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28. April 2021 – Ausschuss-Anhörung

Mindeststandards für Lieferketten auf dem Prüfstand

Mit einem Lieferkettengesetz sollen Unternehmen künftig verpflichtet werden, Menschenrechte und Umweltstandards bei ihren Zulieferern im Blick zu behalten. Im Umweltausschuss ist ab 10 Uhr eine Anhörung zu dem Thema angesetzt, die im ParlaRadio live verfolgt werden kann.

Blick in den leeren Plenarsaal mit Mirko im Vordergrund
Foto: Landtag, Amelie Berg

Gegen Ausbeutung, Kinderarbeit und Umweltschäden: Im vergangenen Sommer hat sich der Landtag für ein Lieferkettengesetz ausgesprochen und die Landesregierung aufgefordert, sich im Bund für die Umsetzung starkzumachen. Ein Antrag der SPD zu „stärkeren Regeln zur Beachtung von Menschenrechten bei unternehmerischen Aktivitäten“ stieß überwiegend auf Zuspruch. Nun gibt es im Umwelt- und Agrarausschuss eine große Anhörung zu dem Thema. Am Mittwoch sollen ab 10 Uhr etwa Vertreter von Umwelt- und entwicklungspolitischen Organisationen sowie von Industrie- und Wirtschaftsverbänden zu Wort kommen. Die Sitzung wird live im ParlaRadio übertragen.

Inzwischen ist das Lieferkettengesetz bereits Thema im Bundestag. Im März hatte die Bundesregierung das Gesetz, das deutsche Unternehmen verpflichten soll, für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards bei Zulieferern zu sorgen, nach langem Ringen auf den Weg gebracht. Von 2023 an sollen Firmen mit mindestens 3000 Beschäftigten ihre gesamte Lieferkette im Blick haben, aber abgestuft verantwortlich sein. Ab dem Jahr 2024 kommen alle Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten dazu. Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, soll sie verpflichtet werden, für Abhilfe zu sorgen.

Weitere Informationen:
Tagesordnung des Umwelt- und Agrarausschusses