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26. November 2021 – November-Plenum

Landtag stellt Wohnraumförderung auf neue Beine

Der Wohnberechtigungsschein erhält eine kürzere Gültigkeitsdauer und Kommunen bekommen mehr Rechtssicherheit. Dies sieht die heute verabschiedete Novelle des Wohnraumförderungsgesetzes vor.

Lehnert, Peter CDU
Peter Lehnert (CDU): „Wir beschließen einen weiteren wichtigen Baustein in der Wohnungsbaupolitik.“ Foto: Michael August

Der Landtag hat heute eine Neufassung des Wohnraumförderungsgesetzes beschlossen. Ein zentraler Punkt: Die Gültigkeitsdauer eines Wohnberechtigungsscheines wird von zwei Jahren auf ein Jahr halbiert. Alternative Leistungsbescheide werden nicht mehr als Wohnberechtigungsscheine anerkannt, etwa ein Nachweis bei Wohngeld- und Sozialleistungsbezug. Bei Umzug in eine Sozialwohnung muss ein aktueller Wohnberechtigungsschein beantragt werden müssen. Außerdem wird eine Experimentierklausel eingeführt. Diese erlaubt, Wohnungen, die mit zwischenzeitlich besser verdienenden Haushalten belegt sind, aus den Bindungen herauszulösen und diese auf andere Wohnungen zu übertragen.

Bildungsministerin Karin Prien (CDU) erklärte in Vertretung von Sabine Sütterlin-Waack (CDU), es gehe mit den Gesetzesänderungen um eine gute finanzielle Ausstattung und praxisnahe Regelungen für einkommensschwache Haushalte. Die guten Finanzen, auch um Kommunen zu unterstützen, seien vorhanden. Zwischen 2019 und 2022 stehe ein Budget für den sozialen Wohnungsbau von über 900 Millionen Euro zur Verfügung.

„Schmerzpflaster“

Ünzal, Özlem SPD Plenumenum
Özlem Ünsal (SPD): „Echter Fortschritt sind anders aus“. Foto: Michael August

Die SPD-Abgeordnete Özlem Ünsal nannte die Neuregelung nur ein „Schmerzpflaster“. Alle Beteiligten in der Anhörung seien sich einig, dass das Gesetz nur einen kleinen Beitrag dazu leistet, Wohnungen belegbindungsgerechter zu verteilen, sagte sie. Echter Fortschritt sehe anders aus. „Aber auf Bundeseben bewegt sich zum Glück was“, so Ünsal mit Blick auf die neue Ampel-Koalition.

Für Peter Lehnert (CDU) dagegen sind die vollzogenen Änderungen sachgerecht und zielführend. „So viele positive Rückmeldungen von Verbänden in einer Anhörung haben wir selten“ sagte er. Grundsätzlich sei „bauen, bauen, bauen das Erfolgsrezept der Wohnungsbaupolitik“.

Die Novellierung des Gesetzes wurde mit breiter Mehrheit vorgenommen, Lediglich der SSW, der sich für eine Fehlbelegungsabgabeaussprach, stimmte dagegen.

Weitere Stimmen aus dem Plenum

Andreas Tietze (Grüne):
Wohnen ist ein Menschenrecht und wir müssen dafür sorgen, dass es so bleibt. Wir haben über 14.000 Wohnungen gebaut im vergangenen Jahr. Ich bin mit dem, was wir erreicht haben, nicht unzufrieden. Wir bekommen nun auch noch zusätzlich einen Drive aus dem Bund. Bauen muss zu einer wichtigen Führungsaufgabe in Deutschland werden.

Jan Marcus Rossa (FDP):
Soziologen sehen Fehlbelegungsquote zum Nachteil der Quartiere, weil Menschen wegziehen, und die soziale Struktur nachhaltig verschlechtern. Besser ist es Bevölkerungsdurchmischung zu garantieren. Die SPD fabriziert nur schöne Worte.

Lars Harms (SSW):
Noch nie war Wohnraum wertvoller als jetzt. Das bedeutet, nicht jeder oder jede kann sich hochpreisigen Wohnraum leisten. Die Bekämpfung der Wohnungsknappheit muss angegangen werden. Unserer Auffassung nach, liegen die richtigen Instrumente diesbezüglich auf dem Tisch. Der vorliegende Gesetzentwurf gehört aber nicht dazu.

Jörg Nobis (AfD):
Die gemachten Vorschläge sind nicht falsch, aber sie doktern nur an der Oberfläche und an Symptomen herum. Ausdrücklich begrüßen wir die Experimentierklausel.

Einkommensschwache Haushalte in Schleswig-Holstein sollen gezielter mit Wohnraum versorgt werden können. Darauf zielt die Novellierung des Wohnraumförderungsgesetz ab. Der Gesetzentwurf der Landesregierung steht vor der Verabschiedung. Im Ausschuss votierte nur der SSW gegen das neue Regelwerk. Seit 2009 regelt das Gesetz hierzulande bereits die soziale Wohnraumförderung. Die vergangenen Jahre hätten aber gezeigt, dass in einzelnen Punkten Anpassungs- und Klarstellungsbedarf besteht, heißt es in dem vorliegenden Reform-Entwurf.

So soll etwa die Gültigkeitsdauer eines Wohnberechtigungsscheines von zwei Jahren auf nunmehr ein Jahr halbiert werden. Alternative Leistungsbescheide würden nicht mehr als Wohnberechtigungsscheine anerkannt, etwa ein Nachweis bei Wohngeld- und Sozialleistungsbezug. Bei Umzug in eine Sozialwohnung soll ein aktueller Wohnberechtigungsschein beantragt werden müssen. Ein Schein, dessen Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist, reicht dann nicht mehr aus.

Experimentierklausel geplant

Weiterhin machen das neue Datenschutzrecht und Mietrecht Änderungen notwendig. Insbesondere Kommunen fordern mehr Rechtssicherheit im Rahmen der Ermittlung und Sanktionierung von Verstößen gegen das Wohnraumförderungsgesetz. Und: Es soll eine Experimentierklausel eingeführt werden, die es erlaubt, im Rahmen von Kooperationsverträgen Wohnungen, die mit zwischenzeitlich besserverdienenden Haushalten belegt sind, aus den Bindungen herauszulösen und die Bindungen auf andere Wohnungen zu übertragen.

Mit 20 Millionen Euro unterstützt Schleswig-Holstein in diesem und im kommenden Jahr die Schaffung von angemessenem Wohnraum für Menschen, die auf dem Markt besonders schlechte Chancen haben. Das Sonderprogramm zielt beispielsweise auf Wohnungslose, Frauen aus Frauenhäusern, aus der Haft entlassene Menschen sowie von Armut und Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte. Für bezahlbares Wohnen stellt das Land 2019 bis 2022 laut Innenministerium 788 Millionen Euro aus der sozialen Wohnraumförderung bereit.

(Stand: 22. November 2021)

Meldung Erste Lesung:
Mai 2021 (ohne Aussprache)
Weitere vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
November 2020/Oktober 2020 (Fehlbelegungsabgabe)
August 2019 (Mietpreisbremse)
Mai 2019 (Bauordnung)
Juli 2018 (soz. Wohnungsbau)

Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drs. 19/2908 
(Ausschussüberweisung am 21. Mai 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ‒ Drucksache 19/3366