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Datenschutzerklärung

Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Arbeit und Befugnisse

Befugnisse gegenüber Behörden

Der Beauftragte und seine Mitarbeiter sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben von der zuständigen obersten Landes­behörde und den Ausländer­behörden Auskünfte einzuholen, Akten einzusehen und Stellung­nahmen zu erbitten. Sie haben Zugang zu allen Behörden, Dienst­stellen und Einrichtungen des Landes.

Befugnisse in Rechtssetzungsverfahren

Der Landtag oder die Landes­regierung haben den Beauftragten zu Entwürfen von Rechts­vorschriften, die die Belange von Flüchtlingen, Asyl­suchenden oder Zuwanderinnen und Zuwanderern betreffen, frühzeitig und vollständig zu unterrichten und ihn anzuhören.

Zusammenarbeit mit Parlament, Regierung und Presse

Dem Beauftragten kann in Ausschüssen des Landtages zu Themen, die die Belange seines Geschäfts­bereiches betreffen, auf Wunsch das Wort erteilt werden. In Ausübung seiner Tätigkeit sucht der Beauftragte das Gespräch, insbesondere mit Vertretern der Legislative und Exekutive, um die an ihn heran­getragenen aktuellen und allgemeinen Themen und Probleme aus seinem Geschäfts­bereich zu erörtern und im Sinne der Zugewanderten zu vertreten. Dabei geht der Beauftragte Hinweisen auf Miss­stände nach. Gegebenen­falls bemüht er sich um Abhilfe. Anlass­bezogen gibt der Beauftragte öffentliche Erklärungen ab.

Kontakt

Telefon: 0431 988-1291
Telefax: 0431 988-6101 293

fb@landtag.ltsh.de

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag
9.00 bis 15.00 Uhr

Freitag
9.00 bis 13.00 Uhr

Anschrift

Karolinenweg 1
24105 Kiel