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Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Asylsuchenden eine faire Chance geben, ihre schwere Krankheit im Asylverfahren geltend zu machen

Fachtagung | 13. Juni 2022 | 10 Uhr | Diakonisches Werk Altholstein, Neumünster

Weltweit begeben sich Menschen aus vielerlei Gründen auf die Flucht, meist um Leib und Leben und das ihrer Familienangehörigen zu retten. Für Asylsuchende in Deutschland sind die Hürden sehr hoch, um eine politische Verfolgung erfolgreich geltend zu machen. Auch einen Abschiebungsschutz zu erhalten ist nicht leicht und wird vielen Menschen verwehrt.

Asylsuchende sind in vielen Fällen psychisch und physisch schwer erkrankt, einige begründen mit ihrem desolaten Gesundheitszustand ihr Asylverfahren, andere machen neben weiteren Gründen auch erhebliche Erkrankungen geltend.

Die schweren, zum Teil totbringenden Krankheiten führen nur in wenigen Fällen zu dem Erfolg eines Bleiberechtes, weil es sehr hohe gesetzliche Anforderungen gibt, und zwar nicht nur hinsichtlich der Glaubhaftmachung der Erkrankung. Dies hat zur Folge, dass ernsthaft kranke Menschen abgeschoben werden, entweder in das Herkunftsland oder in Staaten, die sich an der sogenannten Dublin III-Regelung beteiligen.

Programm

9:30 Uhr Ankommen

10:00 Uhr Begrüßung und Grußwort
Heiko Naß, Diakonisches Werk Schleswig-Holstein, Landespastor & Sprecher des Vorstands
Stefan Schmidt, Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

10:15 Uhr Vortrag: Psychische Erkrankungen von Geflüchteten mit Fallbeispiel
Birgit Molitor, Krankenhaus Itzehoe

11:15 Uhr Vortrag: Behandlung von Krankheiten im Asylverfahren
Torsten Döhring, Büro des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und 
Zuwanderungsfragen

12:00 Uhr Mittagspause

13:00 Uhr Vortrag: Berücksichtigung schwerer Krankheiten im Asylverfahren nach geltender Rechtslage anhand von Beispielen 
Dr. Regine Nowack, Diakonisches Werk Schleswig-Holstein, Team Flucht und Migration

13:45 Uhr Kaffeepause

14:15 Uhr Vortrag: Verfassungsmäßigkeit der geltenden Rechtslage
Marie Melior, Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BafF)

15:00 Uhr Vortrag: Besonderheiten im Dublin-Verfahren und in sog. Anerkannten-Fällen 
Elias Elsner, Büro des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und 
Zuwanderungsfragen

15:30 Uhr Resümee/Ausblick/Wünsche/Forderungen
Plenum

Moderation: Doris Kratz Hinrichsen und Dilowan Döhring, Diakonisches Werk Schleswig-Holstein

Veranstalter*innen

Die Diakonie Schleswig-Holstein und der schleswig-holsteinische Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

Ort

Diakonisches Werk Altholstein, Am Alten Kirchhof 4, 24534 Neumünster

Kontakt

Telefon: 0431 988-1291
Telefax: 0431 988-6101 293

fb@landtag.ltsh.de

Telefonische Erreichbarkeit

Karolinenweg 1
24105 Kiel

Material

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  • Einladung zur Fachtagung Krankheiten im Asylverfahren geltend machen
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