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22. Januar 2020 – Januar-Plenum

Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Diskussion

Gute Arbeit gibt es nur, wenn in den Betrieben die Rahmenbedingungen stimmen. Darin ist sich der Landtag einig. Streit gab es im Plenum aber um die Aufsicht durch die Kontrollbehörde.

Arbeitsschutz Baustelle Asbest
Asbestbelastung ist ein großes Thema im Bereich Arbeitsschutz. Foto: dpa, Bernd Wüstneck

Für die Opposition im Landtag wird beim Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein zu wenig gemacht. „Es gibt noch viel zu tun“, erklärte Heiner Dunckel (SPD). Die Sozialdemokraten hatten eine Große Anfrage gestellt, in der Debatte ging es um den über 130 Seiten starken Antwort-Katalog der Landesregierung.

Dunckel mahnte an, der gesetzliche Auftrag beim Gesundheits- und Arbeitsschutz werde gerade bei den psychischen Belastungen von Arbeitnehmern nicht erreicht. Es müsse mehr getan werden, denn in diesem Feld lägen die Zahlen „seit Jahren auf hohem Niveau mit steigender Tendenz“, so der gesundheitspolitische Sprecher der Sozialdemokraten. Vor allem Termin- und Leistungsdruck setze vielen Menschen zu. Bei zwei Drittel der Betriebe gebe es allerdings keine oder unzureichende Ermittlung psychischer Belastungen, kritisierte Dunckel.

Strukturelle Probleme?

Auch AfD und SSW kritisierten, dass Kontrollen nicht flächendeckend erfolgten und im Jahresschnitt nicht einmal zwei Prozent der Betriebe aufgesucht werden. 76 Vollzeitmitarbeiter reichten für fast 80.000 Betriebe nicht aus. Claus Schaffer (AfD) forderte daher mehr Personal für die staatliche Kontrollbehörde. Und: Gesetzliche Lücken im Arbeits- und Gesundheitsschutz, gerade bei Subunternehmern und Werksverträgen, müssten nachgebessert werden. Ähnlich äußerte sich Flemming Meyer (SSW) mit Blick auf die Schlachtbetriebe: Es werde „eine Hilflosigkeit des Staates gegen skrupellose Unternehmen“ deutlich, sagte er.

Redner der Jamaika-Koalition wiesen das zurück. Es gebe keine strukturellen Probleme. Joschka Knuth (Grüne) betonte, dass man in den vergangenen Jahren bereits „relevante Fortschritte“ erreicht habe und mehr Geld in den Bereich geflossen sei. Die Personalausstattung bei den Behörden sei in Ordnung, „sie können ihrer Arbeit nachgehen“, so Knuth.

Minister sieht Arbeitgeber in der Pflicht

Dem stimmte Dennys Bornhöft (FDP) zu. Er betonte zudem, Betriebskontrollen seien gerade in den Unternehmen wichtig, die Arbeitnehmer aus dem Ausland beschäftigen. Hier gebe es immer wieder schwarze Schafe, die „konsequent entlarvt“ werden müssten.

Werner Kalinka (CDU) verwies zudem darauf, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht allein Landessache sei. Auch der Bund, die Krankenkassen, Unfallversicherungsträger und die Arbeitgeber müssten hier ihre Aufgaben wahrnehmen. Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) schloss daran an und sagte, dass nicht allein die Aufsichtsbehörden, sondern vor allem die Arbeitgeber beim Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständig seien. Nur wenn betriebliche Arbeitsschutzorganisationen vorhanden seien, könnten die Vorschriften eingehalten werden. Das sei wichtig, denn, so Garg, Arbeitsschutz trage auch „zu fairen Wettbewerbsbedingungen“ bei – gerade bei kleinen und mittelständischen Betrieben.

Das Thema beschäftigt nun den Sozialausschuss und mitberatend den Wirtschaftsausschuss.

Berufsbedingte Schwerhörigkeit durch Lärm, durch Asbest verursachte Lungenveränderung und Hautkrebs durch UV-Strahlung sind die am häufigsten in Schleswig-Holstein auftretenden Berufskrankheiten. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der SPD hervor. Die Oppositionsfraktion hatte einen Katalog mit 88 Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein eingereicht.

Der staatliche Arbeitsschutz wird in Schleswig-Holstein von der Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) in Kiel, Lübeck und Itzehoe organisiert und ist dabei unterteilt in die vier Sachgebiete: technischer Arbeitsschutz, sozialer Arbeitsschutz, stofflicher Arbeitsschutz sowie „Sozialvorschriften im Straßenverkehr und Ordnungswidrigkeiten“. Die Fachaufsicht hat das Gesundheitsministerium. An der Fachhochschule Lübeck und an der Technischen Akademie Nord in Kiel lassen sich pro Semester etwa 20 Personen zu neuen Fachkräften für Arbeitssicherheit ausbilden.

Rund 2750 Unfallanzeigen pro Jahr

Laut den nun vom Gesundheitsministerium vorgelegten Antworten gehen jährlich rund 11.000 Anfragen, 2750 Unfallanzeigen und Mängelmeldungen bei der StAUK ein, besonders häufig aus den Branchen „Bau, Steine, Erden“, „Hochschulen, Gesundheitswesen“ und „Handel“. Es werde „kontinuierlich“ daran gearbeitet, die Aufsichtstätigkeit der StAUK zu optimieren, „um die Effizienz des Vollzugs des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Schleswig-Holstein zu steigern“, heißt es in dem 132-seitigen Papier. Neue Standorte im Land seien aber nicht geplant.

Bei der Überwachung des Kinder- und Jugendarbeitsschutzes gab es in den vergangenen fünf Jahren 21, zum Mutterschutz 96 und zum Heimarbeitsschutz zwei Beanstandungen. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum jährlich zwischen 30 und 40 Prozent der Betriebe von den Arbeitsschützern besichtigt.

Schwerpunkt psychische Erkrankungen

Nachholbedarf gibt es offenbar noch bei psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz, die zunehmen. Hier führt das Ministerium aus, dass „bei 63,5 Prozent der aufgesuchten Betriebe keine oder unzureichende Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich psychischer Belastungen vorgelegt wurden“. Ein mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie durchgeführtes Schwerpunktprogramm zu diesem Bereich soll 2020 fortgeführt werden. Prävention und Aufklärung bilden nach Ansicht des Ministeriums ebenfalls weiterhin wichtige Bausteine beim Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Laut Ministerium gab es mit Stichtag 30. Juni 2018 insgesamt 79.289 Betriebsstätten im Land, in denen 984.620 Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Davon sind knapp 9000 Groß- und Mittelbetriebe mit fast 700.000 Mitarbeitern.

(Stand: 20. Januar 2020)

Große Anfrage

Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein
Große Anfrage der Fraktion der SPD – Drucksache 19/1394

Antwort der Landesregierung – Drucksache 19/1756

Stichwort: Große Anfrage

Um ein komplexes politisches Thema zu beleuchten, kann eine Fraktion der Landesregierung einen umfangreichen Fragenkatalog vorlegen. Die Regierung hat dann vier Wochen Zeit um schriftlich auf diese Große Anfrage zu antworten. Anschließend debattiert das Plenum ausführlich über die Auskunft der Landesregierung.

Die Große Anfrage gehört zu den Kontroll- und Auskunftsrechten des Parlaments gegenüber der Regierung. In der 18. Wahlperiode hat der Landtag insgesamt 26 solcher Anfragen gestellt, in der 17. Wahlperiode waren es 16.