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Öffentliche Petition

Nr. 114
Datum / Thema 16.02.2021
Impfung des KiTa Personals
Hauptpetent/in Corinna Kirchhof
Wohnort 24223 Schwentinental
Schleswig-Holstein
Status abgeschlossen
Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist 12
30.03.2021
Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition.
Text der Petition Keine Corona-Lockerung bzw. Rückkehr zum Regelbetrieb in Kitas ohne vorherigen Impfschutz des Kita-Personals

Hiermit fordere ich die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, den bereits beschlossenen Stufenplan hinsichtlich künftiger Corona-Lockerungen in Bezug auf die Öffnung der Kitas erst umzusetzen, wenn das entsprechende Kita-Personal präventiv durch Impfung geschützt wurde! Seit Anbeginn der Corona-Pandemie erfolgt die Arbeit am Kind im Direktkontakt ohne Maske. Dies führt bei vielen ErzieherInnen zu erheblichen Belastungen. Insbesondere besteht bereits während der Notbetreuungsphase für diesen Personenkreis eine lauernde Ansteckungsgefahr, da im Zusammenhang mit den jeweiligen Kindern systemrelevante Elternteile/Erziehungsberechtigte durch deren Tätigkeit und Umgang weitere Gefahren des Infektionsgeschehens generieren könnten. Hinzu kommen die neuen Varianten der Pandemie und die hierzu zu berücksichtigende unbekannte Größe der Auswirkung. Welche Verantwortung ist die Regierung bereit hierfür in diesen Tagen zu übernehmen?
Datum /
Beschluss des Petitionsausschusses
15.06.2021
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 12 Mitzeichnern unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren beraten.

Das Gesundheitsministerium erläutert, dass Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und als Lehrkräfte tätig seien, ursprünglich einen Anspruch auf eine Schutzimpfung als Zugehörige zur Prioritätsgruppe 3 gehabt hätten. Bereits mit der Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vom 24. Februar 2021 seien in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätige Personen in die Prioritätsgruppe 2 aufgenommen worden.

Den Mitgliedern des Petitionsausschusses ist bewusst, dass praktisch alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens von den Auswirkungen der Coronapandemie betroffen sind und es viele systemrelevante Berufsgruppen gibt, die erhebliche Mehrbelastungen tragen und auch besonderen Risiken gegenüberstehen. Dafür spricht der Ausschuss seine besondere Wertschätzung und Anerkennung aus. Der Ausschuss stellt fest, dass dem Begehren der Petentin auf Höherpriorisierung von Kinderbetreuungspersonal im Rahmen der Impfreihenfolge entsprochen worden ist. Die konkrete Ausgestaltung der Impfreihenfolge wurde verbindlich durch das Bundesministerium für Gesundheit vorgegeben. Ein bevorzugter Zugang zu einer Impfung konnte innerhalb einer Priorisierungsgruppe deshalb nicht ermöglicht werden. Zudem weist der Ausschuss darauf hin, dass eine Öffnung von Kinderbetreuungseinrichtungen nicht von einer vollständigen Durchimpfung des Personals abhängig gemacht werden kann, da es jedem freigestellt ist, sich impfen zu lassen.

Neben dem Schutz durch die Impfung wird der Ausbreitung des Coronavirus in Kinderbetreuungseinrichtungen durch die regelmäßige Testung der Mitarbeitenden sowie der Betreuung in Abhängigkeit von der lokalen Inzidenz gemäß dem „Perspektivplan Kita zum Hochfahren der Kita-Betreuung in Schleswig-Holstein 2021“ entgegengewirkt. Hinsichtlich eines Schutzes durch Testungen spricht sich der Ausschuss dafür aus, auch für Kinder geeignete Testverfahren, sofern diese zugelassen sind, einzusetzen. Der Petitionsausschuss hat Verständnis dafür, dass die Arbeit am Kind im Direktkontakt ohne Maske eine besondere Situation darstellt, und dankt allen Erzieherinnen und Erzieher für ihr durchgängiges Engagement während der Pandemie.

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