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12.10.23
15:58 Uhr
FDP

Oliver Kumbartzky zu TOP 7 "Der Schweinehaltung in Schleswig-Holstein eine Zukunftsperspektive geben"

12.10.2023 | Landwirtschaft
Oliver Kumbartzky zu TOP 7 "Der Schweinehaltung in Schleswig- Holstein eine Zukunftsperspektive geben" In seiner Rede zu TOP 7 (Der Schweinehaltung in Schleswig-Holstein eine Zukunftsperspektive geben) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:
„Nachdem sich die vollmundigen Ankündigungen von Landwirtschaftsminister Werner Schwarz kurz nach seinem Amtsantritt über die Einrichtung eines Nothilfefonds für Schweinehalter als komplette Luftnummer erwiesen haben, debattieren wir heute einen Antrag von CDU und Grünen, der sich mittlerweile weitestgehend überholt hat und der eh nur Bundesthemen aufgriff.
Nichtsdestotrotz ist es gut und wichtig, dass wir heute über das Thema diskutieren und den Antrag können wir auch gerne beschließen – an der FDP-Fraktion wird das nicht scheitern; wir stimmen dem Antrag der Koalition zu.
Die Anzahl der schweinehaltenden Betriebe in Deutschland und Schleswig-Holstein wird leider immer kleiner. Diese Misere ist nicht zuletzt Ergebnis der Politik der vergangenen Jahre, nationale Standards im Vergleich zum EU-Binnenmarkt immer weiter anzuheben. Deutsche Landwirte können deswegen im Wettbewerb mit Produzenten aus dem Ausland nicht mehr mithalten. Es fehlt mittlerweile an vergleichbaren, fairen Wettbewerbsbedingungen der deutschen Landwirte mit ihren Wettbewerbern im EU-Ausland. Das Thema muss endlich mal angepackt werden!
Gleichzeitig muss die Wertschätzung der Verbraucherinnen und Verbraucher für die hochwertigen Lebensmittel aus heimischer Produktion gesteigert werden. Hierzu dient unter anderem auch die Bildungsoffensive der Landesregierung, über die wir später noch debattieren werden.
Für die eben erwähnte Steigerung der Wertschätzung war auch beispielsweise die Einführung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung durch die Ampel-Koalition ein richtiger Schritt, denn es macht die hohe Qualität der Produkte aus landwirtschaftlicher Produktion in Deutschland transparent.
Natürlich muss dabei das Tierwohl im Blick behalten werden. Aber ich sage es auch ganz deutlich: Ein Plus beim Tierwohl darf nicht dazu führen, dass Landwirte der Reihe nach aufgeben und die Tierhaltung dafür im europäischen Ausland bei weniger Tierwohlstandards aufgestockt wird – und wir dann von dort importieren. Wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für die Nutztierhaltung als Grundvoraussetzung für die zukunftsfähige Umsetzung von mehr Tierwohl. Und wir müssen auf allen Ebenen Bürokratie abbauen, statt immer neue Auflagen zu schaffen.
Deshalb ist es gut, dass das Baurecht angepasst wurde, damit Tierhalter ihren Bestand nicht verringern müssen, wenn sie höhere Tierhaltungsstufen erreichen wollen. Beim Immissionsschutzrecht ist noch viel mehr zu tun und hier sind auch die Länder gefragt. Es bedarf dringend einer Priorisierung des Tierwohls, damit Ställe auch tatsächlich gebaut und umgebaut werden können.
Wichtig für die Betriebe ist insbesondere, dass sie eine Investition in mehr Tierwohl über die Abschreibungsdauer der Investition kalkulieren können und nicht z.B. aufgrund abermals steigender Anforderungen erneut investieren müssen.
Zur Finanzierung des Umbaus: Der Bund hat Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro für die nächsten vier Jahre bereitgestellt. Das mag auf den ersten Blick vielleicht zu wenig erscheinen. Aber zunächst ist doch mal genau zu beobachten, wie viele der bereitgestellten Mittel für freiwillige Umbaumaßnahmen nach der Verabschiedung des Tierhaltungskennzeichnungs- Gesetzes überhaupt abgerufen werden.
Wie viel Geld dann zukünftig bereitgestellt wird, hängt maßgeblich vom zugrundeliegenden Finanzierungskonzept ab. Erst wenn vom grün-geführten Bundesagrarministerium ein konkretes Konzept zur dauerhaften Bereitstellung von Finanzmitteln für Umbaumaßnahmen in der Tierhaltung vorliegt, kann darüber im Detail beraten werden. Und erst danach ist es sinnvoll, über weitere Mittelbereitstellungen im Landwirtschaftsetat des Bundes zu sprechen.
Ein solches Konzept, etwa in Form einer Tierwohlabgabe, muss den Maßgaben der Rechtssicherheit, der Verlässlichkeit gegenüber Landwirten und zu vermeidenden Verbraucherbelastungen Rechnung tragen.
Zusammengefasst: Eine langfristige wirtschaftliche Perspektive für unsere Schweinehalter kann nur mit marktwirtschaftlichen Lösungen sichergestellt werden. Am Ende muss jede Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland auch von den Konsumenten mitgetragen werden.
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist auf den Weg gebracht. Wir sollten uns nun gemeinsam dafür einsetzen, dass bereits erreichte Erfolge – wie in der ITW – jetzt nicht unter den Tisch fallen. Es wäre in jedem Fall darüber hinaus zu begrüßen, wenn aus nationalen Bemühungen in diesem Bereich europäische Initiativen entstehen und langfristig eine einheitliche Kennzeichnung daraus hervorgeht.
Statt eines unkoordinierten Versuchs, die Probleme mit Geld zuzuschütten, brauchen wir schleunigst ein solides Finanzierungsmodell zur Förderung von Tierwohlställen und entsprechende Planungssicherheit für zukunftsorientierte Investitionen. Dazu sollten wir auch einen Bestandsschutz für Vorschriften erwägen, die die landwirtschaftliche Umstrukturierung betreffen.“
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort



Oliver Kumbartzky Sprecher für Umwelt, Landwirtschaft, Jagd, Fischerei, Energie, Klimaschutz, Verbraucherschutz und Religion


Kontakt: Till H. Lorenz, v.i.S.d.P. stv. Pressesprecher
Tel.: 0431 988 1486 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



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