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15. Dezember 2017 – Top 18: Kinderrechte

Plädoyer für Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz

In der letzten Debatte des Landtages vor dem Weihnachtsfest herrscht große Harmonie im Plenarsaal. Bis auf die AfD sind sich alle Fraktionen einig: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.

Rechte von Kindern
in Plakat mit dem Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention hängt in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Foto: dpa, Philipp Schulze

Seit 1989 sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Die SPD fordert die Landes­regierung nun auf, sich im Bund dafür einzusetzen, dass Kinderrechte auch ins Grundgesetz aufgenommen werden – und damit einen entsprechenden Bundes­ratsantrag der Länder Brandenburg, Thüringen, Berlin und Bremen unterstützt.

Mit ihrem Vorhaben wollen die Sozial­demokraten ein Zeichen setzen, „um die Stellung der Kinder in der Gesellschaft zu stärken und das Bewusstsein für ihre Belange zu schärfen“, heißt es in ihrem Antrag. Zwar seien Kinderrechte seit 2010 in der Schleswig-Holsteinischen Landes­verfassung festgeschrieben. Die Aufnahme ins Grundgesetz würde jedoch „der hohen verfassungs­rechtlichen Bedeutung Rechnung tragen, die ihnen zukommt“.

Bislang werden Kinder im Grundgesetz in Artikel 6 erwähnt. Dort heißt es in Absatz 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“. In den vergangenen Jahren hat es bereits verschiedene Vorstöße gegeben, auch das Recht auf Schutz, Entwicklung, Förderung und Mitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in den entsprechenden Artikel aufzunehmen. Unter anderem sprachen sich 2014 die Familienminister­konferenz und 2016 die Justiz­minister­konferenz der Länder dafür aus.

(Stand: 11. Dezember 2017)

In der letzten Debatte des Landtages vor dem Weihnachtsfest herrscht große Harmonie im Plenarsaal. Bis auf die AfD sind sich alle Fraktionen einig: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.

Dem Appell der SPD an die Landesregierung, einen entsprechenden Bundesratsantrag der Länder Brandenburg, Thüringen, Berlin und Bremen zu unterstützen, hatten sich CDU, Grüne, FDP und SSW bereits vor der Aussprache angeschlossen. Sozialminister Heiner Garg (FDP) nahm den Parlamentsbeschluss freudig auf: „Es geht um mehr als nur Symbolpolitik – es geht um elementare Ansprüche wie das Recht auf freie Entwicklung der Kinder.“

Der SPD-Abgeordnete Tobias von Pein (SPD) betonte das Ziel, „die Stellung der Kinder in der Gesellschaft zu stärken und das Bewusstsein für ihre Belange zu schärfen“. Zwar seien Kinderrechte bereits seit 2010 in der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung festgeschrieben. Die Aufnahme ins Grundgesetz würde jedoch der besonderen verfassungsrechtlichen Bedeutung überregional Rechnung tragen. „Kinderrechte müssen die Richtschnur sein für Politik“, so von Pein.

Für die Schwächsten stark machen

Eine Aufnahme in das Grundgesetz habe keine direkte Wirkung, aber „eine herausragende Normierung, die ihre Wirkung entfaltet“, zeigte sich Werner Kalinka (CDU) sicher. Er mahnte zugleich: „Es kommt aber auf das Handeln in der Realität an.“ Die fraktionsübergreifende Haltung nannte Kalinka „eine bedeutsame Empfehlung und ein gutes Signal von der Förde nach Berlin“.

Aminata Touré (Grüne) machte deutlich, dass Kinder und Jugendliche im Erwachsenenalter die demokratischen Prozesse weiterführen und für ein Leben in Frieden sorgen sollen. „Es ist daher Verpflichtung und Kernaufgabe der Politik, sich für die Schwächsten stark zu machen“, sagte sie.

Dennys Bornhöft (FDP) betonte, die Verankerung der Kinderrichte bedeute nicht nur, Bedürfnisse ernster zu nehmen. Es sei auch „ein Arbeitsauftrag an Gesetzgeber und Verwaltung“, bei allen Entscheidungen darauf zu achten, welche Auswirkungen sie auf Kinder und Jugendliche haben. „Kinder sind die Leistungsträger und Entscheider von morgen“, sagte Bornhöft.

Garg kontert AfD

Die Aufnahme der Kinderrechte in der Verfassung sei zwar kein Allheilmittel, aber „ein Schritt in die richtige Richtung und nicht nur Symbolpolitik“, machte auch Flemming Meyer (SSW) deutlich. Er prangerte zugleich eine viel zu große Kinderarmut an. Dies schränke die Entwicklung der Heranwachsenden ein.

Claus Schaffer (AfD) sah hingegen keine Notwendigkeit, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Der Artikel 6 des Grundgesetzes regele bereits das Wichtigste, erklärte er und verwies diesbezüglich auf eine Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins. Minister Garg entgegnete gezielt: Das Grundgesetz kenne Kinder nur „als Gegenstand elterlicher Verantwortung“. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten etwas ganz Hervorragendes geschaffen, „aber niemand hat gesagt, dass man es nicht weiterentwickeln kann.“

Antrag

Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz
Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/373 (neu)