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Öffentliche Petition

Nr. 107
Datum / Thema 07.01.2021
Erhalt der Schlappenmoorbrücke
Hauptpetent/in Michael Meschede
Wohnort 24558 Henstedt-Ulzburg
Schleswig-Holstein
Status abgeschlossen
Anzahl der Mitzeichnungen / Ende der Frist 60
18.02.2021
Im Folgenden handelt es sich um den Originalwortlaut der Petition.
Text der Petition Sehr geehrter Herr Weber,

als zuständigen Landtagsabgeordneten im Petitionsausschuss möchten wir Sie um Unterstützung bei einer Angelegenheit bitten, die das Schlappenmoor in den Alsterniederungen in Henstedt-Ulzburg betrifft. Es geht um folgenden Sachverhalt:

Im sogenannten Schlappenmoor, welches auch ein beliebtes Ausflugsziel für die Einwohner der umliegenden Gemeinden und Städte darstellt, besteht eine kleine Holzbrücke über den Alsterlauf, der an dieser Stelle bei Normalwasser eine Breite von ca. 3 - 5 hat. Diese Brücke steht im Eigentum des Landes Schleswig-Holsteins. Die Zuwegung und die Auffahrt auf die Brücke (Rampe) liegt im Eigentum der Gemeinde Henstedt-Ulzburg. Die Schlappenmoorbrücke diente bisher für die Wanderer und Radfahrer als eine willkommene Überquerungsmöglichkeit der Alster und der weitere Weg führt zu einer Attraktion in unserer Region, der Orchideenwiese. Diese Wiese muss auch regelmäßig gepflegt werden, die Aufgaben übernimmt der NABU und einheimische Landwirte. Das Land (Mellund) hat nunmehr die Baufälligkeit des Brückenwerkes festgestellt und hat den Abriss der Brücke beschlossen. Als Alternative wurde nunmehr vom Land eine Furt geplant, die es den Landwirten ermöglichen soll, die Alster zu durchqueren. Der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wurde eine Übernahmeoption der Brücke angeboten. Nach den von der Gemeinde vorgelegten Plänen soll der Neubau der Brücke ca. 250 TEUR kosten. Diese Kosten wurden verständlicherweise von dem Ausschuss von Umwelt und Natur in der Gemeindevertretung abgelehnt.
Gegen eine Furt haben wir grundsätzlich nichts einzuwenden. Allerdings soll nach den Plänen des Landes in Absprache mit verschiedenen Behörden (Untere Wasserbehörde, WZV, Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Mellund etc.) die Furt genau an der Stelle der Brücke gebaut werden. Dieses bedeutet, dass erhebliche Eingriffe in die Natur zu erwarten sind, da die gesamte Auffahrt zur Brücke beseitigt werden muss und um durch die Furt zu kommen, dürfte eine deutliche Tieferlegung der Anlage notwendig sein. Im übrigen hätten die Wanderer, Fahrradfahrer und Naturfreunde Schwierigkeiten, die Alster zu "durchqueren". Die Brücke war bisher für bis zu 2,5 t ausgelegt. Eine Instandsetzung der Brücke für Fussgänger und Radfahrer dürfte deutlich weniger Tragkraft erfordern und somit auch deutlich billiger in der Instandsetzung sein, als die veranschlagten 250 TEUR. Unsere Sorge besteht nun dahingehend, dass die Brücke vom Land abgerissen wird, die Auffahrt zur Brücke beseitigt wird und somit zukünftig eine Überquerung der Alster an dieser Stelle durch die Furt für die Besucher deutlich erschwert wird. Wir halten als Lösungsweg die folgende Vorgehensweise für angebracht: Das Land baut die Furt neben der Brücke, die Brücke bleibt für Fußgänger und Radfahrer bestehen und wird auch nur für diese zugelassen und instandgesetzt.
Wir hätten deutlich weniger Erdbewegungen zu erwarten und die Besucher dieses Gebietes hätten weiterhin die Möglichkeit, trockenen Fusses auf das andere Ufer der Alster zu kommen.

Damit Sie sich ein Bild von der Brücke und auch von der Beliebtheit des Ausflugsziels machen können, fügen wir einige Bilder dieser Petition bei.
Da die Bauarbeiten bereits begonnen haben und der Abriss der Brücke im Januar/Februar 2021 zu erwarten ist, ist Dringlichkeit bei der Entscheidung geboten. Dafür schon mal recht herzlichen Dank.
Für die Interessenten des Brückenerhaltes

Michael Meschede
Datum /
Beschluss des Petitionsausschusses
09.03.2021
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 60 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden ist, auf der Grundlage der vom Hauptpetenten vorgetragenen Argumente unter Hinzuziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung geprüft und beraten.

Das Umweltministerium hat den Petitionsausschuss unterrichtet, dass sich die Zuwegung zur Brücke und die Brücke selber im Eigentum der Gemeinde Henstedt-Ulzburg befinden würden. Die Brücke sei nach sorgfältiger Prüfung als nicht mehr verkehrssicher einzustufen. Sie solle deshalb durch den Neubau einer Furt ersetzt werden. Diese Lösung sei mit allen davon betroffenen Parteien im Rahmen des Plangenehmigungsverfahren des Kreises Segeberg gemäß §§ 67 und 68 Wasserhaushaltsgesetz ausführlich erörtert und durch den Kreis Segeberg genehmigt worden. Im Rahmen des Verfahrens seien mögliche Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt geprüft worden. Die beteiligten Parteien seien unter anderem die Stiftung Naturschutz als Flächeneigentümer, der Naturschutzbund Deutschland e.V., der die Pflege der Fauna-Flora-Habitat-Stiftungsflächen im Naturschutzgebiet „Oberes Alstertal“ übernommen habe, sowie die Gemeinde Henstedt-Ulzburg. Die betroffenen Parteien hätten dem Bau der Furt zugestimmt. Eine Umsetzung der Maßnahme sei aufgrund der nicht mehr gegebenen Gebrauchstauglichkeit der Brücke dringend geboten und könne daher nicht weiter aufgeschoben werden.

Die Schlappenmoorbrücke sei nach Mitteilung des Umweltministeriums seit Jahrzehnten von der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, den Anliegern und landwirtschaftlichen Flächennutzern überwiegend als Überwegung genutzt worden. Die Gemeinde habe wegen des Zustands der Brücke zunächst selbst Brückenprüfungen veranlasst. Im Jahre 2008 habe sie sich an den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein mit der Bitte um Sanierung der Brücke gewandt. Der Landesbetrieb und das damalige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hätten festgestellt, dass für die Unterhaltung der Brücke der Träger der Straßenbaulaust gemäß § 36 a Absatz 1 Straßenwegegesetz unterhaltungspflichtig sei. Dies gelte, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen oder durch Planfeststellung bestimmt worden seien. Der Träger der Straßenbaulast sei die Gemeinde Henstedt-Ulzburg. Um die Brücke für die Verkehrssicherheit zu erhalten, habe der Landesbetrieb die Brücke mit einer Gewichtsbeschränkung von 2,5 Tonnen versehen. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage hätte die Gemeinde Henstedt-Ulzburg alternativ die Brücke für ihre Bürger sanieren sowie die Unterhaltung und die Verkehrssicherung wahrnehmen können. Dies habe die Gemeinde wiederholt nicht getan. Die Gemeinde habe stets ein öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung der Überwegung bestritten, da der Weg nicht mehr als öffentlicher Weg gewidmet sei.

Nach Ausführung des Umweltministeriums habe das Land versucht, mit der Gemeinde Henstedt-Ulzburg eine Übereinkunft dahingehend zu erreichen, dass die Gemeinde nach der Sanierung der Brücke die Unterhaltungslasten und Verkehrssicherungspflichten der Brücke wahrnehme. Das Land habe diesbezüglich eine Kostenbeteiligung angeboten. Erst nachdem die Gemeinde diesen Vorschlag mehrfach abgelehnt habe, sei mit dem Bau der Furt eine kostengünstige Ersatzlösung vorgeschlagen worden. Dieser Bau ermögliche dem Naturschutzbund Deutschland e.V., für die im Schlappenmoor befindlichen Naturschutzflächen erstmalig schweres Gerät zur Pflege einzusetzen.

Im Zuge der Planungen für die Furt habe das Land von sich aus ergänzend nochmals eine Sanierung der bestehenden Holzbrücke im Bestand prüfen lassen und der Gemeinde Henstedt-Ulzburg 2018 angeboten, diese nach der Sanierung zu übernehmen. Auch diesen Lösungsversuch habe die Gemeinde Henstedt-Ulzburg am 2. Juli 2018 abgelehnt und dem Bau der Furt zugestimmt. Im Nachgang zu dieser Entscheidung habe die Gemeinde Henstedt-Ulzburg dem Umweltministerium am 4. Juni 2019 jedoch mitgeteilt, dass sich der Umwelt- und Naturausschuss der Gemeinde am 13. Mai 2019 dafür ausgesprochen habe, die Schlappenmoorbrücke zu erhalten. Die Gemeinde sei beauftragt worden, entsprechende Gespräche mit dem Land aufzunehmen. Nachdem sich die Gemeinde Henstedt-Ulzburg am 26. August 2019 dafür ausgesprochen habe, eine neue Brücke zu bauen sowie die Unterhaltungslast zu übernehmen, habe sie am 2. Dezember 2019 einen gegenteiligen Beschluss gefasst, da die Kosten zu hoch seien. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg habe letztendlich der Beseitigung der vorhandenen Brücke und dem anschließenden Bau einer Furt seitens des Landes Schleswig-Holstein zugestimmt.

Das Umweltministerium hebt hervor, dass nach diesem eindeutigen Beschluss der Gemeinde Haushaltsmittel aufgewandt sowie die Planungen abgeschlossen worden seien. Der Bau der Furt sei vom Kreis Segeberg genehmigt worden. Ferner sei mit der Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten begonnen worden. Der Vorschlag des Hauptpetenten, die Brücke instand zu setzen, sei vor dem geschilderten Hintergrund nicht als neu zu bewerten. Die Anlage der Furt setze jedoch die Beseitigung der vorhandenen Brücke voraus. Die Realisierung des Vorschlags des Hauptpetenten führe unweigerlich dazu, dass bisher eingesetzte Haushaltsmittel vertan wären, Schadenersatzforderungen wegen entgangenen Gewinns auf das Land zukämen und erneut Haushaltsmittel für die Umplanung und Genehmigung der Furt aufgebracht werden müssten. Angesichts der bereits erteilten Plangenehmigung, der Sicherung der Pflege der Naturschutzflächen und der eindeutigen Rechtslage sei dies sachlich nicht zu rechtfertigen.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Entscheidung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über den Erhalt der Brücke in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung fällt. Artikel 28 des Grundgesetzes und Artikel 54 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein gewährleisten den Gemeinden das Recht, in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. In diesem Bereich ist der Petitionsausschuss nach Artikel 25 der Landesverfassung auf eine Rechtskontrolle beschränkt.

Der Ausschuss vermag angesichts der eindeutigen Rechtslage im Verwaltungshandeln keinen Rechtsverstoß festzustellen. Das Land steht nicht in der Pflicht, die Brücke zu unterhalten. Für den Ausschuss ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Gemeinde Henstedt-Ulzburg für die Erhaltung und Unterhaltung der Brücke zuständig und verantwortlich ist. Der Zustand der vorhandenen Brücke erfordert ein sofortiges Handeln, damit eine Nutzung der Flächen gewährleistet bleibt. Insgesamt sieht der Petitionsausschuss im Ergebnis im Rahmen seiner parlamentarischen Befugnisse keine Möglichkeit, dem Begehren der Petenten zu entsprechen. Der Gemeinde bleibt es grundsätzlich freigestellt, im Anschluss an den Bau der Furt eine geeignete Überwegung für Fußgänger und Radfahrer auf eigene Kosten herzustellen. Der Ausschuss gibt zu bedenken, die Bedürfnisse der Fußgänger und Fahrradfahrer nicht außer Acht zu lassen.

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