| Nr. |
85 |
| Datum / Thema |
27.04.2020 Erlaubnis der Fußpflegetätigkeit |
| Hauptpetent/in |
Annett Harfst |
| Wohnort |
22850 Norderstedt
Schleswig-Holstein
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| Status |
abgeschlossen |
| Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist |
2
08.06.2020
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| Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition. |
| Text der Petition |
Erlaubnis der Fußpflegetätigkeit ab 4.5.2020. Wir arbeiten mit Abstand, tragen Mundschutz und Handschuhe sowieso. Desinfektion wird großgeschrieben. Unsere Kunden sind ältere, körperlich behinderte, blinde und Kunden mit körperlichen Schmerzen,die nicht mehr ihre Füße selber behandeln können. Wir arbeiten präventiv, schmerzlindernd und heilend. Für viele Kunde ein Besuch der Fußpflege ein Muss um laufen zu können. Die Folge wären eingewachsene , entzündete Nägel. Große Verhornungen , die schmerzhaft sind und zu Hühneraugen führen können. Eventuelle Pilzinfektionen werden vielleicht übersehen Eine Verordnung zur Podologie bekommen nur Diabetiker und die Podologen sind überlastet. Wir werden gebraucht. |
Datum / Beschluss des Petitionsausschusses |
16.06.2020 Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition geprüft und beraten.
Der Petitionsausschuss begrüßt, dass mit der Änderung der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein die Ausübung der medizinischen und kosmetischen Fußpflegetätigkeit seit dem 4. Mai 2020 wieder erlaubt ist. Dem Begehren der Hauptpetenten ist dadurch entsprochen worden. |
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