Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Öffentliche Petition

Nr. 53
Datum / Thema 23.03.2018
Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes für Beamtinnen und Beamte
Hauptpetent/in Martin Woller
Wohnort 21493 Talkau
Schleswig-Holstein
Status abgeschlossen
Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist 11716
04.05.2018
Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition.
Text der Petition Der Landtag wird aufgefordert, die Kürzung des Weihnachtsgeldes für Beamtinnen und Beamte zurückzunehmen. Sinnvollerweise sollte das Weihnachtsgeld dann monatlich umgelegt und in die Tabellengehälter eingerechnet werden.

Begründung:

Die im Jahr 2006 gesetzlich angeordnete Kürzung der Gesamtbezüge erfolgte zum Zwecke der Aufrechterhaltung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Landes, die seinerzeit akut gefährdet war. Mittlerweile sind die Finanzen des Landes strukturell konsolidiert, so dass auch wieder Spielraum zur Stärkung der personellen Leistungsfähigkeit des Landes besteht.

Die Beamtinnen und Beamten haben die harten Sanierungsbemühungen des Landes mit großer Geduld mitgetragen.

Durch die Abschaffung der Sonderzuwendung haben die Beamten Jahr für Jahr eine Gehaltseinbuße von etwa 5% erlitten, was sich bei den meisten Kolleginnen und Kollegen inzwischen auf mehr als ein halbes Jahresgehalt summiert hat!

Im Vergleich zwischen den Bundesländern nimmt Schleswig-Holstein in den Besoldungsgruppen A 7 und A 9 den drittletzten Platz vor Berlin und Hessen ein, in der Besoldungsgruppe A 13 sogar vor Berlin den vorletzten Platz. Für die Beamtenbesoldung in Berlin hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass diese die absolute Untergrenze der Beamtenbesoldung unterschreitet. Somit ist davon auszugehen, dass auch die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein die absolute Untergrenze unterschreitet.

Selbst der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein, dessen originäre Aufgabe die Überwachung einer sparsamen Mittelverwendung ist, plädiert in aller Deutlichkeit für eine Besoldungsanhebung:

"Angesichts der bereits bestehenden Schwierigkeiten des Landes Schleswig-Holstein, in bestimmten nachgefragten Berufsgruppen qualifizierte Mitarbeiter für den öffentlichen Dienst zu finden, wird kein Weg daran vorbeiführen, die Bezahlung des öffentlichen Dienstes zu verbessern und wieder konkurrenzfähig zu machen. Aufgrund der demografischen Entwicklung werden zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Diese zu ersetzen wird zunehmend schwieriger.

Ob also Sonderzahlungen, Zulagen, Besoldungs- und Entgelterhöhungen oder andere monetäre Anreize gewählt werden, bleibt eine politische Entscheidung. Ohne sie wird es jedoch aus Sicht des Landesrechnungshofs in der Zukunft nicht gehen."
(Schleswig-Holsteinischer Landtag, Umdruck 19/583)
Datum /
Beschluss des Petitionsausschusses
26.02.2019
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat sich intensiv mit der von 11.716 Unterstützern mitgezeichneten Petition befasst. Zur Entscheidungsfindung wurde eine Stellungnahme des Finanzministeriums beigezogen. Darüber hinaus sind der Hauptpetent sowie die Staatssekretärin und weitere Vertreter des Finanzministeriums in einer öffentlichen Sitzung vom Ausschuss angehört worden.

In seiner schriftlichen Stellungnahme vom Sommer 2018 verweist das Finanzministerium auf die höchstrichterliche Rechtsprechung. Die Urteile vom Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation aus 2015 etablierten erstmalig Prüfstufen und Parameter, nach welchen auch die Alimentation der Schleswig-Holsteinischen Beamten und Versorgungsempfänger auf Verfassungskonformität geprüft worden sei. Eine erste hauseigene Prüfung habe ergeben, dass die Besoldung der Beamten den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspreche (Umdrucke 18/4510 und 18/5162). In der Anhörung ergänzt das Ministerium, dass ein im September 2018 ergangenes und entgegenstehendes Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig zur Verfassungsmäßigkeit der Besoldungsstufe A7 in Schleswig-Holstein für das Jahr 2007 derzeit dem Bundesverfassungsgericht zur Normenkontrolle vorliege. Die Entscheidung sei noch ausstehend.

Allerdings weist das Finanzministerium auch darauf hin, dass die jährliche Sonderzahlung vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom November 2015 nicht als schützenswerter Kern der Alimentation gesehen worden sei, sondern dessen Gewährung grundsätzlich zur Disposition des Besoldungsgesetzgebers stehe. Die Staatssekretärin betont, dass die Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes in Schleswig-Holstein insgesamt ein Anliegen sei. Deswegen werde derzeit die Besoldungsstruktur grundsätzlich überarbeitet. Dieses Vorhaben sei auch Gegenstand des Koalitionsvertrages für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages (2017 - 2022). Das Finanzministerium hebt hervor, dass finanzielle Verbesserungen für Beamte immer im Gesamtkontext aller Maßnahmen gesehen werden müssten.

Dass die Rückkehr zum Weihnachtsgeld in ein Gesamtpaket über die Verbesserun-gen der Besoldungsstruktur integriert werden müsse, war auch elementare Aussage der Staatssekretärin in der öffentlichen Anhörung. Das Finanzministerium habe bereits aktiv in Gesprächen mit Gewerkschaften erörtert, welche strukturellen Verbesserungen von den Beamten gewünscht seien. Allerdings werde noch auf den Ausgang des anhängigen bundesverfassungsgerichtlichen Verfahrens sowie auf die Ergebnisse der Tarifrunde 2019 für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gewartet. Das Ministerium stelle eine kurzfristige Umsetzung der linearen Übertragungen der ausgehandelten Tariferhöhungen aus den derzeit noch andauernden Tarifverhandlungen auf die Besoldung in Aussicht. Schwieriger und langwieriger hingegen sei die Implementierung struktureller Änderungen.

Der Petitionsausschuss konstatiert, dass die Wiedereinführung des Weihnachtsgel-des im parlamentarischen Raum bereits mehrfach Gegenstand der Beratungen war. Die Thematik wurde sowohl in verschiedenen Ausschüssen als auch im Plenum aufgegriffen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung jährlichen Sonderzahlungen (Drucksache 19/368(neu)) ist nach 2. Lesung in der 22. Sitzung des Landtages (Plenarprotokoll 19/22, S. 1463 ff.) abgelehnt worden. Allerdings sollte dies im Zusammenhang mit der Initiative der Landesregierung zur grundsätzlichen Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes gesehen werden. Mit diesem Vorhaben wird auch eine Änderung der Besoldungsstruktur, in welchen Bereich die Gewährung von Zusatzgratifikationen fällt, angestrebt. Das entwickelte Gesamtmaßnahmenpaket soll durch strukturelle Veränderungen zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst beitragen.

Trotz dieses begrüßenswerten Vorhabens der Landesregierung erkennt der Ausschuss - besonders vor dem Hintergrund der bisher höchsten Unterstützungszahl für eine öffentliche Petition in Schleswig-Holstein - ein außerordentliches Interesse der Bürger an einer zeitnahen Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes.

Die von einem großen Teil der Bürger geforderte Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes hängt nach Auffassung des Ausschusses damit zusammen, dass die Aussetzung der jährlichen Sonderzahlung für Landesbeamte als eine vorübergehende Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung des Landes deklariert worden ist. Diese vorübergehende Sparmaßnahme wird aber neben den anderen Maßnahmen seit mittlerweile über 12 Jahren von den Beamten mitgetragen. Der Ausschuss hat vor dem Hintergrund des sich verbessernden Etats Verständnis für die Erwartungshaltung der Betroffenen zur Rücknahme der Einsparmaßnahmen. Er weist allerdings darauf hin, dass durch die Einbeziehung der Thematik in das Maßnahmenpaket zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes eine Wiedereinführung der Zusatzgratifikation nunmehr frühestens im Jahr 2020 realistisch ist.

Der Ausschuss gibt zu bedenken, dass der Fokus nicht nur auf der Gewinnung neu-er Mitarbeiter für den öffentlichen Dienst liegen, sondern auch eine Verbesserung der Besoldung und Versorgung von bereits beschäftigten Beamten im Blick gehalten werden sollte. Daher bittet er die Landesregierung, die Berücksichtigung des Weihnachtsgeldes im Gesamtmaßnahmenpaket zu prüfen.

Abschließend möchte der Ausschuss seiner Wertschätzung für die Arbeit der Beamten des Landes Schleswig-Holstein Ausdruck verleihen und sieht einer baldigen Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes entgegen.

zurück zur Petitionsliste