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Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Vorstellung des neuen Leitfadens zur Berücksichtigung von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegenüber Frauen mit Migrations- oder Fluchthintergrund

Informationsveranstaltung | 19. Mai 2025 | 14 bis 16 Uhr | Schleswig-Holstein-Saal des Landeshaus, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel

Am 11. Mai 2011 beschlossen die Staaten Europas in Istanbul das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (sog. Istanbul-Konvention). Mit Ratifizierung dieses völkerrechtlichen Übereinkommens gilt die Istanbul-Konvention seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland im Rang eines Bundesgesetzes. Dadurch sind Bund und Länder sowie Kommunen verpflichtet, ein Schutz- und Unterstützungssystem für die von Gewalt betroffenen Frauen auf- und auszubauen. Das Land Schleswig-Holstein ist im Jahr 2021 dieser Pflicht nachgekommen, indem es einen Leitfaden für die Mitarbeitenden in der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung entwickelt hat. Dieser Leitfaden trägt den Titel „Die Berücksichtigung von häuslicher und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt gegenüber Frauen mit Migrations- oder Fluchthintergrund im Rahmen von räumlichen Beschränkungen und Wohnsitzregelungen sowie der Erteilung einiger Aufenthaltstitel, insbesondere der Erteilung eines eigenständigen, ehegattenunabhängigen Aufenthaltsrechts“. Wie im Koalitionsvertrag versprochen, wurde der Leitfaden nun weiterentwickelt und die Neuerungen sind ab Veröffentlichung für die Zuwanderungsverwaltung verbindlich.

Im Rahmen unserer Informationsveranstaltung möchten wir über die Änderungen
informieren. Wir freuen uns, dass wir dafür Herrn Constantin Külpmann,  stellvertretender Leiter des Referats für Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht; integriertes Rückkehrmanagement im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes, gewinnen konnten. Er wird den Hintergrund, die Umsetzungsschritte sowie die wesentlichen Neuerungen vorstellen. Gerne können auch Fragen zum neuen Leitfaden gestellt werden.

Ort

Die Veranstaltung findet im Schleswig-Holstein-Saal des Landeshauses, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, statt.

Falls Sie an unserer Veranstaltung teilnehmen möchten und Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass zur Teilnahme an der Veranstaltung ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden muss. Sie erhalten einen Besucher*innenausweis für das Landeshaus.

Diese Veranstaltung wird fotografisch dokumentiert. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich mit der Aufnahme, Speicherung und Veröffentlichung von Bildmaterial einverstanden.

Veranstalter:innen

Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig-Holstein

Kontakt

Telefon: 0431 988-1291
Telefax: 0431 988-6101 293

fb@landtag.ltsh.de

Telefonische Erreichbarkeit

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Freitag
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Anschrift

Karolinenweg 1
24105 Kiel