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25. Januar 2018 – Top 30: Kirchenasyl

Landtag warnt vor Spaltung und setzt auf Konsens

Mit breiter Mehrheit hat sich das Plenum gegen den AfD-Vorstoß ausgesprochen, aktuelle Kirchenasyl-Fälle vom Innenministerium prüfen zu lassen.

Kirchenasyl Fluechtlinge
Afrikanische Flüchtlinge haben in der St. Pauli Kirche in Hamburg ihre Schlafplätze auf dem Kirchenboden vorbereitet. Foto: dpa, Axel Heimken

Aktuelle Fälle des Kirchenasyls sollen nach dem Willen der AfD vom Innenministerium auf den Prüfstand gestellt werden. Die Landes­kirchen sollen dazu angehalten werden, „auf eine Beendigung“ des Asyls durch die örtlichen Kirchengemeinden hinzuwirken, wenn Schutz­suchende nicht als Härtefäll eingestuft sind, lautet die Forderung in einem diesbezüglichen Antrag.

Die AfD geht damit auf einen Beschluss der Innenminister­konferenz im Dezember in Leipzig ein. Dort hatte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) vor dem Hintergrund steigender Zahlen von Asyle eine Initiative zum Dialog mit den Kirchen angekündigt. Abgelehnte Flüchtlinge suchen Medien­berichten zufolge in Schleswig-Holstein immer häufiger Schutz in Gotteshäusern. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur stieg die Zahl der Kirchenasyle von 14 im Jahr 2014 über 31 (2015) und 66 (2016) auf über 100 Fälle im vergangenen Jahr an.

Darunter seien 2017 auch 38 sogenannte Dublin-Fälle. Dabei handelte es sich um Menschen, die aus einem anderen EU-Land nach Deutschland kamen und dorthin wieder zurückgeschickt werden sollen. Mit einer im Jahr 2015 abgeschlossenen Vereinbarung hätten die Kirchen zugesichert, „die Gewährung von Kirchenasyl auf Einzelfälle zu beschränken und damit den Rechtsstaat nicht in Frage zu stellen“, schreibt die AfD in ihrem Antrag.

(Stand: 22. Januar 2018)

Vorherige Debatte zum Thema:
September 2017

Mit breiter Mehrheit hat sich das Plenum gegen den AfD-Vorstoß ausgesprochen, aktuelle Kirchenasyl-Fälle vom Innenministerium prüfen zu lassen. Redner von CDU, SPD, Grüne und SSW brandmarkten das Ansinnen als „schäbig“ und „unsinnig“. Die AfD unterstelle den Kirchen, dass sie das Asylrecht missbrauche – und schüre damit Ängste in der Bevölkerung, hieß es.

In der Debatte begründete die AfD ihren Antrag mit dem Anstieg der Kirchenasyle auf zuletzt mehr als 100 Fälle allein in Schleswig-Holstein. Darunter befänden sich, so Claus Schaffer (AfD), diverse Dublin II-Fälle – also Menschen, die in einem anderen EU-Land einen Asylantrag stellen müssten. Schaffer warf der Kirche vor, beim Kirchenasyl die Autorität des Staates in Frage zu stellen.

Touré: Asylverfahren fehleranfällig

Die anderen Fraktionen plädierten angesichts der steigenden Zahl von Kirchenasylfällen unisono für Gespräche zwischen den Kirchen und den staatlichen Stellen. Statt der Spaltung brauche es gesellschaftlichen Konsens. Animata Touré (Grüne) verteidigte das Kirchenasyl auch mit der Fehleranfälligkeit der Asylverfahren.

In dieselbe Richtung argumentierte die FDP. Statt in einem ersten Schritt die Kirche zu überprüfen, solle man sich die Frage stellen, warum 54 Prozent der Abschiebeurteile wieder aufgehoben werden, meinte Jan Marcus Rossa (FDP). Mit Blick auf das Kirchenasyl machte der Liberale aber auch deutlich, dass „die Kirche nicht über den Gewalten des Staates“ stehe.

Minister: Kirchenasyl gehört zu unserem Weltbild

Ein klares Bekenntnis zum Kirchenasyl legte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) ab. „Diese Tradition gehört zu unserem Weltbild und zu unserer Kultur und sei ein wichtiger Baustein unsere Demokratie“, so der Minister. Gleichwohl gebe es angesichts der vielen Kirchenasyl-Fälle „engen Kontakt“ zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen. Er selbst sei „mit den Vertretern der Nordkirche in einen tieferen Austausch gegangen“. Es gehe darum, „eine einvernehmliche und praxistaugliche Lösung“ für das Kirchenasyl zu finden, so Grote.

Weitere Hauptredner:
Barbara Ostmeier (CDU), Tobias von Pein (SPD), Lars Harms (SSW)

 

Antrag

Aktuelle Fälle des Kirchenasyls auf den Prüfstand stellen
Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/459