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Öffentliche Petition

Nr. 87
Datum / Thema 28.04.2020
Keine Öffnung der Schulen wegen Gesundheitsgefahr
Hauptpetent/in Nils Schneekloth
Wohnort 24783 Osterrönfeld
Schleswig-Holstein
Status abgeschlossen
Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist 10
09.06.2020
Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition.
Text der Petition Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung hat mit Ihren Regelungen zu den Vorbereitungen für die Abschlussprüfungen und die Abschlussprüfungen selbst verfügt, dass die Schulen für die betroffenen Schüler der Abschlussklassen ab dem 22.04.2020 wieder geöffnet werden. Wir haben eine Schulpflicht und können als Eltern den Schulunterricht für unsere Kinder nicht verweigern. Durch die COVID 19 Pandemie gibt es eine erhebliche Gefährdung für Leib und Leben für alle Bürgerinnen und Bürger. Dies gilt bekanntlich insbesondere dann, wenn man sich im öffentlichen Raum bewegt und Plätze und Orte aufsuchen muss, an denen sich viele Menschen aufhalten. Mit dem oben genannten Beschluss werden unsere Kinder, die Lehrerinnen und Lehrer und in der weiteren Folge die Familien der vorstehend genannten Personen völlig unnötig einer gesundheitlichen Gefährdung, bis hin zum Tod, ausgesetzt. Die Prüfungen hätten genauso zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden können, ohne dass dabei für die Beteiligten oder die Gesellschaft ein Schaden entstanden wäre, der die Gefährdung der Gesundheit und des Lebens der Schülerinnen und Schüler, der Lehrer und deren Familien rechtfertigt. Die Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen sind zum jetzigen Zeitpunkt aus meiner Sicht nicht ausreichend qualifiziert und die Schulen sind von Ihrer baulichen Beschaffenheit ungeeignet, um Infektionen mit dem COVID 19 Virus zu verhindern. Bisher sind noch nicht einmal die möglichen Infektionswege vollständig aufgeklärt. Die Anordnung, die Schulen für den oben genannten Personenkreis wieder zu öffnen, verstößt nach meiner Auffassung gegen das im Grundgesetz verbriefte Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ich fordere Sie daher auf, die Schulen sofort für alle Schülerinnen und Schüler wieder zu schließen und die Prüfungen auf einen Zeitpunkt zu verschieben, wenn sichergestellt werden kann, dass die Möglichkeit sich mit dem COVID 19 Virus in den Schulen zu infizieren auf das normale Lebensrisiko gesunken ist.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Schneekloth
Datum /
Beschluss des Petitionsausschusses
01.09.2020
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 10 Mitzeichnern unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von dem Hauptpetenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geprüft und beraten.

Das Bildungsministerium führt aus, dass die Landesregierung die Schulen ab dem 20. April 2020 wieder schrittweise geöffnet habe. Dieser Entscheidung hätten unter anderem die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen mit dem epidemiologischen Bulletin 19/2020 zugrunde gelegen. Darin sei eine schrittweise Wiedereröffnung mit einem jahrgangsabgestuften Vorgehen vorgeschlagen worden. Hierdurch sei es möglich gewesen, das Infektionsrisiko für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte auf dem Niveau anderer Alltagsaktivitäten zu halten. Bei Einhaltung der infektionshygienischen Maßnahmen hätten so auch Personen partizipieren können, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf hätten.

Im Rahmen der Wiedereröffnung der Schulen in Schleswig-Holstein sei eine Handreichung für Schulen zu „Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs unter dem Aspekt des Schutzes vor Ansteckung durch das SARS CoV 2“ zur Verfügung gestellt worden. Die Handreichung sehe insbesondere die Einhaltung von Mindestabständen, organisatorische Maßgaben und konkrete Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise das korrekte Händewaschen, vor. Ferner sei die Wiedereröffnung in vier Phasen vollzogen worden, bei denen nur einzelne Jahrgänge teilweise für schulische Präsenzangebote in die Schulen zurückkehrten. Dadurch sei die Anzahl der Personen in der Schule gegenüber den Anwesenheits-zahlen im regulären Schulbetrieb erheblich reduziert gewesen. Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf hätten in Einzelräumen an den Abschlussprüfungen teilnehmen können.

Das Ministerium betont, dass die Schließung der Bildungseinrichtungen und die Kontaktbeschränkungen nicht dazu dienen würden, die Ansteckung einer jeden einzelnen Person zu verhindern, sondern vielmehr der Streckung der Erkrankungswelle auf einen längeren Zeitraum. Dem Recht auf körperliche Unversehrtheit werde mit den verschiedenen Maßnahmen zum Infektionsschutz entsprochen.

Außerdem sei die Wiedereröffnung der Schulen im Rahmen eines bundeseinheitlichen, durch die Ständige Konferenz der Kultusminister abgestimmten Vorgehens erfolgt, damit die Teilhabe der Schülerinnen und Schüler an Abschlussprüfungen und schulischen Präsenzveranstaltungen auch im Interesse der Chancengleichheit sichergestellt werden könne. Der Ausschuss stimmt dem Ministerium zu, dass die Prüfungen durchzuführen waren, damit die schleswig-holsteinischen Absolventinnen und Absolventen gegenüber ihren Altersgenossen aus den anderen Bundesländern keine Nachteile im weiteren Bildungsweg erfahren und zur selben Zeit eine Ausbildung oder ein Studium beginnen können.

Dem Petitionsausschuss ist bewusst, dass die Corona-Pandemie die für die verschiedenen Abschlussprüfungen 2020 Verantwortlichen vor besondere Herausforderungen gestellt hat. Er beglückwünscht die schleswig-holsteinischen Schülerinnen und Schüler, dass die Abschlussnoten trotz der belastenden Umstände nicht hinter die der vorherigen Jahre zurückgefallen sind, und bedankt sich bei allen Beteiligten für die Begleitung der Prüfungen unter diesen erschwerten Rahmenbedingungen.

Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die Durchführung der Prüfungen gerade angesichts der zum damaligen Zeitpunkt zurückgehenden Infektionszahlen unter Einhaltung der aufgestellten Hygieneregeln vertretbar gewesen ist. Da bereits absehbar war, dass mit einem langen Verlauf der Pandemie zu rechnen ist, ist ein Verschieben der Abschlussprüfungen auf einen unbestimmten zukünftigen Zeitpunkt keine Option gewesen.

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