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24. März 2022 – März-Plenum

Mehr Handlungsspielraum für Feuerwehren

Es wird immer schwieriger, Nachwuchs für die Freiwilligen Feuerwehren im Land zu bekommen. Vor diesem Hintergrund hat der Landtag den Wehren mehr Handlungsfreiheiten durch eine Änderung des Brandschutzgesetzes eingeräumt.

Feuerwehr Illustration Juni 2018
Ehrenamtliche Feuerwehrleute werden in einigen Regionen händeringend gesucht. Foto: dpa, Bodo Marks

Der Landtag hat ohne Aussprache das Brandschutzgesetz geändert. Einstimmig votierten die Abgeordneten in Zweiter Lesung für das neue Regelwerk, mit dem, die Landesregierung die Freiwilligen Feuerwehren stärken will. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.

In den vergangenen Jahren ist es vielerorts trotz erheblicher Bemühungen nicht mehr gelungen, genügend Ehrenamtliche für Freiwillige Feuerwehren zu finden. Pflichtfeuerwehren waren unvermeidbar. Damit sind allerdings erhebliche Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte verbunden. Die bisher geltenden Vorschriften werden nun angepasst und die Altersgrenzen geändert ebenso wie Aspekte zur Psychosozialen Notfallvorsorge und Voraussetzungen der Aufnahme in die Feuerwehr und zur Beendigung der Mitgliedschaft sowie den Zuständigkeiten und Vorgaben zur Auflösung einer Feuerwehr. Außerdem sollen Gemeinden künftig Entschädigungen und Ersatzansprüche von Feuerwehrleuten der Freiwilligen Wehren auch pauschal abrechnen können. Das galt bisher nur für Wehrführungen.

Die Auswirkungen des demographischen Wandels werden immer deutlicher auch bei den Freiwilligen Feuerwehren spürbar. Problematisch ist vor allem die Tagesverfügbarkeit. Immer weniger Personen sind zudem bereit, sich in ihrer meist sehr knapp bemessenen Freizeit ehrenamtlich bei den Helfern zu engagieren. Hier soll eine Änderung des Brandschutzgesetzes Abhilfe schaffen, die nach einzelnen Änderungen aus dem Ausschuss in Zweiter Lesung vor der Verabschiedung steht.

Die neuen Regelungen stärkten insbesondere das Ehrenamt, berücksichtigten geänderte Bedürfnisse der Feuerwehren und schafften Klarheit über die Aufgabenverteilung zwischen Gemeinden und Kreisen, hatte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) bei Vorlage des Gesetzentwurfs im August vergangenen Jahres betont. So sollen durch die Streichung der Altersgrenze für Mitglieder der Verwaltungsabteilung Vorschriften gegen Altersdiskriminierung befolgt werden. Zudem sollen künftig in Freiwilligen Feuerwehren auch Verwaltungsmitglieder Vorstandspositionen der Schriftführung und Kassenverwaltung wahrnehmen können.

Einstieg soll erleichtert werden

Hinzu kommt: In den vergangenen Jahren ist es vielerorts trotz erheblicher Bemühungen nicht mehr gelungen, genügend Ehrenamtliche für die Aufstellung einer Freiwilligen Feuerwehr zu finden, sodass letztendlich die Einrichtung von Pflichtfeuerwehren unvermeidbar war. Mit der Einrichtung dieser Institution sind allerdings erhebliche Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte verbunden. Die derzeit geltenden Vorschriften, die aus einer Zeit ohne Pflichtfeuerwehren stammen, sind nach Ansicht des Innenministeriums zu starr und unflexibel, um im Anschluss eine Rückkehr zur Freiwilligkeit zu erreichen.

Sie sollen daher ebenso angepasst werden, wie einzelne Aspekte, etwa zur gesetzlichen Manifestierung der Psychosozialen Notfallvorsorge und den Voraussetzungen der Aufnahme in die Feuerwehr und der Beendigung der Mitgliedschaft sowie der Zuständigkeiten und Vorgaben zur Auflösung einer Feuerwehr. Außerdem sollen Gemeinden künftig Entschädigungen und Ersatzansprüche von Feuerwehrleuten der Freiwilligen Feuerwehren auch pauschal abrechnen können. Dies galt bisher nur für die Wehrführungen.

Über 50.000 ehrenamtliche Helfer

In Schleswig-Holstein gibt es laut Innenministerium 1329 freiwillige Feuerwehren mit gut 50.000 Mitgliedern und rund 450 Jugendwehren mit über 10.000 Jugendlichen. Daneben existieren vier Berufsfeuerwehren mit gut 1200 Angestellten und Beamten und 23 Werksfeuerwehren mit knapp 1000 Mitgliedern.

(Stand: 21. März 2022)

Meldung Erste Lesung:
September 2021 (ohne Aussprache)
Vorherige Debatte zum Thema:
Juni 2019 („Löschrente“)

Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drs. 19/3250 
(Ausschussüberweisung am 24. September 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ‒ Drucksache 19/3632