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20.09.23
16:17 Uhr
B 90/Grüne

Oliver Brandt zur ermäßigten Mehrwegsteuer

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin TOP 18 + 34 – Bundesratsinitiative für die Beibehaltung des Claudia Jacob ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de Oliver Brandt: www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 262.23 / 20.09.2023

Ermäßigte Mehrwertsteuer ja, aber nur wenn der Bund zahlt
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gastronomie hat schwierige Zeiten hinter sich, das ist unbestritten. Zunächst die Coronakrise, dann die Preissteigerungen besonders bei Energie und Lebensmitteln im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.
Seit 2020 wurde sie daher unterstützt, durch Senkung des Umsatzsteuersatzes für Res- taurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf 7 Prozent. Zunächst auf ein Jahr befristet, wurde diese Regelung – aus guten Gründen – zweimal verlängert, zuletzt bis Ende 2023.
Daneben haben Bund und Land die Gastronomie mit zahlreichen weiteren Hilfsmaßnah- men unterstützt: Durch Corona-Hilfen, zinslose Darlehen und die Strom- und Gaspreis- bremsen. Alle diese Maßnahmen waren gut und richtig zur Bewältigung der akuten Kri- sensituationen.
Heute stellt sich die Frage: ist die Gastronomie weiterhin Belastungen ausgesetzt, die eine Verlängerung der Mehrwertsteuerermäßigung rechtfertigen? Die Befürchtungen aus der Branche müssen wir als Tourismusland sehr ernst nehmen.
Sowohl Lebensmittel- als auch Energiepreise bleiben auf einem deutlich erhöhten Niveau im Vergleich zur Vorkrisenzeit. Zudem leidet die Branche unter einem akuten Arbeitskräf- temangel.
Doch das Bild ist differenzierter: Es gibt auch zahlreiche Betriebe im Land, die gut durch die letzten Jahre gekommen sind, die es schaffen, Personal zu gewinnen und zu halten,
Seite 1 von 3 die trotz gestiegener Preise nur selten freie Tische haben. Unsere Betriebe im Land ste- hen vor Herausforderungen, die sich eben nicht nur durch Steuersenkungen bewältigen lassen. Das ist auch Teil der Wahrheit.
Klar gibt es Argumente für eine Verlängerung der Regelung. Doch wer Regierungsver- antwortung trägt, muss auch eine ehrliche Abwägung vornehmen mit allen anderen fi- nanziellen Bedarfen und Interessen und am Ende entscheiden, was wir uns als Land leisten können.
SPD und FDP dagegen müssen das hier in Schleswig-Holstein bekanntlich nicht. Das zeigt sich deutlich im vorliegenden Antrag. Ganz anders sieht es dort aus, wo sie selbst in Regierungsverantwortung stehen.
So hat Bundeskanzler Scholz noch in der ARD-Wahlarena kurz vor der Bundestagswahl 2021 erklärt: „Das schaffen wir nie wieder ab“. Jüngste Äußerungen von ihm in einem Bürgergespräch im August dieses Jahres hören sich allerdings anders an: „Das ist ja eine teure Veranstaltung.“
Bundesfinanzminister Lindner ist verantwortlich für den Haushaltsentwurf 2024, und darin ist die Wiedererhöhung der Umsatzsteuer zum 1. Januar 2024 eingeplant. Auch ein Ent- wurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes läge in seiner Zuständigkeit, doch ein sol- cher ist bisher nicht bekannt.
Zitiert wird er im August 2023 wie folgt: „Ich persönlich habe Sympathie.“ Aber auch: „Jetzt muss der Deutsche Bundestag im Lichte der nächsten Steuerschätzung entschei- den, wie es 2024 weitergeht.“
Bei unseren Nachbar*innen in Hamburg ist die Haltung klar. So erklärte der haushaltspo- litische Sprecher der SPD-Fraktion, Milan Pein, am 30. August in einer Pressemitteilung, ich zitiere: „Eine Fortführung des reduzierten Steuersatzes ist in den nächsten Jahren im Hamburger Haushalt nicht mehr abbildbar. Dies müsste zwingend aus dem Bundeshaus- halt kompensiert werden.“
Ich stelle fest: Dort, wo SPD und FDP in Verantwortung stehen, ist man bisher sehr zu- rückhaltend bezüglich der Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung. Unsere Landesre- gierung wollen Sie dagegen schon heute beauftragen, sich festzulegen und eine Bun- desratsinitiative zu starten. Ohne ein einziges Wort zur Gegenfinanzierung.
Doch eins ist klar: Diese Maßnahme ist teuer. Die Fortsetzung kostet ungefähr 3,4 Milli- arden Euro pro Jahr. Für den Landeshaushalt Schleswig-Holstein bedeutet das zusätzli- che Kosten von ungefähr 50 - 60 Millionen Euro jährlich – denn diese Mindereinnahme ist natürlich nicht in den bisherigen Planungen berücksichtigt.
Es müssten also weitere 50 - 60 Millionen Euro im Haushalt 2024 eingespart werden, zusätzlich zu den rund 500 Millionen Euro, die bereits nach aktuellem Stand eingespart werden müssen. Und zusätzlich zu weiteren zu erwartenden Belastungen, beispielsweise durch Bundesgesetze wie das Wachstumschancen- und das Zukunftschancengesetz.
Noch im Juni hat die Opposition die Maßnahmen der Landesregierung im Zuge der Haus- haltssperre scharf kritisiert. „Kürzungspolitik spaltet die Gesellschaft“, hieß es vom Oppo- sitionsführer. Dann müssen Sie jetzt aber auch erklären, wie Sie die 50 Millionen Euro Mindereinnahmen an anderer Stelle einsparen wollen. Die von der FDP immer wieder geforderte Streichung von Staatsekretär*innensstellen reicht dafür jedenfalls nicht.
2 Wir bleiben dabei: Verlängerung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastrono- mie ja, aber nur, wenn der Bund das zahlt.
Vielen Dank!
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