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15. Februar 2019 – Top 4, 9, 37, 39

Weitere Tagesordnungspunkte ohne Aussprache

Zu einigen Tagesordnungspunkten fasst der Landtag Beschlüsse ohne Aussprache. Die Abgeordneten halten also keine parlamentarische Debatte, sondern stimmen ohne Debatte über diese Themen ab.

Top 4 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung behördlicher Bezirke auf den Bereich der Festen Fehmarnbeltquerung
Gesetzentwurf Landesregierung – Drucksache 19/997
(Ausschussüberweisung am 08. November 2018)

Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 19/1219

Top 9 / Wahl
Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Wahlkreisausschusses
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1231

Top 37 / Ausschussbericht
Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.10.2018 bis 31.12.2018
Bericht des Petitionsausschusses – Drucksache 19/1211

Top 39 / Ausschussempfehlung
Geldleistung gemäß § 10 in Verbindung mit § 6 Fraktionsgesetz an die fraktionslose Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses gemäß Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 LV und § 14 Absatz 1 Satz 2 GeschO – Drucksache 19/1216

Top 4 / Erweiterung Bezirke auf Fehmarn

Schleswig-Holstein stellt die verwaltungspolitischen Weichen für die geplante Fehmarnbelt-Querung. CDU, Grünen, FDP und AfD votierten für ein Gesetzespaket der Landesregierung, mit dem ein mögliches Zuständigkeitsgerangel – etwa im Bereich der Rettungsdienste – beseitigt wird. Nun können die Bezirke der Landesbehörden, des Kreises Ostholsteins, der Stadt Fehmarn sowie sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung so erweitert werden, dass sie sich auf den Bereich des Baugebietes erstrecken.

„Diese Bezirkserweiterung soll dabei schon mit Beginn der Errichtung des Querungswerkes gelten, da bereits zu diesem Zeitpunkt ein Tätigwerden seitens Polizei, Rettungskräften, Ordnungsbehörden und anderen Behörden bzw. Trägern öffentlicher Verwaltung notwendig werden könnte“, heißt es in dem Gesetz.

Die SPD lehnte das Gesetz ab. Thomas Hölck begründet dies damit, dass die Grenzen in dem Gesetzentwurf nicht eindeutig geregelt seien. Dies habe die schriftliche Anhörung ergeben. Der SSW enthielt sich in der Abstimmung.

Braucht Fehmarn eine Berufsfeuerwehr?

Konkret geht es vor allem um den Brandschutz und die Frage, ob eine Berufsfeuerwehr auf Fehmarn errichtet werden muss. Denn: Die bei einem Einsatz vom Tunnelbetreiber Femern A/S geplante und finanzierte Schnelleingreiftruppe nach Schweizer Vorbild (St. Gotthard-Tunnel) ist laut „Empfehlung für ein Interventionskonzept“ der International Fire Academy auf die Unterstützung der öffentlichen Feuerwehren der Stadt Fehmarn angewiesen. Da eine Unterstützung im danach vorgesehenen Umfang seitens der ehrenamtlichen Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr auf Fehmarn aber nicht geleistet werden kann, sind hauptamtliche Einsatzkräfte erforderlich, die für die unterstützenden Einsätze im Tunnel bis zur Staatsgrenze herangezogen werden.

Das Land werde dafür sorgen, dass die Stadt Fehmarn von zusätzlichen Belastungen durch die Gewährleistung des Brandschutzes im Tunnel freigehalten wird und dafür Sorge tragen, dass „auf die kommunale Seite keine zusätzliche Kostenbelastung für Maßnahmen und Investitionen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem abwehrenden Brandschutz der Festen Fehmarnbeltquerung zukommen werden“, heißt es im Gesetz.

Meldung / Erste Lesung:
November 2018 (ohne Aussprache)

 

Top 9 / Nachwahl zum Wahlkreisausschuss

Klaus Schaffer (AfD) ist zum stellvertretendes Mitglied in den Wahlkreisausschuss gewählt worden. Schaffer tritt die Nachfolge für die aus der AfD-Fraktion ausgeschiedene Landtagsabgeordnete Doris von Sayn-Wittgenstein an.

Dem Wahlkreisausschuss gehören mit Johannes Callsen, Peter Lehnert, Tim Brockmann, Katja Rathje-Hoffmann (alle CDU), Kai Dolgner, Birgit Herdejürgen, Thomas Rother (alle SPD), Burkhard Peters (Grüne), Oliver Kumbartzky (FDP), Jörg Nobis (AfD) und Lars Harms (SSW) zwölf Abgeordnete an. Dementsprechend gibt es auch zwölf Stellvertreter.

Der Wahlkreisausschuss ist laut Landeswahlgesetz für die Einteilung der Wahlkreise bei Landtagswahlen zuständig. Das Gremium soll dafür sorgen, dass die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises nicht um mehr als 15 Prozent vom Durchschnitt abweicht und dass Gemeindegrenzen und „örtliche Zusammenhänge“ möglichst gewahrt bleiben.

Dem Gremium soll mindestens ein Mitglied jeder im Landtag vertretenen Partei mit Fraktionsstärke angehören.

Vorherige Meldung zum Thema:
Oktober 2017 (ohne Aussprache)

Top 37 / Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss des Landtages hat seinen Bericht für das letzte Quartal des Jahres 2018 vorgelegt. Danach gingen vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember des Vorjahres insgesamt 114 neue Petitionen ein. 73 Eingaben wurden in diesem Zeitraum abschließend behandelt. Acht Petitionen (elf Prozent) wurden zugunsten und 21 (28,8 Prozent) teilweise zugunsten des Antragsstellers beschieden. 43 Mal (58,9 Prozent) konnte den Petenten nicht geholfen werden. Ein Fall erledigte sich anderweitig.

Der Landtag nahm den Bericht formal zur Kenntnis.

Stichwort: Petitionsrecht
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich beim Petitionsausschuss des Landtages über Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu beschweren, etwa in den Bereichen Schule, Kindertagesstätten, Baurecht oder Justiz und Strafvollzug. Die Abgeordneten des Ausschusses nehmen eine rechtliche Prüfung vor, reden mit allen Beteiligten, unternehmen gegebenenfalls einen Vor-Ort-Besuch und versuchen das Problem außergerichtlich zu lösen. In den vergangenen Jahren konnten im Schnitt rund 40 Prozent der Eingaben ganz oder teilweise im Sinne der Betroffenen geregelt werden.

Der Petitionsausschuss ist zudem das "offene Ohr" des Parlaments für die Sorgen der Bürger. Sozusagen als Nebeneffekt liefern die Petitionen Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinung der Wähler zu aktuellen politischen Fragen widerspiegeln.

Mehr Infos:
Der Petitionsausschuss

Top 39 / Geldleistung Sayn-Wittgenstein

Die fraktionslose Abgeordnete Doris von Sayn-Wittgenstein erhält vom Land 10.000 Euro für Internetanschluss und die Einrichtung eines IT-Arbeitsplatzes. Das hat der Landtag einstimmig beschlossen. Zudem bekommt sie einen Pauschalbetrag zur Abdeckung der laufenden Kosten in Höhe von 25 Prozent dessen, was einem Fraktionsmitglied zusteht. Die Regelung geht auf einen Vorschlag von Landtagspräsident Klaus Schlie zurück. Der Finanzausschuss hatte sich im Rahmen seines Selbstbefassungsrechtes mit dem Thema befasst.

Meldung zum Thema:
Bericht AfD-Ausschluss (Dezember 2018)