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Öffentliche Petition

Nr. 101
Datum / Thema 05.11.2020
Erhaltung von öffentlichen Schwimmbädern
Hauptpetent/in Präsident des DLRG Landesverbandes Schleswig-Holstein e.V. Jochen Möller
Wohnort 24340 Eckernförde
Schleswig-Holstein
Status abgeschlossen
Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist 682
17.12.2020
Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition.
Text der Petition Der Schleswig-Holsteinische Landtag möge beschließen, öffentliche Bäder zu erhalten und deren Finanzierung nachhaltig zu sichern. Im Rahmen eines bundesweiten Masterplans wird eine systematische Bedarfsplanung mit allen Beteiligten erstellt. Dazu soll eine Gesellschaft wie die Deutsche Olympische Gesellschaft gegründet werden, die diese Bädersanierung innerhalb eines Zeitrahmens von 10 Jahren koordiniert. Den Finanzbedarf von circa 14 Milliarden Euro sollen je zur Hälfte Bund und Länder/Kommunen tragen.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag möge hierzu ferner beschließen, dass sich das Land Schleswig-Holstein entsprechend an dem o. g. Finanzbedarf quotiert beteiligt und sich zudem (z. B. im Rahmen des "Zukunftsplans Sportland Schleswig-Holstein") auch in die Erstellung des bundesweiten Masterplans fachlich einbindet.
So soll sicher gestellt werden, dass nachhaltig alle Menschen in unserem Land Zugang zu Schwimmausbildung und Schwimmsportstätten haben, damit Schleswig-Holstein und Deutschland nicht zu einem Land der Nichtschwimmer werden!
Datum /
Beschluss des Petitionsausschusses
09.02.2021
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 682 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden ist, auf der Grundlage der vom Hauptpetenten vorgetragenen Argumente und einer Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung geprüft und beraten.

Das Innenministerium hat in seiner Stellungnahme dargelegt, dass der Bau, der Betrieb und der Erhalt von öffentlichen Bädern in Schleswig-Holstein originäre Aufgaben der Kommunen seien. Da die Erhaltung von Schwimmsportstätten für ein Land „zwischen den Meeren“ aber eine hohe Priorität habe, würden die Kommunen beim Erhalt der Bäder durch die Landesregierung unterstützt. Aus diesem Grunde sei bereits seit 2015 die Bereitstellung von Fördermitteln zur Ertüchtigung und Sanierung kommunaler Schwimmsportstätten erfolgt. Für das Haushaltsjahr 2021 stünden zumindest 2,75 Millionen € über das Programm IMPULS unter anderem für die Ertüchtigung kommunaler Schwimmsportstätten zur Verfügung.

Darüber hinaus habe der Bund mit den Ländern einen „Investitionspakt Sportstätten“ über die Städtebauförderung geschlossen. Hierfür seien bereits Mittel in Höhe von 150 Millionen € bundesweit bereitgestellt worden. Schleswig-Holstein habe aus diesem Kontingent 5,089 Millionen € Bundesmittel erhalten. Der Bund beteilige sich dabei mit 75 %, das jeweilige Land mit 15 % und die zu fördernde Kommune mit 10 % an der Investitionssumme. Dieses Programm solle bis 2024 fortgesetzt werden. Somit erhalte das Land in den nächsten Jahren im Rahmen der Städtebauförderung erhebliche zusätzliche Mittel zur Sanierung kommunaler Sportstätten. Es sei möglich, aus diesem Programm auch kommunale Schwimmsportstätten zu fördern.

Im Zuge der Beantwortung einer Großen Anfrage der Fraktion der CDU im Jahre 2016 (Drucksache 18/4497) sei eine intensive Befassung auch mit den kommunalen Schwimmsportstätten erfolgt. Das Innenministerium konstatiert, dass zuletzt 2019 die Sanierungsbedarfe bei den kommunalen Sportanlagen evaluiert und statistisch aufbereitet worden seien. Nach Auffassung des Innenministeriums müssten entsprechende Erhebungen bundesweit erfolgen, bevor über den vom Hauptpetenten geforderten bundesweiten Maßnahmenplan nachgedacht werden könne.

Der Petitionsausschuss bedankt sich bei dem Hauptpetenten für die wichtige Anregung und das Engagement für den Schwimmsport. Der Erhaltung von Schwimmbädern kommt nach Auffassung des Ausschusses ein hoher Stellenwert und eine wichtige gesellschaftliche Funktion zu. Sportstätten spielen eine herausragende Rolle für den sozialen Zusammenhalt, die Integration und die Gesundheit der Bevölkerung. Der Ausschuss stellt fest, dass sich der Schleswig-Holsteinische Landtag auch in dieser Legislaturperiode bereits mehrfach mit der Förderung von Sportstätten befasst hat. Mit Beschluss vom 4. Oktober 2017 (Drucksache 19/255) hat der Landtag die Landesregierung gebeten, eine wissenschaftlich begleitete Sportentwicklungsplanung für das Land Schleswig-Holstein unter Einbeziehung von Breiten-, Freizeit- und Trendsport sowie Leistungs- und Spitzensport durchzuführen. Dieser Bericht der Landesregierung (Drucksache 19/2395), in dem unter anderem auch zahlreiche Handlungsempfehlungen zum Themenkomplex „Schwimmen“ und „Schwimmsportstätten“ aufgezeigt werden, ist vom Innen- und Rechtsausschuss am 30. Oktober 2020 abschließend zur Kenntnis genommen worden.

Der Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP und den Abgeordneten des SSW „Bundesinvestitionspakt Sportstätten 2020“ (Drucksache 19/2394) ist vom Plenum am 23. September 2020 einstimmig angenommen worden. Weiterhin ist ein Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis90/Die GRÜNEN und FDP „Sportland Schleswig-Holstein mit Leben füllen“ (Drucksache 19/2499) in der Plenartagung vom 29. Oktober 2020 angenommen worden. Die Landesregierung ist gebeten worden, aus den gewonnenen Erkenntnissen ein Vermarktungs- und Kommunikationskonzept für die Marke Sportland Schleswig-Holstein zu entwickeln.

Damit ist nach Auffassung des Ausschusses für den Bereich des Schwimmsports und die Erhaltung der Schwimmbäder viel erreicht worden. Um das Anliegen in der Petition weiter zu fördern, stellt der Ausschuss diese für Schleswig-Holstein als Küstenland besonders wichtige Petition den Fraktionen des Landtages zur Verfügung.

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