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Öffentliche Petition

Nr. 108
Datum / Thema 08.01.2021
Corona Bonus für Schulbegleitungen
Hauptpetent/in Schulbegleitung Kira Drews
Wohnort 21502 Geesthacht
Schleswig-Holstein
Status abgeschlossen
Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist 12
19.02.2021
Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition.
Text der Petition Als Schulbegleitung war ich während der Coronazeit jeden Tag mit vielen Kindern zusammen . Obwohl ich selbst viel Angst habe , bin ich immer wieder für die Kinder da, denn Kinder brauchen uns im Schulalltag an ihrer Seite . Deshalb haben auch wir Schulbegleitungen eine Belohnung verdient.
Datum /
Beschluss des Petitionsausschusses
09.03.2021
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren beraten.

Das Ministerium weist darauf hin, dass Pflegekräfte als Zeichen der gesellschaftlichen Anerkennung in der Coronapandemie die Zahlung einer einmaligen Sonderleistung erhalten hätten. Mit Beschluss des Bundestages wurde den Beschäftigten in zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, einschließlich der stationären Hospize, sowie der zugelassenen Betreuungsdienste eine Sonderzahlung zugesprochen. Der Kreis der empfangsberechtigten Personen für den Pflegebonus sei somit abschließend auf Bundesebene definiert worden.

Darüber hinaus existiere die Landesregelung über die Zahlung des Krankenpflege-bonus für Beschäftigte in Krankenhäusern der Akutversorgung. Mit diesem Bonus würden die Beschäftigten in Krankenhäuser gewürdigt, die in der Coronapandemie sowohl die Verantwortung für besonders vulnerable Personen hätten als auch zugleich das nachgewiesen höchste Risiko tragen würden, sich selbst während ihrer Arbeit mit dem Virus zu infizieren. Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen würden täglich Menschen betreuen, welche aufgrund ihres Alters und ihrer Vorerkrankungen nahezu vollständig der Gruppe der vulnerablen Personen zuzurechnen sind. Dies gelte – ohne die auch anderenorts hohen und sehr hohen Belastungen durch die Pandemie im Abrede zu stellen – so in anderen Arbeitsfeldern nicht.

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein würden in dieser für alle außergewöhnlichen und herausfordernden Zeit einen wichtigen Beitrag leisten. Dennoch sei eine Erweiterung der Bonuszahlung auf andere Berufsgruppen als den der Alten- und Krankenpflege derzeit nicht beabsichtigt. Bezogen auf Personenkreis, Letalität und potentieller viraler Eigengefährdung sei der Bereich Eingliederungshilfe nicht mit den Tätigkeitsfeldern in stationären Pflegeeinrichtungen vergleichbar.

Es sei unbestritten, dass Schulbegleitungen einen wichtigen Beitrag leisten, um gleichberechtigte Teilhabe an Bildung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen zu gewährleisten. Durch die Art der Betreuung entstehe ein sehr persönliches Verhältnis zwischen Begleitung und Schülerinnen und Schülern. Gelingende Beziehungsarbeit in der Schulbegleitung sei die pädagogische Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen.

Daher sei es wichtig, Beschäftigte in der Eingliederungshilfe in einer Weise zu entlohnen, die ihren Leistungen und ihrer Verantwortung entspricht. Hierfür habe der Gesetzgeber in jüngster Zeit die Voraussetzungen geschaffen, sodass Tariflöhne umfassend von den Trägern der Eingliederungshilfe refinanziert werden.

Der Petitionsausschuss unterstreicht, dass es sich bei dem Krankenpflegebonus um ein klares Signal gesellschaftlicher Unterstützung an die während der Corona-Pandemie besonders belasteten und gefährdeten Pflegekräfte handelt. Ihm ist bewusst, dass praktisch alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens von den Auswirkungen der Coronapandemie betroffen sind und es viele systemrelevante Berufsgruppen gibt, die erhebliche Mehrbelastungen getragen haben und im Rahmen der Bonuszahlung nicht berücksichtigt werden konnten. Dafür spricht der Ausschuss seine besondere Wertschätzung und Anerkennung aus. Der Ausschuss bedauert vor dem Hintergrund der beschränkten Haushaltsmittel, dass die Schulbegleitungen bei der Auszahlung des Bonus nicht berücksichtigt werden konnten. Die parlamentarische Diskussion zu diesem Thema wird weiterhin in den Fachausschüssen geführt.

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