Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

11. März 2021 – Krankenhausfinanzierung

Ausschuss stützt Weg der Landesregierung

Die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein bleiben in der Corona-Pandemie derzeit auf hohen Millionenausfällen sitzen. Vor diesem Hintergrund will der Finanzausschuss wissen, wie die Landesregierung dem beikommen will.

Eine Krankenschwester steht am Bett einer Patientin auf der Intensivstation am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein.
In Schleswig-Holstein geht die Angst um, dass wichtige Teile der akut-stationären Versorgung der Bevölkerung wegbrechen. Foto: dpa, Frank Molter

In einer Sitzung des Finanzausschusses hat Gesundheits-Staatssekretär Matthias Badenhop heute bekräftigt, dass das Land von der inzidenzbezogenen Berechnung der Ausgleichszahlungen für die Krankenhäuser schnell wegkommen will. Auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz der Länder am 22. März wolle sich Regierungschef Daniel Günther (CDU) für eine Rechnung starkmachen, die auf den Erlösen aus 2019, also dem Jahr vor Beginn der Corona-Krise, basiert.

Badenhop nannte dies den „besten Weg“, um den derzeit arg gebeutelten Kliniken im Norden helfen zu können. Unter Berufung auf Angaben der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) bezifferte der Staatssekretär den durchschnittlichen Erlösrückgang der Krankenhäuser im Land im vergangenen Jahr auf 23 Prozent im Vergleich zu 2019.

Minus 60 Millionen im Januar

Hintergrund: Die Krankenhäuser bleiben infolge des Rückgangs planbarer Behandlung sowie der Vorhaltung von Betten für Corona-Notfallpatienten auf hohen Millionenausfällen sitzen. Einer Umfrage zufolge hätten alleine im Januar die Erlösausfälle im Vergleich zum Vorjahr 60 Millionen Euro betragen, teilte die KGSH Ende Februar mit. Ausgleichszahlungen des Bundes von 20 Millionen Euro deckten nur einen Teil davon ab.

Das Problem, das insbesondere Schleswig-Holstein mit seinen im bundesweiten Vergleich niedrigen Inzidenzwerten betrifft: In Kreisen, in denen der Inzidenzwert unter 70 liegt, werden keine Ausgleichszahlungen geleistet. Der Wert gibt an, wie viele Menschen sich je 100.000 Bewohner innerhalb von sieben Tagen infiziert haben.

Flächendeckende Insolvenz keine Option

Unter den Ausschussmitgliedern wurde die Sorge überfraktionell geteilt, dass in dem aktuellen System der Ausgleichszahlungen die flächendeckende medizinische Versorgung im Land durch Liquiditätsprobleme der Kliniken stark gefährdet ist. Nachfragen von Tobias Koch (CDU), Birgit Herdejürgen, Bernd Heinemann und Beate Raudies (alle SPD) trugen diese Befürchtung mit. Alle Parlamentarier unterstützten den Kurs der Landesregierung, der Inzidenz-Berechnung den Rücken zu kehren. Staatssekretär Badenhop zeigte sich zuversichtlich, dass bei der kommenden Ministerpräsidentenkonferenz die Grundlagen für eine Änderung bei der Krankenhausfinanzierung gelegt würden. Er versicherte den Parlamentariern: „Eine flächendeckende Insolvenz ist für die Landesregierung keine Option.“

Bereits in der Januar-Tagung des Landtages hatte Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) scharfe Kritik am Bund geäußert. Die bisherige inzidenzbezogene Berechnung bei Ausgleichszahlungen an die Kliniken sei „völlig ungeeignet“, „unbefriedigend“ und „unverantwortlich“, so Garg. Die wirtschaftliche Stabilität und Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser könne so nicht gewährleistet werden.

Weitere Infos:
Umdruck zu Kompensationszahlungen des Bundes