Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

21. März 2018 – Top 8: Infrastrukurmittel für Kommunen

Nachtragshaushalt wegen eines Versehens

Aufgrund eines „Bürofehlers“ in der Verwaltung sind die vom Land bewilligten Zusatz-Millionen an die Kommunen für Infrastrukturmaßnahmen nicht in dem Zahlenwerk des Landeshaushalts 2018 enthalten gewesen.

Haushalt_Muenzen
Der Landtag hat eine zusätzliche Finanzspritze für die Kommunen beschlossen. Foto: Oliver Berg

Aufgrund eines „Bürofehlers“ in der Verwaltung sind die vom Land bewilligten Zusatz-Millionen an die Kommunen für Infrastrukturmaßnahmen nicht in dem mehr als 2.000 Seiten umfassenden Zahlenwerk des Landeshaushalts 2018 enthalten gewesen. Wegen dieses Formfehlers hatte der Landtag im Februar das Haushaltsgesetz unbemerkt ohne diesen Posten abgestimmt. Dies wurde jetzt mit dem ersten Nachtragshaushalt für dieses Jahr nachgeholt.

Mit der Finanzspritze, auf die sich die kommunalen Landesverbände und das Land Schleswig-Holstein Anfang Januar geeinigt hatten, fließen zusätzlich noch mal 45 Millionen Euro an die Kommunen. Davon stammen 34 Millionen Euro aus Bundesmitteln.

Der von der Landesregierung vorgelegte Nachtragshaushalt wurde im Finanzausschuss bereits beraten und erhielt die Stimmen von CDU, Grünen, FDP und SSW. SPD und AfD stimmten dagegen.


Vorherige Debatten zum Thema:
Februar 2018 (Haushalt 2018)
Januar 2018 (Kommunalpaket)

2. Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 (Nachtragshaushaltsgesetz 2018)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/562
(Federführend ist das Finanzministerium)
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 19/590