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29. April 2019 – Untersuchungsausschuss

Erinnerungslücken erschweren Aufarbeitung

Wenig neue Erkenntnisse bringt die Befragung des seinerzeit leitenden Oberstaatsanwalts bei der Aufarbeitung der „Rockeraffäre“: Er kann sich nicht an ein Gespräch im Nachklang zum „Subway-Verfahren“ erinnern.

Blick in den Schleswig-Saal, wo Abgeordnete kurz vor Beginn einer Sitzung des Untersuchungsauschusses zur Rockeraffäre Platz genommen haben. Rechts auf dem Bild steht ein Polizeibeamter, links sitzen Zuhörer.
Der Untersuchungsausschuss im Kieler Landtag kurz vor Sitzungsbeginn. Foto: dpa, Carsten Rehder

Im Konflikt zu der Frage, ob im Zuge der Ermittlungen nach einer Messerstecherei unter Rockern in Neumünster im Januar 2010 ein Staatsanwalt die Polizeiführung scharf kritisiert hat oder nicht, konnte der ehemalige leitende Kieler Oberstaatsanwalt im Untersuchungsausschuss nichts zur Aufklärung beitragen. Er war zwar bei einem Gespräch zwischen Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt im Sommer 2011 zugegen, in dem laut eines Vermerks der damalige für die Rocker zuständige Oberstaatsanwalt der Polizei unter anderem ein „Führungsverhalten aus den 20er Jahren“ vorgeworfen hatte – heute könne er sich jedoch nicht mehr konkret an das Gespräch oder an einen Vermerk darüber erinnern, sagte der inzwischen 70-Jährige am Vormittag im Untersuchungsausschuss aus.

Mitte März hatte auch der Staatsanwalt, der die damalige Polizeiarbeit massiv bemängelt haben soll, in seiner Zeugenaussage im Ausschuss keine Erinnerung mehr an die ihm zugeschriebene Aussage. In dem Gespräch vor acht Jahren soll er zudem die Weisung von Vorgesetzten an zwei später versetzte Polizeibeamte, einen entlastenden Hinweis einer vertraulichen Quelle nicht zu verschriftlichen, scharf kritisiert haben.

Diskussion um Erreichbarkeit

Der heute vernommene ehemalige Behördenleiter in der Staatsanwaltschaft wies allerdings Kritik an dem für Rockerermittlungen zuständigen Oberstaatsanwalt zurück. Die Arbeitsbelastung im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu Auseinandersetzungen zwischen Rockern sei damals hoch gewesen. „Der Mann war Tag und Nacht in der Behörde und für die Polizei ansprechbar“, sagte der Zeuge.

Dagegen hatte einer der beiden Ermittler zuvor im Ausschuss ausgesagt, der für die Delikte zuständige Oberstaatsanwalt sei nur schwer erreichbar gewesen. Kommunikation habe meist per E-Mail stattgefunden. „Das war insgesamt vom Austausch nicht gut“, sagte der Polizeibeamte Anfang Februar aus.

Anwalt erhebt schwere Vorwürfe

Am Nachmittag der Sitzung erhob ein Anwalt schwere Vorwürfe gegen Polizei und Staatsanwaltschaft. Diese hätten gegen Vorschriften im Umgang mit V-Leuten verstoßen, „Für mich ist das Ganze nichts weniger als ein Skandal“, sagte der Jurist, der einen der beiden damaligen Ermittler im „Subway-Verfahren“ vertritt. Hintergrund ist auch hier der Umgang mit dem entlastenden Hinweis nach dem Überfall in dem Schnellrestaurant 2010. Dieser stammte von einem V-Mann-Führer und hätte laut dem Juristen in die Akten gehört. 

Die beiden Beamten waren 2010 gegen ihren Willen aus der Soko Rocker versetzt worden, weil sie Aktenvermerke in der von Vorgesetzten eingeschränkten oder geänderten Form nicht akzeptieren wollten. Sie hatten darauf beharrt, dass auch der entlastende Hinweis zu einem damals in Untersuchungshaft sitzenden Rocker zu den Akten genommen wird. Ein von dem V-Mann-Führer später geschriebener Vermerk habe nicht gestimmt.

„Es war sehr frustral“

Der Jurist wandte sich wegen des Vorwurfs der Aktenmanipulation bereits im Mai 2011 schriftlich an die Behörden. Eine Antwort mit dem Tenor, dass eine Prüfung in Gange sei, habe er jedoch nicht erhalten, sagte der Anwalt. „Es war sehr frustral.“ Daraufhin habe er sich Ende Juni 2011 direkt an den ermittelnden Oberstaatsanwalt gewandt. „Ich habe ihn unter Druck gesetzt“. Erpresst habe er den Ankläger aber nicht. „Ich habe sicher gesagt, dass strahlt über dieses Verfahren hinaus.“ Er habe dargelegt, dass er in anderen Fällen immer fragen werde, „sind die Akten vollständig, gibt es V-Mann-Hinweise“.

Der 53-Jährige sagte aus, er habe den Staatsanwaltschaft gedrängt, „dass er einfach aus dem Quark kommt und was macht“. In einem eigenen Vermerk habe er festgehalten, dass der Staatsanwalt den Eindruck erweckte, keine Kenntnis der konkreten Vorwürfe zu haben.

Hintergrund des Untersuchungsauftrages

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss will mögliche Missstände in der Polizei im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Rockerkriminalität in früheren Jahren aufklären. Es geht um Vorwürfe der Aktenmanipulation, der Unterdrückung von Beweismitteln, Druck „von oben“ und Mobbing. Ausgangspunkt war die polizeiliche Aufarbeitung des sogenannten Subway-Verfahrens 2010. Damals hatten Mitglieder der „Bandidos“ Rocker der „Red Devils“ in einem „Subway“-Imbiss in Neumünster angegriffen und zwei Männer schwer verletzt.

Zwei der damaligen Kripo-Beamten im „Subway“-Ermittlerteam, die Ende Januar und Anfang Februar im Ausschuss ausgesagt hatten, wurden ihren Angaben zufolge von Vorgesetzten massiv bedrängt. Sie seien zu unkorrekter Arbeit gedrängt und schließlich versetzt worden, nachdem sie ihren Aussagen zufolge unter anderem Vorgaben von Vorgesetzten zu Aktenvermerken nicht akzeptieren wollten. Sie hatten im Ausschuss von einem „Lügenvermerk“ sowie von mangelnder Führung und weiteren Merkwürdigkeiten bei den Ermittlungen berichtet. Dabei ging es auch um einen entlastenden Hinweis zu einem damals in Untersuchungshaft sitzenden Rocker, den ein VP-Führer von einem Informanten bekommen hatte.

Der Untersuchungsausschuss war im Februar vergangenen Jahres vom Parlament eingesetzt worden. Es ist der 28. derartige Sonderausschuss seit 1946. Neben der Aufklärung zu den Vorgängen um die Rocker soll der Ausschuss insbesondere auf Betreiben der Sozialdemokraten publik gewordene Negativschlagzeilen an der Polizeischule Eutin beleuchten; hier standen mehrmals Verdachtsfälle von Sexismus und Fremdenfeindlichkeit im Raum.

Der Untersuchungsausschuss setzt seine Zeugenvernehmung kommenden Montag, 6. Mai, um 9:45 Uhr fort.

Mehr Informationen:
Zeugenvernehmung am 1. April
Zeugenvernehmung am 18. März
Zeugenvernehmung am 11. März
Zeugenvernehmung am 25. Februar
Zeugenvernehmung am 4. Februar
Zeugenvernehmung am 28. Januar
Auftrag und Einsetzung des Ausschusses (23. Februar 2018)
Der Erste Parlamentarische Untersuchungsausschuss (in der 19. Wahlperiode)