| Nr. |
54 |
| Datum / Thema |
28.05.2018 Abiturzeugnisse auf Englisch |
| Hauptpetent/in |
Richard Ernst Junghans |
| Wohnort |
23562 Lübeck
Schleswig-Holstein
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| Status |
abgeschlossen |
| Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist |
4
09.07.2018
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| Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition. |
| Text der Petition |
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich, dass Abiturzeugnisse künftig auch auf Englisch ausgestellt werden.
In einer zunehmend globalisierenden Welt in der immer mehr Schüler wünschen, ihr Studium teilweise oder auch ganz außerhalb der Bundesrepublik zu absolvieren und viele Universitäten zum Studium oder diversen anderen Programmen eine englische Version des Abiturzeugnisses verlangen, ist es nur zeitgemäß, dass das Abiturzeugnis bilingual ausgestellt wird.
Dass viele Abiturienten ihr Zeugnis übersetzen und beglaubigen lassen müssen ist aufwendig und ineffizient. Ich danke der Jamaika-Koalition und unserer Opposition für die Arbeit. |
Datum / Beschluss des Petitionsausschusses |
28.08.2018 Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte unter Beiziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geprüft und beraten. Das Bildungsministerium weist darauf hin, dass die Ausstellung von Abiturzeugnissen in englischer Sprache, eine Abkehr von dem Grundsatz, Schulzeugnisse in der Landessprache zu verfassen, darstellen würde. Dieser Grundsatz spiegele sich in dem einschlägigen Musterformular der Kultusministerkonferenz und sei nationaler wie internationaler Usus. Der für die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise zuständigen Stelle im Ministerium sei kein europäischer Staat bekannt, der Schulzeugnisse komplett auch in einer ausländischen Sprache ausstelle. Vielmehr liege hier eine übliche Trennlinie zwischen staatlichen Aufgaben und privatwirtschaftlicher Tätigkeit, mit der Leistungsbewertung in der Landessprache auf der einen und der Übersetzung nach Bedarf auf der anderen Seite.
Neben diesem grundsätzlichen Einwand stoße das Anliegen der Petition auch auf praktische Probleme. Es wären nicht nur die Formulare und Standardeinträge zu übersetzen, sondern auch individuelle Bemerkungen und gegebenenfalls die Titel von besonderen Lernleistungen. Mit Blick auf die Entwicklung der Europäischen Union stelle sich darüber hinaus die Frage, inwiefern ein Abiturzeugnis in englischer Sprache durch weitere Sprachen zu ergänzen wäre. Als schleswig-holsteinischer Alleingang erscheine ein solches Projekt nicht sinnvoll.
Der Petitionsausschuss schließt sich der Auffassung des Ministeriums an, dass eine Übersetzung der Zeugnisse einen unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand bedeuten würde. Zudem wäre in vielen Fällen eine weitere Übersetzung in eine andere Sprache notwendig. |
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