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Sprachförderung von erwachsenen Zugewanderten in Schleswig-Holstein
Informationsveranstaltung | 4. März 2025 | 14 bis 17 Uhr | Konferenzsaal des Landeshauses, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse ist ein zentraler Faktor bei der Integration von zugewanderten Menschen. Neben den bundesgeförderten Integrationskursen als zentrales Sprachkursangebot an unterschiedlichen Standorten in Schleswig-Holstein fördert der Bund Berufssprachkurse zur sprachlichen Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt. Das Land Schleswig-Holstein ergänzt mit zusätzlichen Mitteln den Spracherwerb mit eigenen Angeboten. Mit Beginn des Jahres 2025 traten Neuerungen bei den Förderungen durch den Bund und durch das Land in Kraft, über die wir im Rahmen der Informationsveranstaltung aufklären wollen. Die Informationsveranstaltung bietet auch einen Überblick über die von Bund und Land geförderten Möglichkeiten zum Spracherwerb von erwachsenen Zugewanderten. Die Referierenden der zuständigen Stellen stehen für Fragen zur Verfügung.

Programmpunkte
- Neuerungen der neuen Integrationskursverordnung, Marian Cyzycki – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – Außenstelle Neumünster
- Neuerungen bei den Berufssprachkursen, Frank Berendt – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Referat 83B in Hamburg
- Landesweites Angebot „Arbeitsmarktbezogene Sprachtrainings“ – Beratungsnetzwerk Alle an Bord! – Perspektive Arbeitsmarkt für Geflüchtete, Tabea von Riegen, Koordinatorin Beratungsnetzwerk „Alle an Bord – Perspektive Arbeitsmarkt für Geflüchtete“
- Neuerungen bei der landesgeförderten Richtlinie zum Spracheerwerb und zur Erstorientierung von erwachsenen Zugewanderten, Lisa Westphal – Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Moderation: Doris Kratz-Hinrichsen, Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

Ort
Die Veranstaltung findet im Konferenzsaal des Landeshauses, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, statt.
Falls Sie an unserer Veranstaltung teilnehmen möchten und Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass zur Teilnahme an der Veranstaltung ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden muss. Sie erhalten einen Besucher*innenausweis für das Landeshaus.
Diese Veranstaltung wird fotografisch dokumentiert. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich mit der Aufnahme, Speicherung und Veröffentlichung von Bildmaterial einverstanden.
Veranstalterin
Die Veranstaltung wird durchgeführt von der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen.