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Öffentliche Petition

Nr. 83
Datum / Thema 22.04.2020
Hilfen für private Vermieter von Ferienwohnungen
Hauptpetent/in Bernd Rauscher
Wohnort 58640 / 24395 Iserlohn / Kronsgaard
Nordrhein-Westfalen
Status abgeschlossen
Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist 12
03.06.2020
Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition.
Text der Petition Durch die Maßnahmen der Landesregierung Schleswig-Holstein vor dem Hintergrund der Corona Pandemie wurden die vielen Privatanbieter von Ferienwohnungen schwer getroffen. Es mussten sämtliche Buchungen (zunächst bis zum 04. Mai 2020) storniert werden. Anwesende Gäste waren gezwungen, ihren Urlaub abzubrechen und haben Rückerstattung der bereits gezahlten Miete gefordert.

Die monatlichen Hausnebenkosten, Finanzierungskosten, Steuern und Tourismusabgaben für die Ferienwohnungen laufen aber weiter und bringen eine große Anzahl von Vermietern in finanzielle Bedrängnis. Alle Versuche, über Hilfspakete des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein Unterstützung zu bekommen, wurden abschlägig beschieden. - Auch Vermieter von Ferienwohnungen sind Steuerzahler, die Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer und Zweitwohnungssteuer bezahlen. Es wird nicht verstanden, warum die vielen kleinen Vermieter von Ferienwohnungen durch alle Raster fallen und keine Fürsprecher bei ihren Regierungen haben.

Der Petitionsausschuss des Landes Schleswig-Holstein möge bitte der Landesregierung in Benehmen mit dem Landtag vorschlagen, auch für die vielen kleinen Privatvermieter finanzielle Hilfsangebote zu beschließen!

Bernd Rauscher
Datum /
Beschluss des Petitionsausschusses
16.06.2020
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 12 Mitzeichnern unterstütz wird, auf der Grundlage der von dem Petenten vorgebrachten Argumente unter Beiziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus geprüft und beraten.

Das Wirtschaftsministerium bestätigt, dass für die Gewährung der Corona-Soforthilfe des Bundes ursprünglich das Steuerrecht als Anknüpfungspunkt gewählt worden sei, um zunächst eine Abgrenzung von gewerblicher zu privater Tätigkeit anhand bekannter Merkmale vornehmen zu können. Da private Vermieter nicht zu den typischen Wirtschaftsakteuren gehören würden, habe die Vielzahl der privaten Vermieter in Deutschland erst einmal aus dem Kreis der Antragsberechtigten herausgehalten werden sollen. Andernfalls wäre das System in finanzieller Hinsicht sicherlich überfordert gewesen. Daraus sei die Folge erwachsen, dass auch Privatvermieter von Ferienwohnungen nicht antragsberechtigt gewesen seien.

Um diese unbefriedigende Situation für private Ferienwohnungsinhaber zu ändern, habe es Nachverhandlungen mit dem Bund gegeben. Nunmehr werde bei der Vermietung von Ferienwohnungen auf gewerbliche Grundsätze abgestellt. Dadurch liege eine förderfähige gewerbliche Vermietung vor, wenn sie im Haupterwerb erfolge, jede Vermietungsdauer maximal 6 Wochen betrage und entsprechende Mieterwechsel aufweise. Maßgeblich zur Beurteilung der Förderfähigkeit sei zudem auch das Angebot von zusätzlich buchbaren Dienstleistungen wie Reinigung oder Frühstück, angestelltes Personal, das bei der Durchführung der Zusatzangebote unterstütze sowie eine fortlaufende geschäftsmäßige Bewerbung des Objektes.

Dem Petitionsausschuss ist die Bedeutung des Tourismus für Schleswig-Holstein bewusst. Um die zahlreichen Touristen beherbergen zu können, sei daher gerade eine Vielzahl unterschiedlicher Ferienunterkünfte besonders wichtig. Allerdings haben gerade Anbieter für den touristischen Bereich in den vergangenen Wochen einschneidende Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus hinnehmen müssen. Daher begrüßt der Petitionsausschuss, dass die Kriterien für die Corona-Soforthilfe des Bundes zwischenzeitlich modifiziert werden konnten, sodass eine gewisse Gleichstellung der gewerblichen und privaten Vermieter von Ferienwohnungen erreicht worden ist. Der Ausschuss entnimmt der Stellungnahme, dass die Antragsfrist für das Soforthilfeprogramm bereits Ende Mai abgelaufen ist. Er spricht dem Ministerium seinen Dank aus, dass der Hauptpetent aus diesem Grund bereits im Vorfeld der Ausschussberatung über die neue Entwicklung informiert wurde.

Ferner stellt der Ausschuss fest, dass die Vermietung von Ferienwohnungen seit dem 19. Mai unter Auflagen wieder möglich ist. Er möchte seiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass sich das wirtschaftliche Leben durch die Lockerungen über den Sommer wieder etwas normalisiert und eine gewisse Entspannung des Infektionsgeschehens auch zu einer wirtschaftlichen Erholung beiträgt.

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