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Öffentliche Petition

Nr. 86
Datum / Thema 27.04.2020
Schutz des pädagogischen Personals
Hauptpetent/in Corinna Kirchhof
Wohnort 24223 Schwentinental
Schleswig-Holstein
Status abgeschlossen
Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist 6
08.06.2020
Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition.
Text der Petition Ausreichender Schutz für das pädagogische Personal im systemrelevanten Einsatz der Not-/Kinderbetreuung in Kitas während der Covid-19-Krise

Das pädagogische Personal ist in Corona-Zeiten einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Die BezugsbetreuerInnen leisten den direkten Dienst am Kind und können u. a. somit in Sachen Pflege- und Hygienemaßnahmen sowie Trost und Hilfestellung den Kontakt hierbei nicht vermeiden. Krippen- und KiTa-Kinder können umgekehrt aufgrund ihres altersabhängigen Reifentwicklungsgrades kein Abstandsverhalten
(... über mehrere Stunden schon gar nicht) einhalten.

Die Lockerung der Notbetreuung wird und wurde mit vielen Maßgaben für die Einrichtungen und ihre entsprechenden MitarbeiterInnen bestückt. Somit ist es ebenso zwingend notwendig, dass die Entscheidungsträger dem Gesundheits-/Arbeitsschutz Sorge tragen und rechtzeitig im VORWEGE der Umsetzung die Ausstattung von Schutzmitteln, wie z. B. zertifizierte Masken, Hygienemittel u.ä., bedarfsdeckend und laufend in dieser Verantwortung zur Verfügung stellen.

Die Infektionsübertragung durch Kinder stellt zurzeit eine unbekannte Größe dar. Viele Angehörige des pädagogischen Personals fallen in die Altersgruppe der 15 bis 59jährigen;
hier sind die meisten Covid-19-Fälle zu verzeichnen.

Kein Start ohne den bestmöglichen Schutz! Das pädagogische Personal arbeitet systemrelevant.
Datum /
Beschluss des Petitionsausschusses
29.09.2020
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 6 Personen unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von der Hauptpetentin vorgetragenen Gesichtspunkte unter Beiziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren geprüft und beraten.

Das Ministerium stimmt der Petentin zu, dass im Rahmen der Arbeit mit den Kindern ein Schutz vor Ansteckung nicht durch Schutzausrüstung oder Abstand gewährleistet werden könne. Damit würde die Notwendigkeit präventiver Schutzaspekte noch deutlicher in den Vordergrund treten. Dem Ministerium sei bewusst, dass die Pandemie alle Beteiligten vor Ort großen Herausforderungen und Unsicherheiten aussetze. Es sei deshalb bestrebt, möglichst transparent und klar Möglichkeiten und Grenzen aufzuzeigen, damit eine Betreuung erfüllbar bleibe und die Sicherheit der Mitarbeitenden und der Kinder durch Einrichtung und Träger gewährleistet werden könne.

Beschäftigte, die eine individuelle Risikodisposition ausweisen würden, seien durch einen Einsatz abseits der Arbeit und der Gruppe zu schützen. Mitarbeitende, die trotz Unsicherheiten ihrer Tätigkeit weiter engagiert nachgehen würden, sollten dies nicht tun, wenn die Arbeit für sie mit besonderen gesundheitlichen Risiken verbunden sei. Diejenigen Mitarbeitenden, die in den Gruppen aktuell arbeiten, gelte es bestmöglich zu schützen, soweit der pädagogische Alltag dies zulasse.

Hierfür sei es notwendig, dass Kinder, Beschäftigte und Eltern darauf hingewiesen würden, dass beim Auftreten von Krankheitssymptomen grundsätzlich zunächst von einer Betreuung abzusehen und eine ärztliche Klärung herbeizuführen sei. Es seien die bestehenden Abläufe und Vorkehrungen in der Kindertagesstätte im Umgang mit Erkrankungen der Kinder genau und gewissenhaft einzuhalten. Auch müsse auf eine regelmäßige Flächendesinfektion zusammen mit einer konsequenten Handhygiene besondere Sorgfalt verwandt werden. Dies betreffe Beschäftigte, Eltern und Kinder.

Der Petitionsausschuss begrüßt, dass mittlerweile wieder in allen Kindertagesstätten der Regelbetrieb möglich ist. Er spricht den Beschäftigten, die in den vergangenen Monaten trotz der belastenden Situation eine Notbetreuung in den Kindertagesstätten sichergestellt haben, seinen Dank aus. Der Ausschuss entnimmt der Handlungshilfe für Arbeitgeber des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein „Arbeitsschutzmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen im Hinblick auf eine Ansteckung mit Coronavirus“, dass weiterhin verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um die Gesundheit der Beschäftigten und Kinder zu schützen. Hierzu zählen beispielsweise eine Verringerung der Kontakte zwischen verschiedenen Gruppen, die Nutzung des Außengeländes, regelmäßiges Lüften und die Umsetzung des Hygieneplans der jeweiligen Einrichtung. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass durch diese Maßgaben ein bestmöglicher Gesundheitsschutz bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung einer bedarfsgerechten Betreuung erreicht werden kann.

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