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17. November 2017 – Top 32: Anerkennung Berufsqualifikation

Viele Beratung, aber nur wenig Anträge

Immer mehr Zuwanderer lassen sich über die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen beraten, die Zahl der Anträge auf Anerkennung steigt indes nur langsam. Das geht aus einem Regierungsbericht hervor.

Mediziner
Wer in Deutschland als Arzt arbeiten will, braucht eine staatliche Zulassung. Foto: dpa, Jens Büttner

Immer mehr Zuwanderer lassen sich in Schleswig-Holstein über die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen beraten, die Zahl der Anträge auf Anerkennung indes nimmt nur langsam zu. Das wird aus dem Bericht zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) deutlich, den die Landesregierung vorlegt.

Das Gesetz regelt seit Juni 2014 den Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren, wenn Zuwanderer in Schleswig-Holstein arbeiten möchten. So soll zum einen sichergestellt sein, dass sie hier ihren Lebensunterhalt verdienen und sich langfristig in die Gesellschaft integrieren können. Gleichzeitig soll ein Beitrag gegen den Fachkräftemangel geleistet werden. Der Bericht nennt Zahlen aus den Jahren 2014 und 2015.

Jeder vierte Antrag scheitert

In Schleswig-Holstein erfasst das BQFG im Wesentlichen Berufe nach der Berufsfachschulverordnung und der Fachschulverordnung. Die Zahl der Beratungen stieg in diesem Bereich zwischen 2012 und 2016 von 93 auf 1.537 an. Im Land existieren 17 Erstberatungsstellen vom „Netzwerk Integration durch Qualifizierung“, das vom Bundesarbeitsministerium gegründet wurde. Die größte Gruppe der Ratsuchenden stellten dabei die Syrer (22,9 Prozent). In 2014 und 2015 gab es insgesamt nur rund 130 Anerkennungen.

Allerdings betont die Landesregierung, dass es für viele landesrechtlich geregelte Berufe ein Pendant im dualen Ausbildungssystem gibt. So ließen sich einige Zuwanderer ihre Berufe über die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern bestätigen. Beispiele sind Elektroniker oder energietechnische Assistenten.

Überproportional gestiegen sind die Ablehnungen. Jeder vierte Antrag (26 Prozent) wird negativ entschieden. Dieser relativ hohe Anteil sei auf die hohen Anforderungen des deutschen Berufsbildungssystems zurückzuführen. Die Landesregierung kommt zu dem Schluss, dass das BQFG zwar eine nachrangige, aber dennoch wichtige Rolle spiele. Weitergehende Aussagen ließe der kurze Erhebungszeitraum zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht zu, eine Bewertung sei nicht möglich.

(Stand: 13. November 2017)

Der von der Landesregierung vorgelegte Bericht zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz soll im Wirtschaftsausschuss intensiv beraten werden.

Ein Fazit des Berichts: Immer mehr Zuwanderer lassen sich in Schleswig-Holstein über die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen beraten, die Zahl der Anträge auf Anerkennung nimmt allerdings nur langsam zu.

Regierungsbericht

Bericht über die Anwendung und Auswirkungen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein (BQFG-SH)
Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/285
(Federführend ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus)