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Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Gerechtigkeit

Foto: Olaf Struck
Foto: Olaf Struck

Robert Pfeifer, Marienpastor zu Lübeck

Für unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft ist ein funktionierendes und verlässliches Rechtssystem eine elementare Grundannahme. Recht soll geschaffen werden für alle, unabhängig von Herkunft, Status oder Geschlecht. Und wir leben im Konsens, dass die unabhängige Rechtssprechung nicht infrage gestellt wird. Erst dadurch ist es uns möglich, in Freiheit und Sicherheit unser Gemeinwesen in Vielfalt zu gestalten.

Durch einen der zentralen Grundtexte der Menschheit, durch die 10 Gebote, ist schon sehr früh eine zentrale Grundbedingung formuliert: Recht ermöglicht Freiheit! Im Buch Exodus des Ersten Testaments lautet die Überschrift über die dann folgenden Gebote: „Ich habe Euch in die Freiheit geführt“. Erst durch die dann folgende Rechtsetzung in 10 Leitlinien wird es möglich, die Freiheit zu leben und zu bewahren. Dass auf diese Weise Recht und Gerechtigkeit zur Referenz eines gelingenden Gemeinwesens werden, hat sich über tausende von Jahren als unverzichtbarer Faktor erwiesen.

Hinzu kommt die andere Kategorie aus der jüdisch-christlichen Tradition: Gerechtigkeit hat weit mehr Dimensionen als diejenigen, die unserem kulturell geprägten und determinierten Denken entsprechen. Die Frage an unsere Mitmenschen lautet niemals nur: was hast Du getan oder geleistet? Die Frage lautet immer auch: Was brauchst Du?

Recht zu schaffen und Gerechtigkeit zu leben, ist in diesem Sinn ein universeller Wert, der unseren Umgang mit jedem Mitmenschen, gleich welcher Herkunft, leiten muss.