festzulegen, in denen unter anderem der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verboten oder beschränkt werde sowie eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorzuschreiben sei.
In Schleswig-Holstein seien Ende 2014 den Ämtern und Gemeinden mit einer Subdelegationsverordnung die rechtliche Grundlage für eine entsprechende Verordnung gegeben worden. Eine pauschale Regelung, mit der der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen im gesamten Landesgebiet verboten oder beschränkt werde, sei nicht verhältnismäßig und daher rechtlich nicht möglich gewesen. Diesem Vorgehen sei ein Pilotprojekt gegen das Katzenelend in Schleswig-Holstein vorgeschaltet gewesen. Das Ministerium habe gemeinsam mit den kommunalen Trägern, Tierschutzverbänden und der Tierärztekammer die Kastration freilaufender Katzen, das Chippen der Tiere sowie das Erfassen der Tiere in einer Datenbank gefördert.
Das Ministerium unterstreicht, dass dieses sogenannte „Kastrationsprojekt“ bereits Erfolge in Bezug auf herrenlose und verwilderte Katzen zeige. Nach Auskunft der Tierheime im Land sei die Anzahl der dort abgegebenen Katzen seit Durchführung des Projektes deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2016 seien 200.000 € für das Kastrationsprojekt in den Haushalt eingestellt worden. Davon seien 150.000 € zu Beginn der Aktion durch das Land in den Fonds eingezahlt worden. Aufgrund des Spendenaufkommens von rund 70.000 € sei eine weitere Zuteilung des Landes nicht mehr erforderlich geworden. Das Geld sei bis auf einen kleinen Rest abgeflossen. Für das Jahr 2017 seien 180.000 € in den Haushalt eingestellt worden, von denen 160.300 € verwendet worden seien. Das Land habe für 2018 und 2019 90.000 € in den Haushalt eingestellt. Das Umweltministerium betont, dass das Land das Projekt unter der Voraussetzung weiter fördern möchte, dass die Kommunen und das Land die Kosten zu gleichen Teilen gemeinsam tragen.
Der Petitionsausschuss hält eine weitere Förderung des Projektes für sinnvoll. Er hat zur Kenntnis genommen, dass im kommunalen Bereich zurzeit eine Datenerhebung zur weiteren Finanzierung noch aussteht und das Land daher noch keine konkreten Aussagen zu den Modalitäten der Fortführung des Projektes treffen kann. Der Ausschuss gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Gespräche einvernehmlich erfolgen, um eine weitere Finanzierung des Projektes zu sichern. Er bittet das Umweltministerium, ihn zu gegebener Zeit über den Ausgang der Gespräche zu informieren. |
zurück zur Petitionsliste |