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5. Juli 2023 – Do., 6. Juli: Anhörung im Sozialausschuss

Wie können pflegende Angehörige besser unterstützt werden?

Viele Menschen betreuen pflegebürftige Verwandten zu Hause. Auf der Suche nach mehr Unterstützung für die Pflegenden führt der Sozialausschuss eine Anhörung durch.

Gruppenbild des Sozialausschusses im oyer des Landtages.
Die Mitglieder des Sozialausschusses zu Beginn der Wahlperiode Foto: Landtag, Karsten Blaas

Der Sozialausschuss will am morgigen Donnerstag (6. Juli) ab 9 Uhr die aktuelle Situation pflegender Angehöriger in Schleswig-Holstein beleuchten und Wege suchen, wie Betroffene besser unterstützt werden können. Im Plenarsaal erwarten die Ausschussmitglieder über 30 Anzuhörende, unter anderem Experten aus Verbänden und Intitutionen sowie direkt Betroffene. Die ganztägige Anhörung wird live via ParlaRadio übertragen. Ein Zeitplan mit einer Übersicht der geladenen Gäste ist der Tagesordnung des Ausschusses angefügt.

Der Anhörung liegen drei Anträge von der SPD (Drs. 20/480), des SSW (Drs. 20/535neu) sowie der Koalitionsfraktionen (Drs. 20/536) zugrunde, die im Dezember vergangenen Jahres im Landtag beraten worden waren. In der Tagung hatte sich das Parlament fraktionsübergreifend für Verbesserungen in der ambulanten Pflege stark gemacht.

Inhalt der vorliegenden Anträge

Die drei jeweils mehrseitige Anträge beinhalten zahlreiche Vorschläge mit zum Teil unterschiedlichen Schwerpunkten, wie Angehörige von Hilfsbedürftigen besser unterstützt und wie ambulante oder teilstationäre Angebote ausgebaut werden können. In dem Ursprungsantrag der SPD heißt es, der Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätzen sei bedarfsgerecht zu organisieren. Die Landesregierung solle regelmäßig regionale Pflegekonferenzen durchführen, um gemeinsam mit den Kreisen und kreisfreien Städten eine wohnortnahe Pflegeinfrastruktur sicherzustellen und Versorgungslücken zu erkennen, und die Pflegestützpunkte müssten weiter personell gestärkt werden. Weiter seien die tarifliche Entlohnung der Pflegefachkräfte und die Tätigkeit ambulanter Pflegedienste ausreichend zu finanzieren, damit die Pflegedienste wirtschaftlich arbeiten könnten und keine Versorgungslücken besonders im ländlichen Raum entstünden.

CDU und Grüne hatten einen ausführlichen Alternativantrag vorgelegt, der sich ebenfalls für eine Stärkung der Kurzzeitpflege sowie für die Tages- und Nachtpflege einsetzt. Aufgeführt werden neun konkrete Handlungsmaßnahmen, wie etwa auch die Entwicklung eines bundesweiten, digitalen Kurzzeitpflege-Portals. Weiterhin werden fünf Maßnahme-Punkte zur ambulanten Pflege beziehungsweise Pflegeplanung aufgeführt. Der SSW präsentierte einen Alternativantrag, mit dem er fordert, pflegende Angehörige durch „entsprechende Bundesratsinitiativen besser zu unterstützen und zu entlasten sowie wirtschaftlich abzusichern und eine selbstbestimmte Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und sozialer Teilhabe zu gewährleisten“. Es folgen diesbezüglich 14 Vorschläge.