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24. März 2022 – März-Plenum

Mehr Geld für Beamte

Schleswig-Holsteins Beamte bekommen mehr Geld. Der Landtag verabschiedet zwei Gesetze, die höhere Bezüge für die Staatsdiener mit sich bringen. SPD und SSW enthalten sich und üben Kritik.

Beamte Behörde Amt Stempel Schreibtisch
Der Tarifabschluss für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes wird nun auch auf Beamte übertragen. Foto: dpa, Patrick Pleul

Der Landtag hat zwei Gesetzentwürfe zur Beamtenbesoldung verabschiedet. Zum einen wird der Tarifabschluss der Landesangestellten vom vergangenen Herbst auf die Beamten und Pensionäre übertragen. Er sieht 2,8 Prozent mehr Gehalt und eine steuerfreie Einmalzahlung von 1.300 Euro vor. Zum anderen werden die unattraktive Besoldungsgruppe A 5 sowie die Erfahrungsstufe 1 der Besoldungsordnung A 6 gestrichen, und der Familienzuschlag wird um 40 Euro erhöht. Beamte mit zwei oder mehr Kindern erhalten künftig eine höhere Beihilfe. Damit reagiert das Land auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die „Amtsangemessenheit“ der Beamtenbezüge angemahnt hatte.

Schleswig-Holstein sei das erste Land, das diese Vorgabe umsetze, sagte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). Allein die Übertragung des Tarifabschlusses koste die Landeskasse 100 Millionen Euro jährlich. Dennoch sei der Schritt „richtig und notwendig für einen handlungsfähigen Staat“. Beate Raudies (SPD) sprach hingegen vom „Versagen“ der Jamaika-Koalition gegenüber den Beamten. Es werde nur das umgesetzt, was aufgrund von Gerichtsurteilen nicht zu vermeiden sei. Auch die neue Regelung drohe vor Gericht zu scheitern, so Raudies.

Weitere Redner:
Ole Plambeck (CDU), Lasse Petersdotter (Grüne), Annabell Krämer (FDP), Lars Harms (SSW)

Ein Gesetzentwurf der Koalition sieht unter anderem vor, die Besoldungsgruppen A 5 sowie Erfahrungsstufe 1 der Besoldungsordnung A 6 zu streichen. Zudem wird darin der kindbezogene Familienzuschlag um 40 Euro erhöht. Ebenfalls erhöht werden soll der Beihilfebemessungssatz für Ehepartner und Kinder von Beamten in Familien mit zwei oder mehr Kindern. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts, das die Besoldung von Landesbeamten mit mehr als zwei Kindern zum Teil als verfassungswidrig niedrig erachtete.

Laut Oberverwaltungsgericht ist das Land Schleswig-Holstein als der Dienstherr verpflichtet, Beamte sowie ihre Familien angemessen zu versorgen und ihnen einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Gerade dies vermochte der zuständige 2. Senat in Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Prüfungsstufen nicht festzustellen. Als Indizien für eine „evident unzureichende“ Besoldung erkannte er unter anderem eine zu große Abweichung der Besoldungsentwicklung einerseits von den Tarifergebnissen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes und andererseits von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes.

Übernahme Tarifabschluss

Ebenfalls in Zweiter Lesung soll der Tarifabschluss für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes aus dem vergangenen Jahr auch für Beamte und Versorgungsempfänger beschlossen werden. Der Finanzausschuss hat hierfür bereits einstimmig votiert. Die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme von Tarifabschlüssen auch für Beamte ist ein gewerkschaftspolitischer Grundsatz, den die Landesregierung erneut unterstützt. Das Thema war bereits im Januar diskutiert worden.

(Stand: 21. März 2022)

Meldungen Erste Lesung:
Dezember 2021 (Alimentation / ohne Aussprache)
Februar 2022 (Tarifübernahme / ohne Aussprache)
Vorherige Debatten zum Thema:
Januar 2022
Mai 2019

Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drs. 19/3428 
(Ausschussüberweisung am 16. Dezember 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ‒ Drucksache 19/3689

Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2022 (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 - BVAnpG 2022)
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drs. 19/3618 
(Ausschussüberweisung am 25. Februar 2022)
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ‒ Drucksache 19/3690