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5. Juli 2018 – Top 14, 29, 36

Weitere Tagesordnungs­punkte ohne Aussprache

Zu einigen Tagesordnungspunkten fasst der Landtag Beschlüsse ohne Aussprache. Die Abgeordneten halten also keine parlamentarische Debatte, sondern stimmen ohne Debatte über diese Themen ab.

Leerer Plenarsaal vor Beginn der Plenarsitzung
Einige Themen wurden ohne Aussprache behandelt. Foto: Landtag, Holger Stöhrmann

Top 14 / Freifunk
Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP - Drucksache 19/757
Alternativantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 19/778

Top 29 / Inklusion / Special Olympics
Förderung der Inklusion im Sport, durch Ausschreibung eines Innovationspreises und Verstetigung der Förderung der Special Olympics
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP - Drucksache 19/835

Top 31, 32 / Quartalsberichte des Petitionsausschusses
Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.07. bis 30.09.2017
Bericht des Petitionsausschusses - Drucksache 19/797

Tätigkeit des Petitionsausschussesin der Zeit vom 01.10. bis 31.12.2017
Bericht des Petitionsausschusses - Drucksache 19/798

Top 36 / Verfassungsschutzbericht
Verfassungsschutzbericht 2017
Bericht der Landesregierung - Drucksache 19/733
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration)

Top 14: Neuer Anlauf für Förderung des Freifunks

Die Jamaika-Koalition will Schleswig-Holstein zu einem Vorzeigeland der Digitalisierung machen und bittet die Landesregierung, sich durch eine Gesetzesinitiative im Bundesrat für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit sogenannter Freifunk-Initiativen einzusetzen. Der entsprechende Antrag von CDU, Grünen und FDP wurde ohne Aussprache an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.

Freifunk steht für freie Kommunikation in digitalen Datennetzen, die von immer mehr Menschen in Eigenregie aufgebaut werden. Das Prinzip: Jeder Nutzer in diesen Netzen stellt seinen WLAN-Router anderen Teilnehmern für den Datentransfer zur Verfügung. Im Gegenzug kann er ebenfalls Daten, wie zum Beispiel Text, Musik und Filme über das interne Freifunk-Netz übertragen oder über von Teilnehmern eingerichtete Dienste im Netz chatten, telefonieren und gemeinsam Online-Games spielen.

Koalition betont „zivilgesellschaftliches Engagement“

Viele Bürger sowie Unternehmen und Organisationen stellten mittlerweile ihren Internetzugang zur Verfügung und ermöglichten so anderen Menschen den Zugang zum weltweiten Netz, betonen CDU, Grüne und FDP. Seit der Abschaffung der Störerhaftung im Sommer 2017 trage das „zivilgesellschaftliche Engagement“ der Freifunk-Initiativen „maßgeblich und uneigennützig“ zur Verbreitung solcher offenen WLAN-Angebote bei.

In einem Alternativantrag begrüßt die SPD, dass Schleswig-Holstein bereits in der letzten Legislaturperiode eine Bundesratsinitiative zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen unterstützt hat. Verbunden damit ist die Aufforderung, diese Initiative aufzugreifen „und sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU vereinbarte Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Betriebs und der Unterhaltung offener WLAN-Netze möglichst zügig umgesetzt werden kann“. 

Top 29: Landtag fordert breite Initiative für den Behindertensport

Einen Monat nach dem Ende der Special Olympics in Kiel, der nationalen Spiele für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, fordert das Plenum von der Landesregierung ein größeres Engagement für die Inklusion im Sport.

In einem einstimmig verabschiedeten Antrag der Koalition wird unter anderem ein Symposium mit dem Landesportverband, den Behindertenverbänden und den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung angeregt. Darüber hinaus sollen Behindertensport-Verbände die Möglichkeit bekommen, in den Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aufgenommen zu werden.

Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Abgeordneten zu Protokoll gegeben. 

Vorherige Meldung zum Thema:
April 2018

Top 31, 32: Petitionsausschuss legt zwei Quartalsberichte vor

Der Petitionsausschuss des Landtages hat seine Berichte für das dritte und vierte Quartal 2017 vorgelegt. Danach gingen vom 1. Juli bis zum 30. September des Vorjahres insgesamt 73 neue Petitionen ein, vom 1. Oktober bis 31. Dezember waren es 82.

In beiden Quartalen wurden diverse Eingaben – auch aus den Quartalen zuvor – abschließend behandelt. Im dritten Quartal waren es 76, von denen acht (10,5 Prozent) zugunsten und elf teilweise (14,5 Prozent) im Sinne der Antragssteller beschieden wurden. 56 Mal (73,7 Prozent) konnte den Petenten nicht geholfen werden. Ein Fall erledigte sich anderweitig. Im vierten Quartal befasste sich der Petitionsausschuss abschließend mit 66 Eingaben. Sechs Mal (9,1 Prozent) konnte dem Petenten geholfen werden. 14 Mal (21,2 Prozent) kam es zu einem Teilerfolg. 43 Petitionen (65,2 Prozent) wurden zurückgewiesen. Drei Eingaben (4,5%) erledigten sich anderweitig.

Der Landtag nahm die Berichte formal zur Kenntnis. 

Stichwort Petitionsrecht

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich beim Petitionsausschuss des Landtages über Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu beschweren, etwa in den Bereichen Schule, Kindertagesstätten, Baurecht oder Justiz und Strafvollzug. Die Abgeordneten des Ausschusses nehmen eine rechtliche Prüfung vor, reden mit allen Beteiligten, unternehmen gegebenenfalls einen Vor-Ort-Besuch und versuchen das Problem außergerichtlich zu lösen. In den vergangenen Jahren konnten im Schnitt rund 40 Prozent der Eingaben ganz oder teilweise im Sinne der Betroffenen geregelt werden.

Der Petitionsausschuss ist zudem das "offene Ohr" des Parlaments für die Sorgen der Bürger. Sozusagen als Nebeneffekt liefern die Petitionen Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinung der Wähler zu aktuellen politischen Fragen widerspiegeln.

Top 36: Verfassungsschutzbericht wird im Ausschuss beraten

Die Sicherheitslage in Schleswig-Holstein bleibt angespannt. Dies geht aus dem Verfassungsschutzbericht 2017 hervor, den das Innenministerium jetzt auch dem Parlament offiziell vorgelegt hat und der ohne Aussprache an den Innen- und Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung weitergeleitet wurde.

Es bedürfe weiterhin hoher Wachsamkeit, um den Gefahren durch den Rechts- und Linksextremismus sowie den radikalen Islamismus zu begegnen, hatte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) bereits bei der öffentlichen Vorstellung gesagt. Die aktuell größte Gefahr geht dem Bericht zufolge weiter von potentiell gewaltbereiten Islamisten aus. Deren Zahl hat sich von 440 auf 550 Personen deutlich erhöht.

Auch im Bereich des Rechtsextremismus ist die Zahl der „Identitären“ laut dem Bericht gestigenen. Diese Gruppierung richte sich vor allem an junge und häufig gut ausgebildete Erwachsene, die sich von den herkömmlich neonazistisch geprägten Strömungen nicht angesprochen fühlen. Grote hatte gegenüber der Presse erklärt, die Sicherheitslage sei geprägt „vom islamistischen Terrorismus und von zunehmenden Radikalisierungstendenzen an den politischen Rändern der Gesellschaft“.

Einige Erkenntnisse aus dem Bericht:

Islamismus:
Die Zahl der Islamisten stieg laut Bericht um ein Viertel auf 550 an. Das ist die höchste Zahl seit 2013. 27 Straftaten wurden im vergangen Jahr erfasst 14 Verfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung eingeleitet. Das Innenministerium geht infolge des Niedergangs der Terrororganisation Islamischer Staat davon aus, dass verstärkt ideologisierte Kämpfer sowie radikalisierte Kinder und Jugendliche nach Schleswig-Holstein zurückkehren. Die abstrakte Gefahr eines Terroranschlages bleibe hoch.

Reichsbürgrer:
Diese Bewegung stellt eine eigene Form des politischen Extremismus dar. Sie weist teilweise Bezüge zum Rechtsextremismus auf. Hinweise auf gewalttätige Übergriffe durch Reichsbürger auf Behördenmitarbeiter gab es 2017 nicht. Allerdings kam es in einigen Fällen zu Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte. Der Verfassungsschutz ordnet landesweit 230 Personen dieser Bewegung eindeutig zu. 2016 waren es noch 54.

Rechtsextremismus:
Die Zahl der als rechtsextrem eingestuften Personen in Schleswig-Holstein sank leicht auf 1300 Personen. Die NPD als politische Partei verliert weiter an Bedeutung, sie trat zur Landtagswahl nicht an. Allerdings gewinnt die Identitäre-Bewegung als Strömung der Neuen Rechten an Bedeutung und „birgt zusammen mit der verfassungsfeindlichen Ideologie ein nicht zu unterschätzendes Gefährdungspotential“. Ihr gehören derzeit 50 Anhänger an.

Linksextremismus:
Dieser Strömung rechnet der Verfassungsschutz weiterhin 670 Personen zu. An den G20-Protesten im Mai 2017 hätten sich aber relativ wenige aus Schleswig-Holstein beteiligt. Gewaltorientiert seien 325 Linke.