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Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Anrufung der Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein

Fortbildung | 6. Oktober 2025 | 13 bis 17 Uhr | Wissenschaftspark Kiel, Fraunhoferstraße 13, 24118 Kiel

In Schleswig-Holstein existiert seit Oktober 1996 eine Härtefallkommission, die seit dem 1. Januar 2005 mit Inkrafttreten des § 23a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) seit nunmehr über 20 Jahren auch auf der Grundlage einer gesetzlichen Verankerung ihre Arbeit weiterführt.

An die Härtefallkommission können sich vollziehbar ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer wenden, für die eine Zuwanderungs-/Ausländerbehörde in Schleswig-Holstein zuständig ist. Die Härtefallkommission kann in ausländerrechtlichen Einzelfällen Härtefallersuchen an die oberste Landesbehörde – in Schleswig-Holstein ist dies die Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein – richten. Voraussetzung ist, dass die Kommissionsmitglieder feststellen, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe den weiteren Aufenthalt der betroffenen Person im Bundesgebiet rechtfertigen.

Durch ein solches Härtefallersuchen erhält die Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung sodann die Möglichkeit, gegenüber der zuständigen Zuwanderungs-/Ausländerbehörde anzuordnen, Aufenthaltserlaubnisse nach § 23a Aufenthaltsgesetz zu erteilen.

Folgende Aspekte werden im Rahmen der Fortbildung bearbeitet:

  • Was ist eine Härtefallanrufung?
  • Wie lauten die Verfahrensgrundsätze der Härtefallkommission Schleswig-Holstein?
  • Wie arbeitet die Kommission?
  • Aus welchen Personen setzt sich die Kommission zusammen?
  • Wer sind die Ansprechpartner:innen in der Geschäftsstelle der Härtefallkommission?
  • Wann sollte eine Anrufung erfolgen?
  • Wer kann einen Antrag stellen und worauf kommt es bei der Antragstellung an?
  • Welche Unterlagen sind erforderlich?
  • Wie läuft das Verfahren?

Die Fortbildung richtet sich an alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Beratungsstellen und Unterstützer:innen von Geflüchteten, Interessierte sowie an Geflüchtete selbst, die sich über die Voraussetzungen für eine Anrufung der Härtefallkommission informieren wollen.

Als Referent:innen wurden André Borchert und Jessica Dorow eingeladen. Beide gehören der Geschäftsstelle der Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein und dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein an.

Die Veranstaltung wird moderiert von Doris Kratz-Hinrichsen, Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen.

Ort

Die Veranstaltung findet im Wissenschaftspark Kiel, Fraunhoferstraße 13, 24118 Kiel, statt.

Falls Sie an unserer Veranstaltung teilnehmen möchten und Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Diese Veranstaltung wird fotografisch dokumentiert. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich mit der Aufnahme, Speicherung und Veröffentlichung von Bildmaterial einverstanden.

Veranstalter:innen

Die Fortbildung wird von der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen durchgeführt.

Anmeldung

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung bis zum 30. September unter diesem Link.

Kontakt

Telefon: 0431 988-1291
Telefax: 0431 988-6101 293

fb@landtag.ltsh.de

Anschrift

Karolinenweg 1
24105 Kiel

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag
9.00 bis 15.00 Uhr

Freitag
9.00 bis 13.00 Uhr

Material

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