Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Wissensvermittlung rund um die Vormundschaftsreform Umsetzung der Vormundschaftsreform in Jugendämtern, Vormundschaftsvereinen und freien Trägern unter besonderer Berücksichtigung der Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormünder_innen
Fortbildung | 1. Juli 2025 | 9 bis 13 Uhr | online

Das Inkrafttreten neuer Bestimmungen im Vormundschaftsrecht zum 1. Juli 2023, insbesondere die Klarstellung des Vorrangs des Ehrenamts und die Einführung einer Begründungspflicht des Jugendamts im Rahmen der Mitwirkung bei der familiengerichtlichen Auswahl des Vormunds hat Rückenwind für ehrenamtliche Vormundschaften gebracht. Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete führen dies in der Regel entweder bürgerschaftlich Engagierte, sogenannte Dritte, ehrenamtliche Vormundschaften oder Personen aus dem (familiären) Bezugssystem, etwa Onkel, Tanten oder auch ältere Geschwister durch. Zur Umsetzung vormundschaftsbezogener Aufgaben – Mitwirkung und Begründung im Rahmen der Auswahl des Vormunds, Eignungsprüfung und Vorbereitung interessierter Ehrenamtlicher, Begleitung bestellter Einzelvormund_innen – werden vielerorts Koordinierungsstellen aufgebaut.
Teilweise geschieht dies in Zusammenarbeit von Jugendämtern mit Vormundschaftsvereinen und/oder freien Trägern. Dabei stellt sich eine Reihe von (neuen) Fragen, etwa: Welche Anforderungen bringt die gesetzliche Stärkung der Subjektstellung des Mündels mit sich? Was ist bei der Suche nach potenziellen ehrenamtlichen Vormund_innen zu beachten? Wie lässt sich „Eignung zum Führen einer Vormundschaft“ konkretisieren? Wie können interessierte Ehrenamtliche gut auf das vormundschaftliche Amt vorbereitet werden? Wie sind sie in der Ausübung des Amtes zu begleiteten? Inwiefern unterscheidet sich die Zusammenarbeit mit bürgerschaftlich engagierten Vormund_innen von der mit Verwandten als Vormund_innen? In der Online-Veranstaltung wird ein Überblick über Neuerungen im Vormundschaftsrecht gegeben, die insbesondere für die veränderte Zusammenarbeit mit (ehrenamtlichen) Einzelvormund_innen relevant sind. Daraus abzuleitende veränderte Anforderungen an die Aufgabenwahrnehmung durch Jugendämter und freie Träger werden skizziert.
Ort
Die Veranstaltung wird als Videokonferenz durchgeführt.
Veranstalter:innen
Die Fortbildung wird von der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, der Diakonie Schleswig-Holstein, dem Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. sowie lifeline, dem Vormundschaftsverein im Flüchtlingsrat
Schleswig-Holstein e. V. durchgeführt.
Anmeldung
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung bis zum 27. Juni unter diesem Link.