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Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Bevorstehende Änderung im Asylverfahren

Fortbildung | 3. Februar 2023 (neuer Termin) | 9 bis 14 Uhr | Landeshaus Kiel, Schleswig-Holstein-Saal

Am 8. November 2022 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren in den Bundestag eingebracht. Es ist nach dem Gesetzentwurf zum Chancenaufenthaltsrecht die zweite ausländerrechtliche Gesetzinitiative der Ampelkoalition mit dem selbstgesteckten Ziel einen Neustart in der Migrationspolitik vorzunehmen. Hin zu einer Politik, die dem Anspruch eines vielfältigen Einwanderungslandes gerecht wird, so Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

Laut der Gesetzesbegründung ist es das Ziel der angestrebten Regelungen, durch Weiterentwicklung der Asylgerichtsverfahren eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung in Asylsachen zu erreichen und durch eine Vereinfachung der Asylprozesse die Verwaltungsgerichte zu entlasten sowie die Asylklageverfahren zu beschleunigen. Auch wird eine bessere Nutzung der Kapazitäten des Bundesamtes durch Verfahrenserleichterung und Klarstellung angestrebt.

Das Gesetz ist noch nicht beschlossen und wird wahrscheinlich auch in dem einen oder anderen Punkt noch verändert werden, dennoch scheint schon jetzt eine frühzeitige Information über die bevorstehenden Veränderungen sinnvoll.

Die zu erwartenden Neuerungen werden präsentiert von Elias Elsler, Referent im Büro des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, und dem stellvertretenden Zuwanderungsbeauftragten Torsten Döhring.

Es wird u.a. um die Beschleunigung von Asylverfahren durch behördenunabhängige Asylverfahrensberatung und die Abschaffung der anlasslosen Widerrufprüfung gehen. Es soll aber auch dargestellt werden, wie Klageverfahren beschleunigt und Verwaltungsgerichte durch schriftliche Verfahren, eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung durch Tatsachenentscheidungen des BVerwG oder den Umgang mit angeblich missbräuchlichen Befangenheitsanträgen entlastet werden sollen.

Veranstalter

Der schleswig-holsteinische Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

Ort

Die Fachtatung findet im Schleswig-Holstein-Saal des Landeshauses, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, statt.

Falls Sie an unserer Veranstaltung teilnehmen möchten und besondere Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Es gilt die aktuelle Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2. Beim Besuch im Landeshaus gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen.

Bitte beachten Sie, dass zur Teilnahme an der Veranstaltung ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden muss.

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