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Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Gewaltschutz vor aufenthaltsrechtlichen Regelungen

Fortbildung für Fraueneinrichtungen | 21. Februar 2023 | 9 bis 14 Uhr | online

Seit Juni 2021 ist der Leitfaden für die Mitarbeitenden in der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung zu dem Thema: „Die Berücksichtigung von häuslicher und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt gegenüber Frauen mit Flucht- oder Migrationshintergrund im Rahmen von räumlichen Beschränkungen und Wohnsitzregelungen sowie der Erteilung eines eigenständigen, ehegattenunabhängigen Aufenthaltsrechts“ veröffentlicht. Er wurde in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium, dem Büro des Zuwanderungsbeauftragten und den Frauenfacheinrichtungen ausgearbeitet. Er zielt darauf ab, dass die von Gewalt betroffenen Personen, insbesondere Frauen, schneller und unbürokratisch einen eigenständigen Aufenthalt oder zum Schutz vor Gewalt eine Umverteilung in einen anderen Kreis/ein anderes Bundesland erhalten. Der Leitfaden ermöglicht Betroffenen, ihre häufig sehr schwierige Situation zu verbessern und für sich nachhaltige Perspektiven zu entwickeln. Er hat einen Erlasscharakter.

Zu den Inhalten und zur Umsetzung des Leitfadens in Schleswig-Holstein bieten wir eine praxisnahe Fortbildung an.

Programm

Die Fortbildung wird mit einem Grußwort von Marjam Samadzade, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, eröffnet.

Referent*innen der Forbildung sind:

  • Torsten Döhring (Vertreter des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein)
  • Claudia Rabe (Fachstelle contra)
  • Anke Thiesing-Rieck (Myriam – mobile Beratung für geflüchtete Frauen in Schleswig-Holstein)
  • Stephanie Röstel (KIK Netzwerk Kiel /Frauenhausberatungsstelle Lerche)
  • Ludmila Sitnikowa (Frauenhaus Schwarzenbek, LAG Autonomer Frauenhäuser SH)
  • Mareike van Elsacker (LFSH e.V.)

Wir werden folgende Inhalte beleuchten:

  • Asyl- und Aufenthaltsrecht kurz und knapp
  • „Gewaltschutz zuerst!“ - Der Leitfaden, seine Bedeutung und dessen Umsetzung in Schleswig-Holstein
  • Residenzpflicht, Wohnsitzverpflichtung und ehegattenabhängiger Aufenthalt: ausländerrechtliche Problematiken beim eigenständigen Aufenthalt und Umverteilung
  • Wie schreibe ich eine Stellungnahme?
  • Fachaustausch mit Fallbetrachtungen, Fallübungen

Die Fortbildung findet als Zoom-Konferenz statt.

Veranstalter*innen

Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein, KIK - Netzwerk bei häuslicher Gewalt, Myriam - My rights as a migrant woman, die LAG autonomer Frauenhäuser in Schleswig-Holstein, der Landesverband Frauenberatung in Schleswig-Holstein und contra - Fachstelle gegen Frauenhandel in Schleswig-Holstein

Anmeldung

Der Link zur Fortbildung wird von der Fachstelle contra zur Verfügung gestellt. Die Anmeldung erfolgt über das Büro des Zuwanderungsbeauftragten. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung bis zu 16. Februar 2023 per E-Mail an veranstaltungen.fb@landtag.ltsh.de.

Kontakt

Telefon: 0431 988-1291
Telefax: 0431 988-6101 293

fb@landtag.ltsh.de

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag
9.00 bis 15.00 Uhr

Freitag
9.00 bis 13.00 Uhr

Anschrift

Karolinenweg 1
24105 Kiel

Material

  • Dokument
    Typ , Größe
    Datei
  • Leitfaden Berücksichtigung von häuslicher und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt gegenüber Frauen mit Flucht- oder Migrationshintergrund
    PDF, 349 KB