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14.11.19
17:37 Uhr
FDP

Kay Richert zu TOP 44 "Kapazitäten und Arbeitsbedingungen auf Schlachthöfen"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 381/2019 Kiel, Donnerstag, 14. November 2019
Wirtschaft/Arbeitsbedingungen auf Schlachthöfen



www.fdp-fraktion-sh.de Kay Richert zu TOP 44 „Kapazitäten und Arbeitsbedingungen auf Schlachthöfen“ In seiner Rede zu TOP 44 (Kapazitäten und Arbeitsbedingungen auf Schlachthöfen und in der Fleischverarbeitung in Schleswig-Holstein) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:
„Wir von der FDP glauben an den Markt und an seine Kräfte. Wir glauben daran, dass Leistung sich lohnen muss. Wir glauben, dass Unternehmertum die Triebfeder unseres Wohlstands ist. Wir glauben an die soziale Verpflich- tung, die alle Mitglieder einer Gesellschaft füreinander haben. Der Markt funktioniert, wenn es Regeln gibt, die für alle gleich sind und an die sich alle halten.
In der Vergangenheit gab es viele erschreckende, ja unglaubliche Meldun- gen, vor allem aus der Schlachthofregion in Niedersachsen. Da war die Re- de von Menschen, die für lächerlich geringe Löhne arbeiten. Oder von Be- schäftigten, die zwar realistische Löhne bekommen, dafür aber Unterkünfte zu Wucherpreisen mieten müssen. Oder von Menschen, denen die Unter- kunft gekündigt wurde, und die daraufhin in den Wäldern hausten. Das sind selbstverständlich Zustände, die wir nicht dulden. Wie ist nun die Situation in Schleswig-Holstein? Wir sprechen hier über zwei Bereiche: Die Beschäfti- gungssituation und die Unterbringung.
Im Bereich Beschäftigung geht es um Mindestlohn, Bereitstellung von Ar- beitsmaterial und Ausrüstung, Arbeitsschutz und Hygiene. Außerdem geht es um die klare Zuordnung von Verantwortung, also um Werkvertragsstruk- turen. Die Landesregierung stellt in ihrem Bericht fest, dass bisher nur ge- ringfügige Verstöße festgestellt werden konnten. Diese beträfen zum Bei- spiel die Dokumentationspflichten. Die Betriebe zeigen sich bereit zur Be- hebung von festgestellten Mängeln. Gegen den Arbeitsschutz wird also nicht systematisch verstoßen, wie von mancher Stelle behauptet wird. Im Bereich Unterbringung geht es um Würde, Zumutbarkeit und Übervorteilung. Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Gerade in diesem Bereich haben sich in der Vergangenheit findige Subun- ternehmer getummelt, die durch vollkommen überzogene Mietkosten und fragwürdige Wohnverhältnisse aufgefallen sind. Um Klarheit in die Situation hier vor Ort zu bekommen und Auswüchse zu bekämpfen, hat unser Sozial- ministerium unter Minister Heiner Garg Anfang 2018 eine Kampagne ge- startet. Die Arbeitgeber wurden über die einzuhaltenden Standards infor- miert und die Umsetzung wurde und wird kontrolliert. Nun kann man natür- lich sagen, die schwarzen Schafe würden vor den Kontrollen auch noch ge- warnt. Ich muss sagen: Ist das nicht unerheblich? Es ist doch das Ergebnis, was zählt und das ist hier in jedem Fall eine Verbesserung für die betroffe- nen Menschen. Ende 2019/Anfang 2020 wird diese Kampagne abgeschlos- sen sein. Die Erfahrungen werden uns helfen, zukünftig effizient und wirk- sam Aufsicht zu führen.
Natürlich gibt es noch Ermittlungsbedarf. Der Bericht verweist dabei auf die Unterbringungssituation der Beschäftigten. Die Unterkünfte müssen natür- lich angemessen sein. Und die Arbeitgeber dürfen keinen Mietwucher be- treiben. Die Arbeitgeber müssen ihrer Verantwortung und ihrer Selbstver- pflichtung im Verhaltenskodex gerecht werden. Aber vor Abschluss der In- formations- und Überprüfungskampagne liegen uns keine belastbaren Zah- len vor. Auch der vorliegende Bericht bleibt da zwangsläufig vage. Gibt es Missstände in nennenswerter Zahl oder bleibt es bei Einzelfällen? Sind Ar- beitsinspektoren vor Ort erforderlich? Greift die Selbstverpflichtung der Ar- beitgeber? Muss es eine staatliche Aufsicht auch über Mietwohnraum ge- ben? Erst wenn wir Ergebnisse haben, können wir diese und andere Fragen beantworten.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um eine Lanze für die Unternehmen zu brechen, die hier mit in den Fokus geraten, obwohl sie mit Missständen der Branche gar nicht in Verbindung stehen. Ich spreche hier von den Betrieben des Fleischerhandwerks. In diesen handwerklich arbeitenden Betrieben wird nach guter handwerklicher Tradition und gesetzeskonform gearbeitet. Im Fleischerhandwerk sind viele Menschen sozialversicherungspflichtig be- schäftigt, gerade im ländlichen Raum. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Betrieb des Fleischerhandwerks durch mangelnden Arbeitsschutz, durch würdelosen Umgang, Lohndumping oder Tricksereien aufgefallen wäre. Wir von der FDP stehen hinter unserem Handwerk. Auch hier sind wir gut bera- ten, dem Handwerk einen guten Rahmen zu schaffen und zu erhalten, wir tun uns damit selbst einen Gefallen.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de